da ich aus www.it-law.at Forum(von Max Mosing)
mit Cpoy & paste einfach die sachen hier herein kopiert habe!
So einfach ist das nicht wie die TA das sagt!
Ausserdem möchte ich sagen das auch netpark.at
mit seiner Klage abgeblizt ist!!!!!!!!!!!!!!
Ich hoffe das der thread nun wieder Online geht.
HIER DIE ANTWORT VON MAX MOSSING
auch die teile aus der Pdf darf ich verwenden
http://www.it-law.at/board/show.php?fid=5&id=198
> Ohne deine erlaubnis darf das auch nichtmehr online gehen.
[max]: Werknutzungsbewilligung (einmalig und unter Quellenangabe) hiemit erteilt.
> Habe mir ausserdem erlaubt einen teil von
> §118 Stgb aus einer deiner Pdf zu posten
> Hab auf ADSL.at ĂĽberall die Quelle angegeben
> Max Mosing www.it-law.at
> war ihnen aber nicht genug.
[max]: Auch hier Werknutzungsbewilligung (einmalig und unter Quellenangabe) hiemit erteilt.
> NACHRICHT VON ADSL.at MODERATOR
>
> hi,
>
> ich hab den thread offline genommen, weil ich wirklich keine lust habe, dass die forenbetreiber scherereien bekommen, nur weil du pausenlos fremde texte postest. kapier bitte endlich, dass fremde ganze texte *nie* uebernommen werden duerfen, weil sie jedenfalls unter urheberrechtsschutz stehen. (ausnaehme: gesetzestexte und aehnliche amtliche veroeffentlichungen
>
[max] DAS ist SO nicht korrekt:
Erstens:
§ 46 österr Urheberrechtsgesetz: Zulässig sind die Vervielfältigung und die Verbreitung sowie der öffentliche Vortrag, die Rundfunksendung und die öffentliche Zurverfügungstellung:
1. wenn einzelne (!) Stellen eines veröffentlichten (!) Sprachwerkes angeführt werden; (sog kleines Zitat).
Zweitens (soweit nicht ein "voll-moderiertes" Forum gibt es keine Verantwortung fĂĽr Postings, die nicht schon fĂĽr einen juristischen Laien erkennbar ist (was bei Urheberfragen wohl nie der Fall sein wird ):
§ 16 österr E-CommerceG (1) Ein Diensteanbieter, der von einem Nutzer eingegebene Informationen speichert, ist für die im Auftrag eines Nutzers gespeicherten Informationen nicht verantwortlich, sofern er
1. von einer rechtswidrigen Tätigkeit oder Information keine tatsächliche Kenntnis hat und sich in Bezug auf Schadenersatzansprüche auch keiner Tatsachen oder Umstände bewusst ist, aus denen eine rechtswidrige Tätigkeit oder Information offensichtlich wird, oder,
2. sobald er diese Kenntnis oder dieses Bewusstsein erhalten hat, unverzüglich tätig wird, um die Information zu entfernen oder den Zugang zu ihr zu sperren.
Soweit, sogut ...
Mit IT-LAWschen GrĂĽĂźen
max
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Max W. Mosing