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Technisch orientierte Fragen bitte in den passenden Rubriken stellen!

Beitragvon Websurfer » Mo 11 Okt, 2004 10:53

hardliner hat geschrieben:Stammdaten an anfragende Organsisationen (Musikmafia & Co) weiterleiten....
[/code]



Mirr habe sie Paket mit schwarrze Rrrosen geschickt mit abgeschnittene Kepfe!!!

Patrone bitte Gnade! :rotfl: :rofl: :D

(bissi offtopic :oops: )
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Beitragvon Herculess » Mo 11 Okt, 2004 11:31

jonny007 hat geschrieben:...wird behauptet, daĂź "sie" dann nicht an die IP-Adresse des "Downloaders" kommen, da er ja nichts zum Upload freigibt.

Stimmt das ? Das wĂĽrde (zumindest aus rechtlicher Sicht) ja fĂĽr Leecher sprechen, oder ?

Bei "Leechern" bekommt die MI nur dann die IP, wenn von deren Fake-Servern gesaugt wird.
Bis jetzt gibt es IMHO noch kein Urteil gegen Leecher - die MI hütet sich, Leecher anzuklagen (Angst vor einem Präzedenzfall) da es mit aktueller Gesetzgebung erlaubt sein könnte (Graubereich).

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Beitragvon jonny007 » Mo 11 Okt, 2004 11:43

Herculess hat geschrieben:...die MI hütet sich, Leecher anzuklagen (Angst vor einem Präzedenzfall) da es mit aktueller Gesetzgebung erlaubt sein könnte (Graubereich).

Greets


Warum, wo ist das Problem die Leecher anzuklagen ? (welcher Präzedenzfall?) Ich hätte geglaubt, daß der Download von urheberrechtlich geschütztem Material (von dem ich nicht der Eigentümer bin) genauso klar illegal (weil Diebstahl) ist, oder ?

Obwohl ich mir eventuell vorstellen könnte, daß gerade die Verbreitung (i.e. der Upload) solchen Materials eher verfolgt wird.
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Beitragvon Websurfer » Mo 11 Okt, 2004 12:49

Hercules kan durchaus recht haben; verboten heißt nicht automatisch exekutierbar; es könnten z.B Durchführungsverordnungen etc. fehlen;
auch darf es keinen anderen Bestimmungen widersprechen etc.

auĂźerdem besteht ein Unterschied ob ichs nur downloade oder auch anwende oder gar weitergebe.
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Beitragvon jonny007 » Mo 11 Okt, 2004 13:39

Ich fasse zusammen: man sollte sich - wenn man schon Filesharing betreiben will - Leecher "organisieren", dann damit zieht man sich zwar vielleicht den Zorn der I-net-Community zu, dafĂĽr ist man aber rechtlich quasi "aus dem Schneider".. - richtig ?
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Beitragvon Websurfer » Mo 11 Okt, 2004 14:03

Im allgemeinen kann man die Programme so einstellen dass man selbst nichts anbietet; oder in den uploadordner nichts reinstellen.
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Beitragvon jonny007 » Mo 11 Okt, 2004 14:08

Achso ? Ich dachte, daß man den Upload nicht verhindern kann (spreche jetzt von eMule), d.h. alles, was man downloaded, wird - so viel ich weiß - auch automatisch zum Upload freigegeben, das lässt sich bei einem "normalen" eMule Client nicht verhindern.
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Beitragvon schnurz » Mo 11 Okt, 2004 14:37

jonny007 hat geschrieben:Ich fasse zusammen: man sollte sich - wenn man schon Filesharing betreiben will - Leecher "organisieren", dann damit zieht man sich zwar vielleicht den Zorn der I-net-Community zu, dafĂĽr ist man aber rechtlich quasi "aus dem Schneider".. - richtig ?


Lt. österreichischer Rechtslage ja. Sprich wenn man von einem FTP oder Webspace saugt kann einem so absurd das klingt juristisch nichts geschehen. Man darf das Ganze allerdings nur für den Eigengebrauch verwenden und nicht an irgendwelche Freunde (auch nicht körperlich) weitergeben.
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Beitragvon Websurfer » Mo 11 Okt, 2004 14:49

jonny007 hat geschrieben:Achso ? Ich dachte, daß man den Upload nicht verhindern kann (spreche jetzt von eMule), d.h. alles, was man downloaded, wird - so viel ich weiß - auch automatisch zum Upload freigegeben, das lässt sich bei einem "normalen" eMule Client nicht verhindern.


Das weiĂź ich jetzt wieder nicht; das was ich kenne da kann man das Einstellen:
Limewire, gnutella und wie sie alle heiĂźen..
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Beitragvon s » Mo 11 Okt, 2004 16:20

naja, emule.... wer verwendet das klumpert schon :)

private DC++ server sind sowieso um einiges besser als öffentliches zeugs.
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Aber wie verhält sich hier die UTA ???

Beitragvon Randolph Carter » Fr 17 Dez, 2004 13:34

Ich habe schon vor 2 Wochen ein entsprechendes mail an den Service der UTA gesendet (als Kunde) und leider bis jetzt keine Stellungnahme zu diesem Thema erhalten.

Denn wenn die UTA schon ohne richterliche Aufforderung meine dynamische IP Adresse weitergibt werde ich alle mir aus dieser widerrechtlichen Weitergabe entstehenden Schäden der UTA um den Hals hängen.

Liebe UTA,
Ich weiss dass Ihr hier auch manchmal reinschaut.
Bitte gebt doch ein genaueres Statement ab und bezieht Stellung:

Werden kundenbezogene Daten von Anwendern mit dynamischer IP Adresse an Vertreter der "Musikmafia" OHNE richterliche Anordnung auf einfachen Zuruf weitergegeben? Werden die Mitarbeiter dahingehend geschult,d ass die Weitergabe nicht gestattet ist?
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Beitragvon Unter Ulmen » Fr 17 Dez, 2004 18:15

Ich hoffe das sich UTA zu Wort meldet, das wär nämlich echt ein witz und ein sofortiger Kündigungsgrund für mich...

UU
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Beitragvon ShannonKnight » Fr 17 Dez, 2004 20:08

Runterladen alleine ist laut unserer momentanen Gesetzesfassung nicht illegal, aber der upload leider schon. Das Problem mit P2P Produkten ist halt ohne upload kein download.
Hier ein interessanter Link zu diesem Thema: Internet Recht

In Österreich sind die Verbindungsdaten, zu denen auch die Logfiles betreffend den Internetzugang gehören, durch das Datenschutzgesetz und das Kommunikationsgeheimnis (§ 93 TKG) geschützt. Eine Bekanntgabe dieser Daten ist nur in einem Strafverfahren und nur im Auftrag des Gerichtes zulässig und auch in diesem Fall nur unter den Voraussetzungen des § 149 a StPO. Da dort Voraussetzung eine strafbare Handlung ist, die mit mehr als 6-monatiger bzw. einjähriger Freiheitsstrafe bedroht ist (wenn die Zustimmung des Anschlussinhabers nicht vorliegt

Und nun hier:
Das Anbieten von urheberrechtlich geschützten Werken ist nach § 91 UrhG strafbar. Der Strafrahmen geht bis zu einer Freiheitsstrafe bis 6 Monate oder Geldstrafe bis 360 Tagessätze; die Höhe des Tagessatzes ist einkommensabhängig. Bei Gewerbsmäßigkeit geht der Strafrahmen bis zu 2 Jahren; gewerbsmäßig begeht eine strafbare Handlung, wer sie in der Absicht vornimmt, sich durch ihre wiederkehrende Begehung eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen (§ 70 StGB); dies dürfte bei Tauschbörsennutzern eher die Ausnahme sein.

Quelle:

Internet 4 Jurists

Siehe Thread:
Click Me
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Beitragvon ShannonKnight » Fr 17 Dez, 2004 20:10

Achja,
eine VOLLKOMMENE legale Lösung ist es, den Gewünschten Musiktitel per Internetradio anhören und mitschneiden, was natürlich legal ist, aber mit mehr Arbeit verbunden ist. (Den gewünschten stream finden ist nicht leicht, aber wird mit hilfe einiger Freeware tools um einiges erleichtert.)
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Beitragvon hardliner » Fr 17 Dez, 2004 23:05

ShannonKnight hat geschrieben:Achja,
eine VOLLKOMMENE legale Lösung ist es, den Gewünschten Musiktitel per Internetradio anhören und mitschneiden, was natürlich legal ist, aber mit mehr Arbeit verbunden ist. (Den gewünschten stream finden ist nicht leicht, aber wird mit hilfe einiger Freeware tools um einiges erleichtert.)

Nur die QUalität ist bei den meisten "Internetradios" voll unterm Hund!
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