schnurz hat geschrieben:gruber hat geschrieben:hannibal218bc hat geschrieben:immerhin wird ja damit geworben, dass der Anschlussinhaber rechtzeitig vor dem Anfallen zusätzlicher Gebühren benachrichtigt wird
wenn das in der produktbeschreibung drin steht, ist das nicht bloss werbung, sondern auch bestandteil des vertrages.
Trotzdem liegt meiner Meinung nach die Beweislast aufgrund der AGB's beim Kunden dass die Email von Inode vorsätzlich nich verschickt worden ist. Und es wird sicher vom Gericht zu klären sein was unter rechtzeitig zu verstehen ist. Was wir hier haben ist sicher ein Päsedenzfall. Was soll heissen dass Inode diesen Passus unter Umständen aus den AGB's herausnehmen wird. Gilt dann natürlich nur für Neuverträge.
ein vorsatz ist hier irrelevant. eine unterlassung ist ausreichend.