aufrechten Inode Vertrag and andere Person übertragen ?

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aufrechten Inode Vertrag and andere Person übertragen ?

Beitragvon inudist » Do 15 Sep, 2005 19:24

--- aus den inode agbs----
4.1. Die Verträge über Inode Businessprodukte werden auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Sofern keine andere Mindestvertragsbindung vereinbart wurde, beträgt sie für Inode Businessprodukte zwölf Monate.
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nicht so toll, aber das macht ja wirklich Schule bei allen moeglichen Produkten. Als naechstes passiert das noch beim Zigarettenkauf in der Trafik?

-- weiter im text ---
4.5. Eine Änderung der Vertragsbindung kann mit Inode schriftlich vereinbart werden, jedoch muss dies der Auftraggeber im Fall einer Kündigung nachweisen.
--

Frage 1:
Hat da jemand Erfahrung? Als Student kann es sein, dass ich einen ERASMUS Platz bekomme und nach 9 Monaten uebersiedle (gibt auch andere Szenarien - Trennung, Wohnungskuendigung,...)
Lässt inode da mit sich reden?

---
Die Vertragsbindung verlängert sich automatisch um weitere zwölf Monate bzw. die einzelvertraglich anders vereinbarte Frist, falls der Vertrag nicht zwei Monate vor Ablauf der Vertragsbindung schriftlich per eingeschriebenen Brief oder online im dafür eingerichteten Kundenbereich unter www.inode.at gekündigt wurde.

4.3. Verbraucher können Verträge, die auf unbestimmte Zeit oder für einen fixen Zeitraum von über einem Jahr abgeschlossen werden, durch schriftliche Kündigung oder online im dafür eingerichteten Kundenbereich unter www.inode.at unter Einhaltung einer zweimonatigen Kündigungsfrist zum Ablauf des ersten Jahres, danach zum Ablauf eines Halbjahres aufkündigen.
---

Ein Jahr planen geht ja noch, aber das mein zukünftiger Auszug aus der jetzigen Wohnung gerade zufaellig mit den 2x im jahr moeglichen Ausstiegsmoeglichkeiten bei inode zusammenfällten, ist doch eher unwahrscheinlich.
Daher Frage 2:
Kann eine andere Person, meinen inode Vertrag übernehmen (wenn sich nichts aendert)? Ein Nachmieter etwa? Ist der dann wieder 12 Monate geknebelt?

---
Die Vertragsbindung beginnt mit Ablauf des Tages, an dem die Leistung betriebsfähig bereitgestellt wurde, frühestens jedoch mit Abschluss einer die Vertragsbindung vorsehenden Vereinbarung.
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Frage 3: Was heisst das? Ist "betriebsfaehig" der Tag der Umstellung (bei Entbuendelung)? Und ich muss dann 12 Monate vorrechnen und 2 Monate wieder zurueck, um meinen den spaetest moeglichen Kuendigungszeiptpunkt zu ermitteln? Wie macht ihr das? Die (halb)jaehlichen "inode-exit-days" (entbindungstage?, entbündelung...) rot im Kalender aanstreichen.

Bitte nicht falsch verstehen, ich finde das produkt gut, aber es gibt nicht nur verheiratete, pragmatisierte, wohnbaugefördert-kreditgebundene Langzeitplaner.

*g

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Beitragvon roro » Do 15 Sep, 2005 19:52

ad 1: Hier hat sich Inode bisher recht hart verhalten. Meistens war ein großer Teil des Restbetrages zu zahlen.
ad 2: Ja ist möglich. Wenn der alle drei Parteien damit einverstanden sind. (1. Kunde, neuer Kunde und Inode). Ich hatte einen solchen Fall bereits wurde ohne Probleme von Inode abgewickelt ohne eine Verlängerung der Dauer auf 12 Monate.
ad 3: Wenn bei Dir ein möglicher Wechsel ansteht solltest Du solche Termine wirklich ROT im Kalender anstreichen.

PS: Gut das jemand sich VORHER mit den AGB auseinandersetzt.
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Re: aufrechten Inode Vertrag and andere Person übertragen ?

Beitragvon Gorbag » Fr 16 Sep, 2005 07:10

inudist hat geschrieben:Die Vertragsbindung beginnt mit Ablauf des Tages, an dem die Leistung betriebsfähig bereitgestellt wurde, frühestens jedoch mit Abschluss einer die Vertragsbindung vorsehenden Vereinbarung.
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Frage 3: Was heisst das? Ist "betriebsfaehig" der Tag der Umstellung (bei Entbuendelung)? Und ich muss dann 12 Monate vorrechnen und 2 Monate wieder zurueck, um meinen den spaetest moeglichen Kuendigungszeiptpunkt zu ermitteln?

Bei mir war es so: Die Entbündelung erfolgte während meines Urlaubes, d.h. ich wurde im Wählamt umgesteckt, als ich im Ausland war. Das erste Mal online ging ich ca. 1 Woche nach dem Urlaub und meine Rechnungen tragen auch immer das Datum des ersten Onlinegehens, nicht des Entbündelungstages.
Du wirst aber bestimmt nicht erst 3 Wochen nach der Entbündelung online gehen, oder? :D Wegen der Kündigungsfrist würde ich in dem Fall eben 2 Monate + zwei, drei Wochen vorher agieren. Es ist ja kein Problem, wenn du z.B. auch 4 Monate vorher kündigst, du zahlst halt in dem Fall dann noch 4 Monate lang.

roro hat geschrieben:PS: Gut das jemand sich VORHER mit den AGB auseinandersetzt.

:ok:
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Re: aufrechten Inode Vertrag and andere Person übertragen ?

Beitragvon jutta » Fr 16 Sep, 2005 08:17

Gorbag hat geschrieben: Das erste Mal online ging ich ca. 1 Woche nach dem Urlaub und meine Rechnungen tragen auch immer das Datum des ersten Onlinegehens, nicht des Entbündelungstages.


vorsicht, das ist in der praxis oft so, aber wenn zwischen entbuendelung und tatsaechlicher inbetriebnahme eine laengere zeitspanne liegt, gilt die entbuendelung. dies deshalb, weil inode ab diesem zeitpunkt leistungsbereit ist und selbst fuer die leitung zahlen muss. (ich habe mich im fruehjah im zusammenhang mit einem fall im forum erkundigt, wo die kundin den anschluss wegen einer uebersiedlung erst nach ca 3 monaten in betrieb genommen hatte.) im zweifel lieber nachfragen.
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Beitragvon jadaman » Fr 16 Sep, 2005 09:53

also ich hab meinen einen inode anschluss auf eine andere person an einem anderen standort übertragen innerhalb der vertragslaufzeit... hat geklappt mit paar kleinen problemen... die entbündelung war halt nocheinmal zu zahlen...

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