wow das trifft sich gut *gg*
aber hat oberplainfeld auch 06221 *gg* oder wohnst in der ladau lol
mfg sepperl
mike_xlink hat geschrieben:Hey,
nein ich möchte in eine andere Richtung gehen, lokales Peering mal schauen welche provider mitziehen
Für die Gewinnspiel Frage:
mail mit deinen Daten an [email protected]
...das wir ja keinen "Wasserkopf" zu finanzieren haben...
Konkurrenzklausel
In Arbeitsverträgen kann eine Konkurrenzklausel vereinbart werden. Gegenstand der Konkurrenzklausel ist das Verbot bzw. die Beschränkung der Erwerbstätigkeit des Arbeitnehmers für die Zeit nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses.
Die Beschränkung der Erwerbstätigkeit kann je nach Gestaltung der Konkurrenzklausel
·künftige unselbständige Tätigkeiten des Angestellten in einem anderen Unternehmen und/oder
·die Tätigkeit als Unternehmer selbst umfassen.
Die Konkurrenzklausel ist nicht rechtswirksam, wenn der Mitarbeiter zum Zeitpunkt des Abschlusses die Volljährigkeit noch nicht erreicht hat.
Die in der Konkurrenzklausel enthaltene Beschränkung der Erwerbstätigkeit darf sich nur auf den Geschäftszweig des Betriebes beziehen und die Dauer eines Jahres nicht übersteigen. Gleichzeitig darf sie dem Arbeitnehmer nicht jede Möglichkeit zur Erwerbstätigkeit nehmen.
Soll der Arbeitnehmer auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zur Wahrung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen angehalten werden, oder soll ihm verboten werden, Mitarbeiter des Arbeitgebers abzuwerben, muss dies vereinbart werden. Solche Vereinbarungen können auch für einen längeren Zeitraum als ein Jahr nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses wirksam vereinbart werden.
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