e-card: nur TA, UTA? I-Net Zugang nur für E-card?

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Beitragvon Gast » Di 15 Mär, 2005 20:28

derbeste hat geschrieben:Und was tun, wenn der Patient seine Karte vergessen hat? Keine Abrechnung möglich?


Der Arzt hat auch die Möglichkeit, durch Eingabe der Versicherungsnummer eine Anspruchsüberprüfung durchzuführen. Weiß der Patient auch seine VSNR nicht, ist wie jetzt bei fehlendem Krankenschein zu verfahren: Einsatz verlangen und die e-card nachbringen lassen!

Hannes
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Beitragvon Maex » Sa 19 Mär, 2005 08:35

hasall hat geschrieben:Nach 13 Jahren Planung überhastet???


Lieber Hannes! Du hast sicher gehört, dass während der Planungszeit mit dem ersten Firmenkonsortium eine Menge schief gelaufen ist. Ich behaupte, dass so ein Projekt nur unter realen Bedingungen getestet und verbessert werden kann. Wenn du bedenkst, wie wenig Zeit die Software-Hersteller für Ordinationssysteme bekommen haben ihre Systeme "eCard tauglich" zu machen, kannst du meine Aussage vielleicht nachvollziehen.
In einem mir bekannten Fall wird nur die Windows-Version (Nicht aber die für DOS/Win95) der Praxis-Software eCard tauglich gemacht, was die Ordination zwingt neue Hardware (immerhin 4 PCs) anzuschaffen. Ich gebe dir 100%ig Recht, niemand zwingt die ÄrztInnen zum Umstieg! Aber gedrängt werden sie schon :-)

liebe grüße, max.
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Beitragvon drobi » Sa 19 Mär, 2005 09:14

Maex hat geschrieben:In einem mir bekannten Fall wird nur die Windows-Version (Nicht aber die für DOS/Win95) der Praxis-Software eCard tauglich gemacht, was die Ordination zwingt neue Hardware (immerhin 4 PCs) anzuschaffen. Ich gebe dir 100%ig Recht, niemand zwingt die ÄrztInnen zum Umstieg! Aber gedrängt werden sie schon :-)
Dieser Fall klingt noch recht angenehm.
Im Fall einer von mir betreuten Praxisgemeinschaft muss ebenfalls eine komplett neue EDV-Anlage her. Das seit 18 Jahren funktionierende Coax-Netzwerk muss dabei natürlich weg. Alles lief bis dato auf 12 486DX66-Rechnern mit Novell-DOS superschnell und stabil. Als Server ein Pentium 2 300MHz, alles super.

Nur jetzt: Neues Netzwerk, neuer Server, neue Workstations, 2 Notebooks, neue Software, neue Schulung für die Mitarbeiter.

Ganz nebenbei müssen zwei DSL-Leitungen erstellt werden. Eine für die E-Card und eine zweite für Remotezugriff (weil die (U)TA unfähig sind, SHDSL für die E-Card anzubieten bzw weil 10 GB für Remotezugriff VIEL zu wenig sind).

Idiotie pur. Flexibilität unbekannt. Realistisches Denken nie gehört. VPN für die E-Card ebenso nicht. Lieber die TA und UTA per Gesetz (Angebot) füttern, weil die ja bei den Privatkunden sooooo arm sind. Da schnappen die gscheiden Provider alles weg. Saubande
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Beitragvon lordpeng » Sa 19 Mär, 2005 09:55

>SHDSL für die E-Card anzubieten bzw weil 10 GB für Remotezugriff VIEL zu wenig sind

hä? ich weiss ja nicht, was du unter remote zugriff verstehst, aber erfahrungsgemäss sollten 10 gb sowohl für fernwartung als auch für terminal services ausreichen wenn man von einer anzahl von bis zu 5 permanent betriebenen remote-anwendern ausgeht ...
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Beitragvon drobi » Sa 19 Mär, 2005 10:16

lordpeng hat geschrieben:>SHDSL für die E-Card anzubieten bzw weil 10 GB für Remotezugriff VIEL zu wenig sind

hä? ich weiss ja nicht, was du unter remote zugriff verstehst, aber erfahrungsgemäss sollten 10 gb sowohl für fernwartung als auch für terminal services ausreichen wenn man von einer anzahl von bis zu 5 permanent betriebenen remote-anwendern ausgeht ...
Das läuft folgendermassen: Hauptsitz der Praxis + 2 Filialpraxen. Im Hauptsitz steht der Mainserver, in den Filialpraxen jeweils eine kleine Workstation, die auch als Server fungiert.

Jede Nacht werden die Daten abgeglichen. Da es in den Filialpraxen relativ wenig Betrieb gibt, reicht hier ein asymetrischer Zugang um die Änderungen "upzuloaden". Die meisten Änderungen an der Datenbank werden im Hauptsitz vorgenommen, somit muss der Upload schnell sein, um den Abgleich mit den Filialen einigermassen zu ermöglichen (grosse Daten da Röntgenbilder etc).
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Beitragvon lordpeng » Sa 19 Mär, 2005 10:20

aso, ich dachte du meinst mit remote zugriff, dass das selbe wie ich :-)
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Beitragvon orso » Sa 19 Mär, 2005 14:33

drobi hat geschrieben:Ganz nebenbei müssen zwei DSL-Leitungen erstellt werden. Eine für die E-Card und eine zweite für Remotezugriff (weil die (U)TA unfähig sind, SHDSL für die E-Card anzubieten bzw weil 10 GB für Remotezugriff VIEL zu wenig sind).

Idiotie pur. Flexibilität unbekannt. Realistisches Denken nie gehört. VPN für die E-Card ebenso nicht. Lieber die TA und UTA per Gesetz (Angebot) füttern, weil die ja bei den Privatkunden sooooo arm sind. Da schnappen die gscheiden Provider alles weg. Saubande


Deswegen habe ich meinen Kunden empfohlen, auf gar keinen Fall UTA zu nehmen. Das, was die sich erlauben, ist ja wohl ein Scherz!

Die Ordinationen, mit denen ich zu tun habe, benötigen kein ADSL, ISDN reicht für deren Internetbedürfnisse. Wenn Sie jetzt sogar 768/128 kbit/s für Internet bekommen, so ist das mehr als genug. Für Fernwartung reicht es auch locker (Telefonanlage wird ohnehin über ISDN gewartet, Router und Server lassen sich über diese Bandbreite auch bedienen, TightVnc geht auch)

Hände weg, von UTA.

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Beitragvon hardliner » So 20 Mär, 2005 20:47

orso hat geschrieben:
drobi hat geschrieben:Hände weg, von UTA.

Ganz meine Meinung!!!!
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Beitragvon Gast » Mo 21 Mär, 2005 20:08

Maex hat geschrieben:Ich behaupte, dass so ein Projekt nur unter realen Bedingungen getestet und verbessert werden kann.


Genau das wird ja auch getan - nicht nur während der Phase bis zum Beginn des Rollouts im Mai, sondern bis Jahresende. Und selbst dann sind wir noch nicht am "Ende" der e-card angelangt!

Maex hat geschrieben:Wenn du bedenkst, wie wenig Zeit die Software-Hersteller für Ordinationssysteme bekommen haben ihre Systeme "eCard tauglich" zu machen, kannst du meine Aussage vielleicht nachvollziehen.


Das dürfte - denke ich - kaum ein wirkliches Problem sein. Das Hauptproblem ist sicher, aus den Behandlungsfällen die vom jeweiligen Versicherungsträger gewünschte Scheinart zu "basteln" - und so ziemlich jeder KV-Träger hat seine eigenen Scheinarten in Kombination mit GRUVU und Zusatzkennzeichen (z.B. bei den Vertretungsscheinen). Aber dieser Umstand ist den Softwareherstellern seit Jahren bekannt.

Maex hat geschrieben:In einem mir bekannten Fall wird nur die Windows-Version (Nicht aber die für DOS/Win95) der Praxis-Software eCard tauglich gemacht, was die Ordination zwingt neue Hardware (immerhin 4 PCs) anzuschaffen. Ich gebe dir 100%ig Recht, niemand zwingt die ÄrztInnen zum Umstieg! Aber gedrängt werden sie schon :-)


Schön und gut, aber um die Neuanschaffung wäre die Ordination auch nicht herumgekommen, wenn die e-card auch noch zwei Jahre bis zur Einführung gebraucht hätte...

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Beitragvon pc_net » Mo 21 Mär, 2005 20:29

Das dürfte - denke ich - kaum ein wirkliches Problem sein. Das Hauptproblem ist sicher, aus den Behandlungsfällen die vom jeweiligen Versicherungsträger gewünschte Scheinart zu "basteln" - und so ziemlich jeder KV-Träger hat seine eigenen Scheinarten in Kombination mit GRUVU und Zusatzkennzeichen (z.B. bei den Vertretungsscheinen). Aber dieser Umstand ist den Softwareherstellern seit Jahren bekannt.


moment? scheinart? die abrechnung findet dzt. schon großteils (von den meisten vertragspartnern) elektronisch statt ... wozu braucht man da noch einen physischen krankenschein?

sh. dazu § 340a ASVG

Elektronische Abrechnung

§ 340a. Die Vertragsärzte sind verpflichtet, spätestens ab 1. Jänner 2003 die für die Versicherten (Angehörigen) erbrachten Leistungen mit den Versicherungsträgern nach einheitlichen Grundsätzen elektronisch abzurechnen. Diese Grundsätze sind bis 30. Juni 2002 vom Hauptverband festzulegen.


oder hab ich dich da mißverstanden?
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Beitragvon Gast » Mo 21 Mär, 2005 22:00

pc_net hat geschrieben:moment? scheinart? die abrechnung findet dzt. schon großteils (von den meisten vertragspartnern) elektronisch statt ... wozu braucht man da noch einen physischen krankenschein?


Krankenschein braucht man im e-card-System natürlich nicht - zur Honorierung der Leistung muß der KV-Träger aber wissen, welchen Behandlungsfall der Arzt durchgeführt hat (Regelfall [=bisheriger Krankenschein], Überweisung, Zuweisung, Urlaubsvertretung, Krankheitsvertretung, Bereitschaftsdienst, etc.). Diese Behandlungsfälle werden durch "Scheinarten" dargestellt.

Hannes
Zuletzt geändert von Gast am Mo 21 Mär, 2005 22:06, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitragvon Gast » Mo 21 Mär, 2005 22:05

pc_net hat geschrieben:die abrechnung findet dzt. schon großteils (von den meisten vertragspartnern) elektronisch statt ...


PS: Die Abrechnung (Mitteilung des Arztes, welche Leistung erbracht wurde), erfolgt zwar größtenteils elektronisch (mittels Datenträger oder DFÜ), den Krankenschein gibt es aber nachwievor - selbiger muß zwar nicht mehr vom Arzt ausgefüllt werden, er dient aber als Anspruchsnachweis durch den Patienten und quasi als "Bestätigung" für den KV-Träger, daß der Arzt die verrechnete Leistung auch durchgeführt hat.

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Beitragvon pc_net » Di 22 Mär, 2005 07:41

ad 1)
aja, das mit den scheinarten war mir in dieser form nicht bewußt ...

ad 2)
der krankenschein fällt aber dann definitiv durch die e-card weg, da die anspruchsüberprüfung durch stecken der e-card erledigt wird ;)
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Beitragvon Gast » Di 22 Mär, 2005 18:32

pc_net hat geschrieben:der krankenschein fällt aber dann definitiv durch die e-card weg, da die anspruchsüberprüfung durch stecken der e-card erledigt wird ;)


Jein. Der Krankenschein fällt für den Großteil der Versicherten weg, es bleiben aber Behandlungsfälle, die nur außerhalb des e-card-Systems stattfinden können (Mutter-Kind-Paß- und Vorsorgeuntersuchungen für nichtversicherte Personen, Behandlungsfälle für EU-Ausländer usw.). Darüber hinaus wird es auch - zumindest noch eine zeitlang - den Überweisungs- und Zuweisungsschein in Papierform geben.

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Beitragvon pc_net » Di 22 Mär, 2005 20:51

diese behandlungsfälle werden AFAIK aber auch elektronisch abgerechnet (selbst überweisungsscheine werden nur als nachweis benötigt) ...
MUKIPA- und vorsorge-untersuchungen für nichtversicherte personen werden ebenfalls von der zuständigen krankenkasse gezahlt - diese bekommt das geld dann ja vom bund oder ggf. zuständigen sozialhilfeträger erstattet ...
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