Betreffs der Grabungsarbeiten möchte ich hier nur 2 Beispiele anfügen:
In den frühen 90ern stand eine Firma, bei der ich damals angestellt war, vor dem Problem 2 Betriebsstandorte, die nur durch eine Straße getrennt waren, mittels LWL zu verbinden. Die Grabungsarbeiten (jeweils am gegenüberliegenden Gehsteig, der Rest sollte mittles Pressluftlanze durchgeführt werden) wurde vom Magistrat, mit dem Hinweis auf eine Aufgrabungssperre, abgelehnt. Gleichzeitig wurde uns der Tipp geghen, sich an die TA oder Telekabel zu wenden, denn die dürfen als einzige Aufgrabungen zwecks Neuverlegung durchführen. Schlussendlich wurden die Arbeiten durch die TA ausgeführt und das LWL-Kabel ging in den Besitz der TA über. Ergo waren dann damals saftige Mieten an die TA VULGO Post fällig!
Fall2:
In der Nachbarortschaft blies die EVN/UTA Glas in vorhandene Verrohrung. Dabei stellte sich eine Verstopfung eines Überschubrohres heraus. Die dafür notwendigen Grabarbeiten wurden vom Gemeindeamt mit Hinweis auf eine 5jährige Grabungssperre verhindert. Einige hundert Meter weiter wurde dieselbe Landesstrasse fast zeitgleich sehr wohl aufgegraben, als die TA und ASFINAG LWL-Rohre verlegten!
Die S0-Leitung habe ich nur als Beispiel fĂĽr die "linken" Manipulationen der TA angefĂĽgt!