inode - Limit Ãœberschreitung bei @home 1024/128

Hier sind eure (nicht-technischen) Erfahrungen mit Providern (deren Produkten und Dienstleistungen) gefragt.
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Technisch orientierte Fragen bitte in den passenden Rubriken stellen!

Beitragvon gruber » Fr 08 Okt, 2004 06:24

schnurz hat geschrieben:
gruber hat geschrieben:
hannibal218bc hat geschrieben:immerhin wird ja damit geworben, dass der Anschlussinhaber rechtzeitig vor dem Anfallen zusätzlicher Gebühren benachrichtigt wird

wenn das in der produktbeschreibung drin steht, ist das nicht bloss werbung, sondern auch bestandteil des vertrages.


Trotzdem liegt meiner Meinung nach die Beweislast aufgrund der AGB's beim Kunden dass die Email von Inode vorsätzlich nich verschickt worden ist. Und es wird sicher vom Gericht zu klären sein was unter rechtzeitig zu verstehen ist. Was wir hier haben ist sicher ein Päsedenzfall. Was soll heissen dass Inode diesen Passus unter Umständen aus den AGB's herausnehmen wird. Gilt dann natürlich nur für Neuverträge.


ein vorsatz ist hier irrelevant. eine unterlassung ist ausreichend.
inode xdsl - das so viele probleme macht, die ich vorher gar nicht kannte
gruber
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Beitragvon Alwo » Fr 08 Okt, 2004 06:58

boah toll
wenn ich ein rechtsproblem hab frag ich einfach hier im board !
sind ja alles rechtsgelehrte hier *freu*

Und dann geb ich meinem Gegner den Link
und zeig ihm damit das er keine Chance hat,
und schon brauch ich nicht mal mehr vor Gericht gehen :rotfl:

Freu mich echt schon darauf wenn Hugoboss
das ergebnis postet !
Da bin ich schon mal gespannt !
Obwohl auser mir eh schon alle wissen wer im Recht ist ;)

Lg Alwo
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Beitragvon gruber » Fr 08 Okt, 2004 07:15

recht ist die eine sache,
die frechheit, die sich inode erlaubt hat die andere.

und dass scheinbar nicht mal darauf reagiert wird ist auch eine frechheit.

inode tut sich offenbar sehr schwer mit entschuldigungen, wenn ihnen mal ein fehler passiert ist. :(
inode xdsl - das so viele probleme macht, die ich vorher gar nicht kannte
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Beitragvon Alwo » Fr 08 Okt, 2004 07:31

gruber schrieb
ein vorsatz ist hier irrelevant. eine unterlassung ist ausreichend.


Komisch das bei Dir Recht so eine Sache ist ?
Du scheinst ja alle Rechts Phrasen zu beherschen !

So wie Du hier permanent das Recht schreibst gehe ich
voll davon aus das Du das alles nachgeschlagen hast
und mit paragraphen im Gesetzbuch belegen kannst ?

Gehe ich falsch in der Annahme das Du Rechtsanwalt bist ?
Dann könnte ich nämlich leider Deine Meinung nicht
ganz so bindent empfinden !


MfG Alwo

P.S. Ich bin mir fast sicher das sich der Mann beim Support
für das Problem entschuldigt hat ^^ Nur ist das noch kein
Grund das die konsumierten 2GB überhaupt nicht zu zahlen sind !

Hab mal wieder ein tolles Beispiel :
Du gehst in ein Lokal das mit "sonniger Gastgarten" wirbt !
Der garten liegt aber hinter einem Hochhaus und Du trinkst
aber trotzdem 2 Bier !
Du würdest nartürlich gehen und nicht zahlen da der
Wirt "Vertragsbrüchig" geworden ist :diabolic:^
:rotfl: :rotfl: :rotfl: :rotfl: :rotfl:
Das klagst Du lässig ein :rotfl:
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Beitragvon s » Fr 08 Okt, 2004 13:30

@alwo: über deinen vergleich lachst wohl selber.


im allgemeinen ist der vergleich so witzlos wie deinen smilys darunter, da er leider in der realität keine anwendung findet. ich sehe den gastgarten ja VOR dem bierkonsum, also kann ich entscheiden ob ich dort bleiben will und das fehlende ambiente akzeptiere, oder ob ich lieber gehen möchte.

warum du bei bleiben und konsum doch zahlen müsstest, kannst gerne im gewährleistungsrecht nachlesen.

bei inode sehe ich das überschreiten des limits ja erst NACHDEM es passiert ist, und genau um VOR dem überschreiten zu warnen, gibts diese mail...
s
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Beitragvon schnurz » Fr 08 Okt, 2004 13:55

wir drehen uns trotzdem im Kreis:

AGB Pkt. 21.5. Insbesonders kann aus technischen Gründen nicht gewährleistet werden, dass E-Mails auch ankommen oder diesbezügliche Fehlermeldungen verschickt werden. Insbesonders aufgrund von SPAM-Filtern, Virenfiltern etc. kann die Zustellung von E-Mails verhindert werden. Inode übernimmt dafür keine Haftung, außer die Schäden wurden von ihr vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet.


Was soll heissen, egal ob Vertragsbestandteil oder nicht, man kann Inode nicht dafür haftbar machen wenn sie die Email nicht rechtzeitig verschicken.
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Beitragvon speed » Fr 08 Okt, 2004 15:10

Na muss er jetzt zahlen oder nicht :-?
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Beitragvon s » Fr 08 Okt, 2004 16:03

schnurz hat geschrieben:wir drehen uns trotzdem im Kreis:

AGB Pkt. 21.5. Insbesonders kann aus technischen Gründen nicht gewährleistet werden, dass E-Mails auch ankommen oder diesbezügliche Fehlermeldungen verschickt werden. Insbesonders aufgrund von SPAM-Filtern, Virenfiltern etc. kann die Zustellung von E-Mails verhindert werden. Inode übernimmt dafür keine Haftung, außer die Schäden wurden von ihr vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet.


Was soll heissen, egal ob Vertragsbestandteil oder nicht, man kann Inode nicht dafür haftbar machen wenn sie die Email nicht rechtzeitig verschicken.


ABGs können auch für gesetzeswidrig erklärt werden. dann ists egal ob ich die akzeptiert habe oder nicht ;)

was höher zu bewerten ist, ein gewährleistungsrecht oder eine AGB, ich vermute mal das gewährleistungsrecht, liegt wohl in der hand von richtern, nicht umsonst bekommen firmen immer wieder mahnungen wegen gesetzeswidriger AGBs, die sie dann ändern müssen.


das inode seine eigenen emails duch spamfilter blockiert hoffe ich doch nicht, denn das wäre keine gute werbung für sie :)



@schnurz: mit solch einer AGB könnte sich dann jeder händler vor der gesetzlichen gewährleistung drücken. man ersetze einfach e-mails durch produkte, und schon wäre ich frei von jeglicher gewährleistung. so kanns wohl nicht ganz sein...


der threadersteller ist offensichtlich eh schon mit diversen stellen in kontakt getreten, die ihm auch geraten haben das geld eventuell zurückzuziehen. somit ist schon mal der richtige weg eingeschlagen...
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Beitragvon s » Fr 08 Okt, 2004 16:03

schnurz hat geschrieben:wir drehen uns trotzdem im Kreis:

AGB Pkt. 21.5. Insbesonders kann aus technischen Gründen nicht gewährleistet werden, dass E-Mails auch ankommen oder diesbezügliche Fehlermeldungen verschickt werden. Insbesonders aufgrund von SPAM-Filtern, Virenfiltern etc. kann die Zustellung von E-Mails verhindert werden. Inode übernimmt dafür keine Haftung, außer die Schäden wurden von ihr vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet.


Was soll heissen, egal ob Vertragsbestandteil oder nicht, man kann Inode nicht dafür haftbar machen wenn sie die Email nicht rechtzeitig verschicken.


ABGs können auch für gesetzeswidrig erklärt werden. dann ists egal ob ich die akzeptiert habe oder nicht ;)

was höher zu bewerten ist, ein gewährleistungsrecht oder eine AGB, ich vermute mal das gewährleistungsrecht, liegt wohl in der hand von richtern, nicht umsonst bekommen firmen immer wieder mahnungen wegen gesetzeswidriger AGBs, die sie dann ändern müssen.


das inode seine eigenen emails duch spamfilter blockiert hoffe ich doch nicht, denn das wäre keine gute werbung für sie :)



@schnurz: mit solch einer AGB könnte sich dann jeder händler vor der gesetzlichen gewährleistung drücken. man ersetze einfach e-mails durch produkte, und schon wäre ich frei von jeglicher gewährleistung. so kanns wohl nicht ganz sein...


der threadersteller ist offensichtlich eh schon mit diversen stellen in kontakt getreten, die ihm auch geraten haben das geld eventuell zurückzuziehen. somit ist schon mal der richtige weg eingeschlagen...
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Beitragvon hannibal218bc » Fr 08 Okt, 2004 16:04

schnurz hat geschrieben:
AGB Pkt. 21.5. Insbesonders kann aus technischen Gründen nicht gewährleistet werden, dass E-Mails auch ankommen oder diesbezügliche Fehlermeldungen verschickt werden. Insbesonders aufgrund von SPAM-Filtern, Virenfiltern etc. kann die Zustellung von E-Mails verhindert werden. Inode übernimmt dafür keine Haftung, außer die Schäden wurden von ihr vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet.


Was soll heissen, egal ob Vertragsbestandteil oder nicht, man kann Inode nicht dafür haftbar machen wenn sie die Email nicht rechtzeitig verschicken.


Oja, das würde ich schon so sehen. Sie schließen nur die Haftung aus, dass das eMail auch *ankommt*. Im vorliegenden Fall des OP ist es angekommen, und aufgrund der Kopfzeilen ist ersichtlich, dass es viel zu spät abgeschickt wurde.

Ob er zahlen muss oder nicht, was fair, richtig oder sonstwas ist, steht halt immer auf verschiedenen Blättern... ;-)


lg
-h
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Beitragvon Alwo » Fr 08 Okt, 2004 16:06

@S

Natürlich ist der Vergleich Witzlos :-)
Aber was ist wenn ich blind bin und mir jemand
die Tafel vorliest, und ich erst später erfahre das ich im schatten gesesen bin ????? *LOL*

Den auch bei Inode sehe ich das Ãœberschreiten nicht nachdem
es passiert ist !!
Den bei Inode kann man sein Transferstatus sehr genau abrufen
(wenn man nicht blind ist und
im gegensatz zu chello, die da nur eine schöne bunte ampel
haben und wenn rot ist sind die ersten 12¤ schon mal weg)

Also ich habe Fair Use und brauche nicht nachzahlen,
sehe aber trotzdem des öfteren in den Transferstatus
um mein Limit nicht zu sehr zu überschreiten !!
Will auch nicht dann bei verspäteten oder fehlender Mail
am Ende des Monats Inode zu verklagen weil meine
Verbindung auf 128/64 reduziert ist :rotfl:

MfG Alwo
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Beitragvon Alwo » Fr 08 Okt, 2004 16:22

@hannibal

Hugoboss hat in seinem Post nur geschrieben,
das das mail das informiert das der grenzwert überschrieten ist,
und nun gezahlt werden muss zu spät war !!!!

Ich habe nicht gelesen ob das 90% Warnmail
angekommen ist ? (welches das Produktfeature ist)
somit könnte die AGB die schnurz kopiert hat auch
berechtigt sein ?

aber in prinzip als alles was hier so
rechtlich vorgebetet wird für die Katz !

Warten wir ab was passiert,
und wie sich die Sache auflöst ?

MfG Alwo
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Beitragvon hugoboss0000 » Fr 08 Okt, 2004 17:58

@alwo

das stimmt so nicht ganz:
die warnungsmail ist bei mir nie angekommen (auch nicht verspätet!), und zwar weils sie laut inode-support auch nie verschickt worden ist!

erst 2 tage später ist eine mail gekommen, das ich bereits 2GB über dem limit bin, und das das verrechnet wird.
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Beitragvon schnurz » Fr 08 Okt, 2004 18:17

@s

Beim Gewährleistungsrecht liegt die Beweislast aber auch beim Kläger/Konsumenten und nicht beim Beklagten/Firma. Danach muß ein Anspruchsteller (der Käufer, der einen Mängelgewährleistungsanspruch geltend macht) die anspruchsbegründenen Umstände (den Umstand, dass das Gerät bereits bei Übergabe mangelhaft war) beweisen.
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Beitragvon s » Fr 08 Okt, 2004 19:31

schnurz hat geschrieben:@s

Beim Gewährleistungsrecht liegt die Beweislast aber auch beim Kläger/Konsumenten und nicht beim Beklagten/Firma. Danach muß ein Anspruchsteller (der Käufer, der einen Mängelgewährleistungsanspruch geltend macht) die anspruchsbegründenen Umstände (den Umstand, dass das Gerät bereits bei Übergabe mangelhaft war) beweisen.



lol, es geht hier nicht um einen mangel eines gerätes, sondern um den einer dienstleistung, die vertragsbestandteil ist. gewährleistungsrecht regelt mehr als nur den hardwaremässige "mängel".

zb auch die "werbung", das diese automatisch bestandteil des vertrages wird, und ob man das so einfach mit einem AGB passus "wegmachen" ist eine andere frage. hier wäre ein richterspruch von interesse (den es vermutlich wohl nie geben wird, da sich wohl ein jeder richter hüten wird so einen präzidenzfall zu schaffen)

und bezüglich deinem ersten satz, der stimmt nur teilweise.


@alwo
Den auch bei Inode sehe ich das Ãœberschreiten nicht nachdem es passiert ist !!


sicher, am nächsten tag... du kannst den ganzen tag über saugen im guten glauben das limit nicht überschritten zu haben. und am nächsten morgen kommts dann ganz dick und fett.... 2 gigs über dem limit.



ein schaler nachgeschmack für die firma inode wird aus der sache sowieso bleiben. alleine schon die werbung mit der mail, und dann postwendend in den ABGs das wieder abzuwenden zu versuchen, ist schon sehr merkwürdig.

alles in allem passt es sehr gut ins bild der immer häufiger auftretenden beschwerden über inode, in den letzten monaten kamen sicher mehr beschwerden hier ins forum als "lobeshymnen", von denen es anfangs hier nur so gewimmelt hat.
s
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