[quote="lordpeng"]was ist das fĂĽr ein schwachsinn? wenn dir jemand diebesgut schenkt, bleibt es diebesgut, hehlerware kann man nicht legal erwerben oder besitzen .../quote]
Wenn man etwas illegal kopiert, dann ist das kein Diebstahl sondern eine Urheberrechtsverletzung. Auch wenn es die Werbung immer behauptet kann man hier nicht von stehlen reden, da keine physische Sache entwendet wird:
"§ 127. Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen mit dem Vorsatz wegnimmt, sich oder einen Dritten durch deren Zueignung unrechtmäßig zu bereichern, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen."
Nachzulesen auf
http://de.wikipedia.org/wiki/Diebstahl
Musik etc. keine bewegliche Sache und zweitens kann sie nicht weggenommen werden.
Das Wort Raubkopie ist ĂĽbrigens auch nicht korrekt:
"Raub ist nach deutschem Strafrecht die Wegnahme einer fremden beweglichen Sache durch Gewalt gegen eine Person oder unter Androhung einer gegenwärtigen Gefahr für Leib und Leben mit der Absicht, die Sache sich oder einen Dritten rechtswidrig zuzueignen, § 249 Strafgesetzbuch. Es handelt sich damit entweder um ein aus Diebstahl und Körperverletzung oder um ein aus Diebstahl und Nötigung zusammengesetztes Delikt.
Der Raub ist durch die Mindeststrafdrohung von einem Jahr Freiheitsstrafe ein Verbrechen."
Raubkopie lässt sich auf zwei Arten interpretieren:
a) Eine Kopie, die geraubt wurde: Das trifft nach obiger Definition nicht zu
b) Ein Raub, der kopiert wurde (Nachahmungstäter): Das trifft in diesem Fall auch nicht zu.
Weiters ist jemand, der eine Kopie illegal anfertigt auch kein Verbrecher:
"Im deutschen Strafgesetzbuch (§ 12) werden als Verbrechen alle die gesetzlich normierten Delikte bewertet, bei denen eine Strafandrohung von mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe besteht (z.B. Raub, Körperverletzung mit Todesfolge, schwere Brandstiftung).
Delikte mit Androhung einer geringeren Mindeststrafe werden als Vergehen bezeichnet."
Ein Verbrecher ist man also nur wenn man ein Verbrechen begeht, auf das min. 1 Jahr Gefängnis steht, was bei einer Urheberrechtsverletzung nicht der Fall ist.