inode - Limit Ãœberschreitung bei @home 1024/128

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Beitragvon gruber » Di 05 Okt, 2004 22:13

dass der originalposter das email selbst mit einem spamfilter gekübelt hat hab ich hier nirgends gefunden. zeig mir die stelle, bitte!

für mich sieht die sachlage so aus, dass sich inode nicht an den vertrag gehalten hat und infolgedessen der user nicht wissen konnte, dass er möglicherweise bald über dem limit ist.

also nicht der fehler des users sondern der von inode.
und für eigene fehler jemand anderen bluten lassen würde ich nicht als fair bezeichnen.
Zuletzt geändert von gruber am Di 05 Okt, 2004 22:16, insgesamt 1-mal geändert.
inode xdsl - das so viele probleme macht, die ich vorher gar nicht kannte
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Beitragvon hardliner » Di 05 Okt, 2004 22:16

gruber hat geschrieben:dass der originalposter das email selbst gekübelt hat hab ich hier nirgends gefunden.

für mich sieht die sachlage so aus, dass sich inode nicht an den vertrag gehalten hat und infolgedessen der user nicht wissen konnte, dass er möglicherweise bald über dem limit ist.

... und INODE wird selbiges niemals "freiwillig" zugeben!
Auch in meinem Fall war damals "Gott und die Welt schuld" nur nicht INODE AKA "Augustin"
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Beitragvon gruber » Di 05 Okt, 2004 22:20

wenn aus prinzip immer der kunde der blöde ist, ist das aber ein äusserst unfaires verhalten.

frag mich, ob die das auch mit geschäftskunden so machen, oder ob sowas nur mit den privatkunden gemacht wird.
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Beitragvon madmaxx » Di 05 Okt, 2004 22:25

Wirklich fair wäre, wenn sie maximal 10 Euro bei einer Überschreitung verrechnen würden und sonst halt das nächstgrößere Paket. Ich denke dass ich auch recht gut mit dem 4 GB + Nachtflatrate-Paket auskommen würde, aber weil es eben ein festes Limit und nicht Fair Use ist habe ich lieber gleich das 20 GB bestellt auch wenn ich wahrscheinlich höchstens 15 inkl. Nacht brauchen werde.
Bild
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Internet: comteam ADSL Naked 8192 & bob Datenpaket 1GB
Telefon: bob vierer
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Beitragvon Andreas2000 » Mi 06 Okt, 2004 10:58

und mich interessiert noch immer wie die ganze sache ausgegangen ist...
STRESSFREI ROUTEN MIT FLI4L :ok:
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Beitragvon hugoboss0000 » Mi 06 Okt, 2004 16:43

ich warte immer noch auf eine definitive antwort von inode.

mittlerweile hab ich mit jemandem von der regulierungsbehörde darüber gesprochen. die haben mir geraten, das ich - falls die 2GB in rechnung gestellt werden sollten - auf jeden fall einspruch erheben und das geld rückbuchen (einziehungsauftrag) lassen soll.
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Beitragvon hardliner » Mi 06 Okt, 2004 18:58

hugoboss0000 hat geschrieben:ich warte immer noch auf eine definitive antwort von inode.

mittlerweile hab ich mit jemandem von der regulierungsbehörde darüber gesprochen. die haben mir geraten, das ich - falls die 2GB in rechnung gestellt werden sollten - auf jeden fall einspruch erheben und das geld rückbuchen (einziehungsauftrag) lassen soll.

Würde ich auch machen!
70 EURO pro GB ist "schwerer Wucher"!
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Beitragvon schnurz » Mi 06 Okt, 2004 20:13

Also wenn ich Inode wäre würde ich auf die Nachforderung verzichten und anschließend den Vertrag mit dem Kunden mit sofortiger Wirkung kündigen. Meiner Meinung nach wäre eine Kündigung durch die AGB's gedeckt.
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Beitragvon s » Do 07 Okt, 2004 13:45

schnurz hat geschrieben:Also wenn ich Inode wäre würde ich auf die Nachforderung verzichten und anschließend den Vertrag mit dem Kunden mit sofortiger Wirkung kündigen. Meiner Meinung nach wäre eine Kündigung durch die AGB's gedeckt.



hehe... du würdest als firma inode per sofort kündigen obwohl du selber an dem ganzen zumindest mitschuld (nicht erbrachte, vertraglich zugesicherte leistung)?

aus welchem grund kündigst dann?


sehr geehrter kunde,

da wir uns leider nicht im stande sehen unsere vertragelichen leistungen zu erfüllen, sehen wir uns gezwungen sie mit sofortiger wirkung zu kündigen.


mfg...
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Beitragvon schnurz » Do 07 Okt, 2004 14:46

s hat geschrieben:mitschuld (nicht erbrachte, vertraglich zugesicherte leistung)?

aus welchem grund kündigst dann?




§ 17 Abs. i AGB:

Inode ist zur sofortigen Vertragsauflösung oder Dienstunterbrechung bzw. -abschaltung berechtigt, wenn ihm das Verhalten des Auftraggebers oder ihm zurechnender Personen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unzumutbar macht, insbesondere wenn
der Auftraggeber einen im Verhältnis zu dem mit ihm vereinbarten Datenvolumen überproportionalen Datentransfer auf weist oder der Nutzer Dienste übermäßig in Anspruch nimmt
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Beitragvon gruber » Do 07 Okt, 2004 17:40

was aber wiederum die schuld von inode wegen nichterfüllung der serviceerbringung ist (vergessen der mail lt vertraglicher vereinbarung)

das nachspiel würd ich mir gern anschauen, wenn sich inode wirklich trauen würde den kunden zu kündigen obohl es das verschulden von inode war. :diabolic:
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Beitragvon hannibal218bc » Do 07 Okt, 2004 18:43

schnurz hat geschrieben:§ 17 Abs. i AGB:

Inode ist zur sofortigen Vertragsauflösung oder Dienstunterbrechung bzw. -abschaltung berechtigt, wenn ihm das Verhalten des Auftraggebers oder ihm zurechnender Personen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unzumutbar macht, insbesondere wenn
der Auftraggeber einen im Verhältnis zu dem mit ihm vereinbarten Datenvolumen überproportionalen Datentransfer auf weist oder der Nutzer Dienste übermäßig in Anspruch nimmt


Das rechtfertigt IMO keine Kündigung: vereinbart ist ein Internetzugang mit Geschwindigkeit XX/YY; die ersten z GB Daten sind im Grundentgelt enthalten, danach fallen pro MB zusätzliche Kosten an.
Ich finde nichts, dass hier ein Datenvolumen vereinbart worden wäre.

Bei den fair use Produkten isses was anderes; da Inode dort aber nach Überschreiten des Limits technische Maßnahmen (Geschwindigkeits-Drosselung) ergreift um eben einem überproportionalen Datentransfer vorzubeugen, sehe ich auch hier eigentlich keine Chance, um aufgrund des zitierten Absatzes einen Kunden zu kündigen.


Ob Mails, die vor dem Anfallen zusätzlicher Kosten warnen, jetzt pünktlich verschickt wurden oder nicht, ist für diese Geschichte IMO unerheblich -- nicht jedoch für den Punkt, ob das Entgelt für das zusätzliche Datenvolumen zurecht verrechnet wurde, oder nicht; immerhin wird ja damit geworben, dass der Anschlussinhaber rechtzeitig vor dem Anfallen zusätzlicher Gebühren benachrichtigt wird. Das hatten wir hier aber ja schon zur Genüge. ;-)


lg
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Beitragvon gruber » Do 07 Okt, 2004 20:21

hannibal218bc hat geschrieben:immerhin wird ja damit geworben, dass der Anschlussinhaber rechtzeitig vor dem Anfallen zusätzlicher Gebühren benachrichtigt wird

wenn das in der produktbeschreibung drin steht, ist das nicht bloss werbung, sondern auch bestandteil des vertrages.
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Beitragvon schnurz » Do 07 Okt, 2004 20:55

gruber hat geschrieben:
hannibal218bc hat geschrieben:immerhin wird ja damit geworben, dass der Anschlussinhaber rechtzeitig vor dem Anfallen zusätzlicher Gebühren benachrichtigt wird

wenn das in der produktbeschreibung drin steht, ist das nicht bloss werbung, sondern auch bestandteil des vertrages.


Trotzdem liegt meiner Meinung nach die Beweislast aufgrund der AGB's beim Kunden dass die Email von Inode vorsätzlich nich verschickt worden ist. Und es wird sicher vom Gericht zu klären sein was unter rechtzeitig zu verstehen ist. Was wir hier haben ist sicher ein Päsedenzfall. Was soll heissen dass Inode diesen Passus unter Umständen aus den AGB's herausnehmen wird. Gilt dann natürlich nur für Neuverträge.
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Beitragvon hannibal218bc » Do 07 Okt, 2004 21:52

gruber hat geschrieben:
hannibal218bc hat geschrieben:immerhin wird ja damit geworben, dass der Anschlussinhaber rechtzeitig vor dem Anfallen zusätzlicher Gebühren benachrichtigt wird

wenn das in der produktbeschreibung drin steht, ist das nicht bloss werbung, sondern auch bestandteil des vertrages.


Ist nicht jede Art von Produktwerbung, aufgrund der ich den Vertrag schließe, Bestandteil desselben?
So würde ich das *sehr kundenfreundlich* sehen.

F'up2: at.gesellschaft.recht ;-)

lg
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