Hallo,
Ich moechte mich zu - (
http://xDSL.at/phpbb2/viewtopic.php?p=157222 ) -
da es mich mittlerweile persoenlich betrifft, aeussern.
Ich moechte nur kurz zu Deiner Stellungnahme, dass ein Ueberschreiten eines Datentransfervolumens ganz einfach einen Bruch des "Vertrags" bedeutet - anmerken, dass dies zwar faktisch auf den ersten Blick so ist
aber doch noch ein paar Aspekte dazukommen:
Schon der Diktion nach handelt es sich ( bei einem limitierten Datendownload ) hier nicht um "Auflagen" nach einem Gerichtsbeschluss/urteil, sondern um eine gemaess dem Entgeld - begrenzten TRansferverfuegbarkeit des Nutzers.
Es besteht also nach Deiner Diktion ( und so mancher anderer Leute )
die Rechtmaessigkeit einer "Strafe" ( Strafgebuehr ).
Nun, das ist in irgendeiner Form akzeptierbar, aber es muss selbstverstaendlich diese in ihrem Volumen begrenzt und! nachvollziehbar sein, sonst koennte man flugs von einem Delikt ( Datentransfer - Delikt? )
zum anderen komen, naemlich dem Wucher oder der Beliebigkeit, )
Der Kunde (!) hat ja nicht aus purer Grobheit oder in boesem Vorsatz uebertreten, Du argumentierst mit der Haftung des Providers zur Netzinstandhaltung ( Belastung ), die trifft aber insofern wieder ihn, als er geeignete Mittel rgreifen muss/kann, die eine absolute Kostenueberwaelzung auf den Kunden verhindern,
D.h. befor Kosten fuer Mehrbelastungen weitergeleitet werden, muss man sich auch um Regelmechanismen kuemmern die eben ein "Unterwassertauchen" des Kunden verhindern
Nochmals zum Thema "Strafe": gerne zahle ich zum B. eine Poenale, aber wenn das GB dann 70 Euro kostet stellt sich bei mir einiges in Frage - in welchem Zusammenhang ist dies mit "Unkosten" zu sehen??
Sind diese tatsaechlich in dieser Hoehe?
Wenn ja, bitte ich Dich mich gerne aufzuklaeren, ich bin neu hier und verstehe nicht allzu viel von dieser Thematik.
Ich habe auch noch nicht das thema des threads gelesen, das hol ich aber gleich nach..
fg