Split: Schafft die Telekom irgendwas fehlerfrei? (209974)

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Diskussionen ĂĽber Provider (deren Produkte und Dienstleistungen) werden im Bereich PROVIDER gefĂĽhrt.

Beitragvon lordpeng » So 23 Okt, 2005 11:19

>da du das scenario teils umdrehst, dreh ich mal den rest um:
ich dreh's ned um, ich habs im grunde nur von der anderen seite betrachtet, aus sicht der telekom bzw. eines alternativen anbieters spielts eh keine rolle ob nun du deinem freund die zugangsdaten 'leihst' oder umgekehrt ...

> ich hätte flat dann wird man doch nichts nachverrechtnet
> bekommen, oder doch?
die telekom hat neuerdings adsl basierende flatrate produkte fĂĽr nicht business kunden? nicht schlecht ...

ich kenne die AGB der aktuellen telekom produkte nicht, aber ich denke, das sollte sich da tauslesen lassen, manche provider behalten sich vor (und das vor allem bei fair use paketen), übermässigen datentransfer gegebenenfalls in rechnung zu stellen ...
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Beitragvon max_payne » So 23 Okt, 2005 11:21

>manche provider behalten sich vor (und das vor allem bei fair use paketen), übermässigen datentransfer gegebenenfalls in rechnung zu stellen ...
da widerspricht sich der provider aber selbst, denn entweder isses limited oder fair use
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Beitragvon lordpeng » So 23 Okt, 2005 11:25

>da widerspricht sich der provider aber selbst, denn entweder isses limited oder fair use
ja mei ... wenns in den AGB steht und du mit deiner unterschrift auf dem vertrag diesen zustimmst, dann kann sich das hundertmal wiedersprechen, fair use ist ja keine norm oder sonst irgend ein standard es ist nix anderes als ein vom anbieter definierter abrechnungsmodus, dieser kann sich von anbieter zu anbieter unterscheiden ...
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Beitragvon mo » So 23 Okt, 2005 11:28

>>da du das scenario teils umdrehst, dreh ich mal den rest um:
>ich dreh's ned um, ich habs im grunde nur von der anderen seite
>betrachtet, aus sicht der telekom bzw. eines alternativen anbieters
>spielts eh keine rolle ob nun du deinem freund die zugangsdaten 'leihst'
>oder umgekehrt ...
doch.
der mit der flat lässt den mit dem mickey-mouse-tarif über seinen account surfen - nicht umgekehrt ;)

>> ich hätte flat dann wird man doch nichts nachverrechtnet
>> bekommen, oder doch?
>die telekom hat neuerdings adsl basierende flatrate produkte fĂĽr nicht
>business kunden? nicht schlecht ...
öhm, ich rede hier eigentlich nicht von der telekom, sondern von irgendeinem adsl-provider. (vllt vom threadtitel her falsch verstanden, allerdings ist der nur so benannt, um als unterthread zu nem andern erkannt zu werden ;) - alle meine angaben sind auf den im ersten posting benannten provider xyz (o.s.ä.) bezogen)

>ich kenne die AGB der aktuellen telekom produkte nicht, aber ich
>denke, das sollte sich da tauslesen lassen, manche provider behalten
>sich vor (und das vor allem bei fair use paketen), übermässigen
>datentransfer gegebenenfalls in rechnung zu stellen ...
siehe oben, bzw: (ich hatte hier mehr oder weniger die eunet 2-mbit-flat im hinterkopf, wollte das aber eingangs nicht gleich so an die wand malen ;))

>>manche provider behalten sich vor (und das vor allem bei fair use paketen), übermässigen datentransfer gegebenenfalls in rechnung zu stellen ...
>da widerspricht sich der provider aber selbst, denn entweder isses limited oder fair use
parade-beispiel (wie mir scheint): aonspeed fair use, heist zwar so, aber von einem fair use ist derzeit auĂźer beim produktnamen nix mehr zu sehen
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Beitragvon lordpeng » So 23 Okt, 2005 11:36

>doch.
>der mit der flat lässt den mit dem mickey-mouse-tarif über seinen account surfen - nicht umgekehrt
_NEIN_ es geht nicht darum wer wem was 'leiht' und wer welches produkt hat

>siehe oben, bzw: (ich hatte hier mehr oder weniger die eunet 2-mbit-flat im hinterkopf
nochmal kurz gesagt: der eunet wirds genau so wenig recht sein wenn jemand in ihre leistungen in anspruch nimmt ohne dafĂĽr zu zahlen wie jedem anderen ... ist nun mal so, aber du kannst dich beim provider deiner wahl ja mal direkt erkundigen was er dazu meint ...
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Beitragvon mo » So 23 Okt, 2005 11:47

>>doch.
>>der mit der flat lässt den mit dem mickey-mouse-tarif über seinen account surfen - nicht umgekehrt
>_NEIN_ es geht nicht darum wer wem was 'leiht' und wer welches produkt hat
im bezug auf eine evtl. nachverrechnug gehts doch darum.
aber egal ;)

>>siehe oben, bzw: (ich hatte hier mehr oder weniger die eunet 2-mbit-flat im hinterkopf
>nochmal kurz gesagt: der eunet wirds genau so wenig recht sein wenn
>jemand in ihre leistungen in anspruch nimmt ohne dafĂĽr zu zahlen wie
>jedem anderen ... ist nun mal so, aber du kannst dich beim provider
>deiner wahl ja mal direkt erkundigen was er dazu meint ...
das die damit vllt keine freude haben, is auch klar ;)

gut, hätten wir dieses thema auch durchgekaut, dankeschön schonmal an alle poster :)
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Beitragvon lordpeng » So 23 Okt, 2005 11:55

>im bezug auf eine evtl. nachverrechnug gehts doch darum.
nein, es geht vielmehr darum, ob du bzw. der andere berechtigt sind die leistung in anspruch zu nehmen, wenn dem nicht so ist, dann könnte es durchaus sein, dass sich der inhaber des anschlusses dafür rechtfertigen müsste und das im schlimmsten fall dann vor gericht, zum beispiel wenns streitigkeiten gibt oder eventuell urheberrechtlich geschützte oder illegale inhalte heruntergeladen werden ...

glaubs einfach, es ist so ...
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Beitragvon mich66i » So 23 Okt, 2005 19:01

Mo:

:diabolic: oida oida, am besten Aon liest deine Zeilen (oder die möglicherweise beteiligten Reseller) und sperrt dir den Zugang aus Sicherheitsgründen.

net amal den besten freund geb ich Internetuserdaten, dass macht echt nur der blinde ahnungslose Wahnsinnige, der echt nicht kapiert was man damit anstellt!

wennst mit einem Flatprodukt liebäugelst, kannst du es ja bestellen und entsprechend zahlen dafür, dann hast auf deinen namen userdaten, und du, und nur du, stehst damit bei allen eventuell auftretenden Streitigkeiten als Verantwortlicher da!
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Beitragvon mo » So 23 Okt, 2005 20:35

mich66i hat geschrieben:Mo:

:diabolic: oida oida, am besten Aon liest deine Zeilen (oder die möglicherweise beteiligten Reseller) und sperrt dir den Zugang aus Sicherheitsgründen.

ja, sollns ruhig lesen, n grund zum sperren is des allemal nu net, fragen wird man wohl noch dĂĽrfen.

net amal den besten freund geb ich Internetuserdaten, dass macht echt nur der blinde ahnungslose Wahnsinnige, der echt nicht kapiert was man damit anstellt!
anstellen kann - nicht anstellt/anstellen _muss_.
nur weil ich nachgefragt hab heiĂźt dsa aber auch noch lang net, das ichs mach ;)

wennst mit einem Flatprodukt liebäugelst, kannst du es ja bestellen und entsprechend zahlen dafür, dann hast auf deinen namen userdaten, und du, und nur du, stehst damit bei allen eventuell auftretenden Streitigkeiten als Verantwortlicher da!

wäre man als schüler nicht finanziell ziemlich stark eingeschränkt, wäre mir wahrscheinlich auch nie diese idee gekommen
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Beitragvon Neptunus » Mo 24 Okt, 2005 10:31

Also was hier für Geschichten erzählt werden ...

Ein gerichtlicher Sachverständiger der die Zeilen mit Einwahlen von anderen Anschlüssen rot dargestellt bekommt,

und Urheberrechtsverletzungen, fĂĽr welche sich dann der Vertragsparnter des ISPs rechtferigen muss, obwohl eine dritte Person diese mit seinen Zugangsdaten begangen hat,

und, und, und ...

ad 2) Ist ja naheliegend, denn als 1. wird man auf den Vertragspartner stoßen, dass sich jemand anders eingewählt hat, überprüft man anfangs vielleicht nicht. Trotzdem wird so eine Verletzung immer noch vom Verletzer begangen.
Und wieso sollte bei einer solchen Verletzung gleich ein Gericht eingeschalten werden, es gibt wirklich brisantere Dinge als solche zivilrechtlichen Mickey-Mouse-Angelegenheiten.
Kann mir deshalb bitte endlich mal irgend jemand im RIS ein Gerichtsverfahren zeigen, bei welchem eine Urheberrechtsverletzung von einem Kunden eines ISPs begangen wurde (typischerweise durch einen P2P-Upload). Ich kenne so eines nämlich nicht - trotzdem gibt es immer wieder Besserwisser und Wichtigtuer, die anscheinend Freude daran haben, allgemeine Hysterie zu verbreiten.

ad 1) Du scheinst es ja sehr genau zu wissen ... Kannst du mir bitte sagen, wann es der Fall war? (und bitte gleich einen Link zum RIS dazu)

ad 3) Es gibt leider immer wieder Menschen, die groĂźe Genugtuung daran finden, Geschichten zu verbreiten, mit denen Sie selber als groĂźe Besserwisser darstehen, und alle anderen sich eingestehen mĂĽssen wie klein und unwissen sie doch sind.
Gelobt seien die Besserwisser! Wohl kein erfĂĽlltes Privatleben ...

Zu den AGBs: Hält sich eine der Vertragsparteien nicht daran, hat die andere idR ein außerordentliches Kündigungsrecht, es sei denn für die konkrete Missachtung ist keine Vorgehensweise darin definiert (zB wie bei Zahlungsverzug des Kunden)
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Beitragvon pc_net » Mo 24 Okt, 2005 10:48

AFAIK wird in österreich dzt. nur das verbreiten von kinderporno's und materialien, die den tatbestand der wiederbetätigung entsprechen, behördlich verfolgt ...
No hace falta ser un genio para saber quién dijo eso.

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Beitragvon jutta » Mo 24 Okt, 2005 11:27

Neptunus hat geschrieben:und Urheberrechtsverletzungen, fĂĽr welche sich dann der Vertragsparnter des ISPs rechtferigen muss, obwohl eine dritte Person diese mit seinen Zugangsdaten begangen hat,
..
ad 2) Ist ja naheliegend, denn als 1. wird man auf den Vertragspartner stoßen, dass sich jemand anders eingewählt hat, überprüft man anfangs vielleicht nicht. Trotzdem wird so eine Verletzung immer noch vom Verletzer begangen.
Und wieso sollte bei einer solchen Verletzung gleich ein Gericht eingeschalten werden, es gibt wirklich brisantere Dinge als solche zivilrechtlichen Mickey-Mouse-Angelegenheiten.


1. seit wann haengt die rechtswidrigkeit vom erwischt- oder verfolgwerden ab?

2. es stimmt schon, dass in erster linie der verletzer verfolgt werden soll. das aendert aber nichts daran, dass zunaechst der inhaber des anschlusses in verdacht geraet und aerger hat und dass ihn (einzelfallabhaengig) moeglicherweise ein mitverschulden trifft.

3. gerade im urheberrecht sind die zivilrechtlichen folgen deutlich schmerzhafter als die strafrechtlichen.

und links zu entscheidungen im RIS sind schwer zu machen, mit manchen browsern gar nicht. all jene faelle, wo die parteien sich im zuge des verfahrens vergleichen, wirst du im RIS uebrigens nie finden.
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Beitragvon lordpeng » Mo 24 Okt, 2005 11:45

>Ein gerichtlicher Sachverständiger der die Zeilen mit Einwahlen von anderen Anschlüssen rot dargestellt bekommt
also das letzte mal als mir derartige dial-in logs vorgelegt wurden (was noch nicht so lange her ist), wars noch so ...

so what?
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Beitragvon Neptunus » Mo 24 Okt, 2005 12:12

jutta hat geschrieben:1. seit wann haengt die rechtswidrigkeit vom erwischt- oder verfolgwerden ab?

2. es stimmt schon, dass in erster linie der verletzer verfolgt werden soll. das aendert aber nichts daran, dass zunaechst der inhaber des anschlusses in verdacht geraet und aerger hat und dass ihn (einzelfallabhaengig) moeglicherweise ein mitverschulden trifft.

3. gerade im urheberrecht sind die zivilrechtlichen folgen deutlich schmerzhafter als die strafrechtlichen.

und links zu entscheidungen im RIS sind schwer zu machen, mit manchen browsern gar nicht. all jene faelle, wo die parteien sich im zuge des verfahrens vergleichen, wirst du im RIS uebrigens nie finden.


ad 1 und 2)
Schuldig ist jene Person, die eine Gesetzesübertretung auch begeht. Klar wird der Inhaber des Anschlusses auch Ärger bekommen, da er meiner Meinung nach durchaus verdächtigt werden könnte.
Nur warum er eine Mitschuld tragen soll, ist mir nicht ganz klar. In der Regel wird ein Anschlussinhaber ja nicht überprüfen, für welche Tätigkeiten ein Mitbenutzer, welchem man die Zugangsdaten überlässt, den Zugang benutzt (genau genommen wäre so eine Überwachung der Verkehrsdaten nicht rechtskonform (ohne Mitwissen des Mitbenutzers))

Um es völlig vereinfacht auszudrücken: Wenn du dein Mobiltelefon für die Führung von Telefonaten herborgst, wirst du (unahnend wie man eben ist) auch nicht für die Handlungen der Person haften, die mit deinem Mobiltelefon telefoniert.
Oder noch vereinfachter: Wenn du selbst merkwürdige Dinge mit einem Mobiltelefon veranstaltest, haftet auch nicht dein Anbieter welchem das von dir dazu verwendete Netz gehört.

ad 3)
Ich kann mir aber keinen fiktiven Fall vorstellen, wo durch einen P2P-Upload die strafrechtlichen Bestimmungen des UrhG zu tragen kommen wĂĽrden. Kann das bitte jemand fĂĽr mich ĂĽbernehmen?
Und verglichen mit anderen Dingen, die man mittels eines Internetzugangs anrichten kann, handelt es sich beim gesamten Urheberrecht um Peanuts.
Wenn Links zum RIS ein Problem darstellen, dann bitte ich eben um die entsprechenden Aktenzeichen - womit dieses Problema aus dem Weg geräumt wäre :)
Verfahren, bei welchen sich die Parteien "im Zuge des Verfahrens vergleichen", wie du schreibst, sind ohnehin nicht relevant - mangels Spruch. Somit wäre auch diese Hürde weggeschafft, womich ich wieder bei meiner anfänglichen Bitte bzgl. RIS angelangt wäre.
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Beitragvon jutta » Mo 24 Okt, 2005 12:27

9.8. Der Auftraggeber ist verantwortlich für sämtliche Aktivitäten, die von seinem Anschluss ausgehen und wird Inode für sämtliche entstehenden Schäden schad- und klaglos halten, dies insbesondere im Hinblick auf zu zahlende Strafen welcher Art auch immer und die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverteidigung.
http://www6.inode.at/inode.at/agb/#11

die inode agb sind nur ein beispiel. steht so aehnlich bei allen und entpricht einfach dem allgmeinen vertragsrecht. wenn du eine sache, die dir anvertraut wurde, weitergibts, bist du deinem vertragspartner gegenueber fuer die folgen verantwortlich.

wenn vergleiche fuer dich irrelevant sind, ignorierst du sehr wichtige teile des zivilrechts. gerade im bereich des gewerblichen rechtsschutz, urheberrecht, uwg usw wird fast alles verglichen, weil die beteiligten parteien keinerlei interesse daran haben, dass ihre firmendaten in einem urteil stehen. das heisst aber nicht, dass sie nicht massiv dafuer gezahlt haben, dass die klagende partei dem vergleich zustimmt.
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