Wechel von inode zu ycn

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Wechel von inode zu ycn

Beitragvon tuxian » Di 19 Apr, 2005 21:19

Hallo,

will von meinem inode weg weil das einfach zu teuer ist.
83€ für 10GB fairuse, das gleiche bekomme ich bei ycn um 60€.

Daher will ich bei inode kündigen.
Nun habe ich mich mal bei ycn angemeldet und auch mittlerweile auch schon die Zugangsdaten erhalten.
Kann mich auch schon mit ycn einwählen.
Nur hab ich das bei inode noch nicht gekündigt (kann ich angeblich erst im Dez. 05).
Frage: Muss ich jetzt doppelt zahlen? bei inode und ycn?
Denn ycn meinte ich muss bei inode selber kündigen.
Wundert mich dass ich mich bei denen schon einwählen kann und das die Anmeldung bei ycn überhaupt funktioniert hat obwohl ich noch bei inode bin.

Finde es auch eine Frechheit dass ich bei inode 3 Monate im Vorraus zahlen muss. Das ist IMHO nur bei inode so.
Nächstes Monat würde also wieder eine Rechnung für so 252€ anfallen.
Kann ich aus dem Inode-Knebelvertrag aussteigen?
Was ist wenn ich angenommen ins Ausland müsste?
Sowas kann man vorher nicht wissen!
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Beitragvon rub » Di 19 Apr, 2005 22:03

Also bist wohl auch der meinung wenn du ein A1 handy hast und dir zusätzlich ein T-Mobile Handy kaufst, sollte dich A1 entweder sofort aus dem Vertrag lassen (trotz mindestvertragsdauer) oder noch besser T-Mobile kündigt automatisch dein A1 Handy und übernimmt die Mindestvertragsdauer bzw. die Kosten die bis ende dieser entstehen?!?! :rotfl:

Wohl noch nicht viel mit Verträgen zu tun gehabt oder?

Wenn du nicht weißt wo du in einigen Monaten bist, solltest du vieleicht keine Verträge mit Mindestvertragsdauer unterschreiben. Bei deiner Anmeldung bei YCN hast du ja schließlich gewußt, daß du noch einen Inode Vertrag hast.
Warum du dich jetzt aufregst, daß du den von dir Unterschriebenen Vertrag einhalten sollst kann ich nicht ganz nachvollziehen.

Zur anderen Frage warum YCN und Inode jetzt gehen.
Du kannst dich mit deinen ADSL Zugangsdaten bei jedem ISPA ADSL Anschluß in Österreich, anmelden (bei Aon funzts nicht da hier anders geroutet wird). Somit funktionieren natürlich auch bei dir jetzt beide Accounts.

Ich sag nur selber schuld. Vorher erkundigen, eventuell die Pupertät hinter sich lassen bevor Verträge unterschrieben werden :ok:

btw. Wissen eigentlich deine Eltern was du so unterschreibst :rofl:

grüße rub
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Beitragvon Tom-Wien » Di 19 Apr, 2005 22:09

ja du mußt wohl doppelt zahlen.
bei inode mußt selber kündigen - ist richtig.

du kannst dich bei allen alternativen isp für einen adsl zugang anmelden, sobald du die zugangsdaten hast und freigeschalten bist, gehts auch.

zu den restlichen 5 zeilen:
darüber hättest beim vertragsabschluß bzw. beim lesen der agb schon nachdenken müssen, ob du damit einverstanden bist. nachdem du einen 12 monatsvertrag abgeschlossen hast, wird der wohl auch für 12 monate gelten.
warum hast nicht noch bis dezember gewartet und dich dann bei ycn angemeldet und bei inode abgemeldet. jetzt zahlst halt 8 monate unter umständen für beide provider - aber du hast natürlcih dann auch beide traffic-limits, die du ausnützen kannst.
aber vielleicht kannst ja mit ync reden, das sie dich aus dem vertrag rauslassen. oder eben inode - mußt mal telefonieren mit denen.
LG

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Beitragvon lordpeng » Di 19 Apr, 2005 22:15

>und das die Anmeldung bei ycn überhaupt funktioniert hat obwohl ich noch bei inode bin.

woher sollte ycn wissen, dass du bei inode bis zu einem bestimmten datum eine bindefrist hast? du glaubst doch nicht wirklich, dass die zusammenarbeiten? *g*
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Beitragvon ReneW » Mi 20 Apr, 2005 08:46

Brauchst die 10 Gb fair use wirklich, oder lieber mehr Speed ??

Bei AON bekommst 1024/256 10Gb um 65Eur
oder EuNet 768/128 10Gb um 49,90Eur
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Beitragvon tuxian » Mi 20 Apr, 2005 09:13

@ReneW:

aon ist mir unsympatisch.
Das mit der Mindestvertragsdauer ist mir klar.
Hätte gedacht dass ycn die Anmeldung erst Ende des Jahres macht.

Meine eigentlich Frage ist: kann ich irgendwie aus dem Inode-Knebelvertrag rauskommen?
Was ist wenn man ins Ausland geht?
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Beitragvon Tom-Wien » Mi 20 Apr, 2005 09:17

lies dir die agb durch, die du seinerzeit bekommen hast.

Hätte gedacht dass ycn die Anmeldung erst Ende des Jahres macht.

dann hättest du das ausdrücklich auf dein anmeldeformular vermerken müssen. sollen sie es riechen?
LG

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Beitragvon hardliner » Mi 20 Apr, 2005 09:20

tuxian hat geschrieben:Meine eigentlich Frage ist: kann ich irgendwie aus dem Inode-Knebelvertrag rauskommen?
Was ist wenn man ins Ausland geht?

Definitevely "No Chance"!
Den Knebel mußt in jedem Fall voll abdrücken. Maximal lassen's Dir 20% nach wenn'st alles gleich bezahlst.
Aber das war vor dem 1.12.04. Wie's jezt ausschaut kann ich nicht sagen.
Würde auf Grund der derzeitigen Geschäftspolitik eher sagen, daß Du alles voll bis auf "Heller und Pfennig" brennen mußt.
In letzter Zeit läßt INODE nicht mehr mit sich reden: "Zero Tolerance"! :cry:
DIe schicken dzt. sogar Mahnungen über "verjährte Forderungen"! :oops:
H.
Dazu folgende Geschichte: Ein Freund mußte aus der Wohnung in Wien nach einem Brand (in der Wohnung oberhalb) ausziehen, da das Haus durch das Löschwasser unbewohnbar geworden ist. Hat das abgesoffene Modem an INODE retourniert. Da Das Modem hin ist, war die Kaution futsch. Wurde mit neuer Kaution und neuer Einrichtungsgebühr belastet und muß den Knebel weiter abzahlen, obwohl er dort gar nicht mehr wohnt. Leider ist an seinem derzeitigen Wohnort kein INODE-xDSL möglich.
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Beitragvon Tom-Wien » Mi 20 Apr, 2005 09:53

Dazu folgende Geschichte: Ein Freund mußte aus der Wohnung in Wien nach einem Brand (in der Wohnung oberhalb) ausziehen, da das Haus durch das Löschwasser unbewohnbar geworden ist. Hat das abgesoffene Modem an INODE retourniert. Da Das Modem hin ist, war die Kaution futsch. Wurde mit neuer Kaution und neuer Einrichtungsgebühr belastet und muß den Knebel weiter abzahlen, obwohl er dort gar nicht mehr wohnt. Leider ist an seinem derzeitigen Wohnort kein INODE-xDSL möglich.


das gschichterl fallt aber wirklich unter das kapitel gschichterl: das sind folgekosten eines brandes, der durch die HAUSVERSICHERUNG zwingend abgedeckt sein sollte. zumindest die kaution des modems. und warum überhaupt neue einrichtungsgebühr - wenn die wohnung unbewohnbar ist?

ich versteh das ganze getue nimmer: jeder liest (oder auch nicht - dann is er selber schuld) die agbs und unterschreibt sie bez. nimmt sie zur kenntniss in dem er nicht einspruch erhebt oder einzelne punkte wegverhandelt, aber dann sind alle verwundert das es so ist mit der bindungsfrist.
LG

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Beitragvon Viper_XXL » Mi 20 Apr, 2005 11:09

Gute Entscheidung !
YCN ist für ADSL sicher eine der besten Anbieter, Inode ist ADSL ja ziemlich egal die verdienen ihr Geld hauptsächlich mit XDSL und Business Kunden. 12 Monate Bindungsfrist für ADSL sind schon hart, hoffe du kommst da noch irgendwie raus...
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Beitragvon muertito » Mi 20 Apr, 2005 11:42

das sind folgekosten eines brandes, der durch die HAUSVERSICHERUNG zwingend abgedeckt sein sollte


richtig, diese kosten ünbernimmt die haushaltsversicherung des mieters (sofern er eine hat). ist der brand durch einen schaden am gebäude (gas, verkabelung,...) enstanden wird die haushaltversicherung regress bei der gebäudeversicherung anmelden, wurde der brand durch den mieter der oberen wohnung verursacht werden sie regress bei dessen versicherung anmelden. dass inode diese kosten nicht übernimmt ist doch wohl jedem klar.

Wurde mit neuer Kaution und neuer Einrichtungsgebühr belastet
das glaubst du wohl selber nicht!? wieso sollte er nochmal die kaution bezahlen müssen wenn er gar kein modem mehr hat, da ja an seinem neune wohnort kein xdsl verfügbar ist?
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Beitragvon inodeuser » Fr 22 Apr, 2005 16:07

hardliner hat geschrieben:Dazu folgende Geschichte: Ein Freund mußte aus der Wohnung in Wien nach einem Brand (in der Wohnung oberhalb) ausziehen, da das Haus durch das Löschwasser unbewohnbar geworden ist. Hat das abgesoffene Modem an INODE retourniert. Da Das Modem hin ist, war die Kaution futsch.

brand --> hoehere gewalt --> schaden traegt der eigentumer das ist inode, kaution muss zurueckerstattet werden da dem kunden kein verschulden anzulasten ist
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Beitragvon robspr » Fr 22 Apr, 2005 17:05

@inodeuser

Höhere Gewalt: Ein Ereignis das
• von außen kommt
• unabwendbar ist
• außergewöhnlich / unvorhersehbar

Es müssen alle 3 Kriterien zutreffen um von höherer Gewalt zu sprechen. Ein Brand wird im Regelfall nicht unabwendbar sein (wieso hat es gebrand: Kerze, Zigarette, Kurzschluss, ...?), weiters wird in dieser "Geschichte" doch wohl der Eigentümer / Bewohner der Wohnung oberhalb zur Verantwortung zu ziehen sein.
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Beitragvon u3b1 » Sa 23 Apr, 2005 10:06

@tuxian: abschlagszahlung von 80% dann bist du frei.
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