Inode Sondervereinbarungen Kündigungsfrist

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Inode Sondervereinbarungen Kündigungsfrist

Beitragvon lahe » Mo 27 Sep, 2004 16:26

Hallo,

Wollte einen Freund für Inode xdsl@home 1024/128 anmelden.

Meine Vertragsbedingungen:
1 Gratismonat
Mindestvertragsdauer 12 Monate
Kündigungsfrist nach den 12 Monaten, 3 Monate.

Habe daraufhin ein Angebot vom Inode Vertrieb erstellen lassen.
Lt. einen Mitarbeiter von Inode ist es nicht mehr möglich die Kündigungsfrist nach den 12 Monaten auf 3 Monate zu verkürzen.

Meine Frage:

Ist es generell nicht mehr möglich mit Inode zu verhandeln ?
Wer hat sich in letzter Zeit bei Inode angemeldet und meine geforderten Kündigugsfristen (3 oder 6 Monate) nach den 12 Monaten erhalten ?

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Beitragvon erdie » Mo 27 Sep, 2004 16:38

6 monate is doch jetzt eh schon standard in den neuen AGB !?!
...
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Beitragvon lahe » Mo 27 Sep, 2004 16:49

erdie hat geschrieben:6 monate is doch jetzt eh schon standard in den neuen AGB !?!


§ 4 Vertragsbeginn und Vertragsdauer
4.1. Die Mindestvertragsdauer für Inode Business-Produkte beträgt 12 Monate, sofern keine andere Vertragslaufzeit vereinbart wurde. Der Vertrag verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, falls dieser nicht 3 Monate vor Vertragsende schriftlich per eingeschriebenen Brief gekündigt wurde.
4.2. Die Mindestvertragsdauer für Inode Privat-Produkte beträgt 3 Monate, sofern keine an-dere Vertragslaufzeit vereinbart wurde. Der Vertrag verlängert sich automatisch um weitere 3 Monate, falls dieser nicht 3 Monate vor Vertragsende schriftlich per ein- geschriebenen Brief gekündigt wurde. Hievon ausgenommen sind xdsl@home- und xdsl@student- Pro-dukte, für welche die in Punkt 4.1 dieser AGB genannte Bestimmung Anwendung findet.
4.3. Bei Jahreszahlung beträgt die Mindestvertragsdauer 12 Monate, sofern keine andere Vertragslaufzeit vereinbart wurde. Der Vertrag verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, falls dieser nicht 3 Monate vor Vertragsende schriftlich per einge- schriebenen Brief gekündigt wurde.

habe ich da was überlesen ?

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Beitragvon jutta » Mo 27 Sep, 2004 17:53

lahe hat geschrieben:habe ich da was überlesen ?


ja.

4.2. .... Davon abweichend gilt für Verbraucher Punkt 4.3.

4.3. Verbraucher können Verträge, die auf unbestimmte Zeit oder für einen fixen Zeitraum von über einem Jahr abgeschlossen werden, durch schriftliche Kündigung oder online im dafür eingerichteten Kundenbereich unter www.inode.at unter Einhaltung einer zweimonatigen Kündigungsfrist zum Ablauf des ersten Jahres, danach zum Ablauf eines Halbjahres aufkündigen. ...

schau einmal aufs datum deiner agb ....
http://www6.inode.at/AGB
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Beitragvon lahe » Mo 27 Sep, 2004 18:03

habe die AGB's heute mit dem Angebot per Mail erhalten.

§ 4 Vertragsbeginn und Vertragsdauer
4.1. Die Mindestvertragsdauer für Inode Business-Produkte beträgt 12 Monate, sofern keine andere Vertragslaufzeit vereinbart wurde. Der Vertrag verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, falls dieser nicht 3 Monate vor Vertragsende schriftlich per eingeschriebenen Brief gekündigt wurde.
4.2. Die Mindestvertragsdauer für Inode Privat-Produkte beträgt 3 Monate, sofern keine an-dere Vertragslaufzeit vereinbart wurde. Der Vertrag verlängert sich automatisch um weitere 3 Monate, falls dieser nicht 3 Monate vor Vertragsende schriftlich per ein- geschriebenen Brief gekündigt wurde. Hievon ausgenommen sind xdsl@home- und xdsl@student- Pro-dukte, für welche die in Punkt 4.1 dieser AGB genannte Bestimmung Anwendung findet.
4.3. Bei Jahreszahlung beträgt die Mindestvertragsdauer 12 Monate, sofern keine andere Vertragslaufzeit vereinbart wurde. Der Vertrag verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, falls dieser nicht 3 Monate vor Vertragsende schriftlich per einge- schriebenen Brief gekündigt wurde.
4.4. Vor Ablauf der Mindestvereinbarungsdauer ist das Wirksamwerden einer ordentlichen Kündigung ausgeschlossen. Die Min- destvertragsdauer beginnt mit Ablauf des Tages, an dem die Leistung betriebsfähig bereitgestellt wurde, frühestens jedoch mit Abschluss einer die Mindestvertragsdauer vorsehenden Vereinbarung.
4.5. Eine Änderung der Mindestvertragsdauer kann mit Inode schriftlich vereinbart werden, jedoch muss der Auftraggeber im Falle einer Kündigung dies nachweisen.
4.6. Verbraucher werden auf ihr Kündigungsrecht und die im Fall der Nichtausübung eintretenden Rechtsfolgen (Vertragsverlän- gerung) ausdrücklich und rechtzeitig hingewiesen werden. Verbrauchern steht bei Verträgen, die auf unbestimmte Zeit oder für einen fixen Zeitraum von über ein Jahr abgeschlossen worden sind, jedenfalls ein gesetzliches Kündigungsrecht unter Einhaltung einer zweimonatigen Frist zum Ablauf des ersten Jahres zu.
4.7. Hat ein Verbraucher seine bei Abschluss eines Verbrauchergeschäftes gerichtete Vertragserklärung nicht in den von Inode für seine geschäftlichen Zwecke dauernd benutzten Räume oder auf einer Messe abgegeben und die geschäftliche Verbindung mit Inode nicht selbst angebahnt und sind dem Zustandekommen des Vertrages Besprechungen zwischen Auftraggeber und Inode vorausgegangen, so ist er gemäß § 3 KSchG berechtigt, vom Vertragsanbot bis zum Zustandekommen des Vertrages zurückzutreten. Nach Zustandekommen des Vertrages kann der Auftraggeber innerhalb einer Frist von einer Woche vom Ver- trag zurücktreten. Diese Frist beginnt frühestens ab Zustandekommen des Vertrages zu laufen. Der Rücktritt bedarf zu seiner Rechtswirksamkeit der Schriftform.
4.8. Der Verbraucher kann von einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag oder einer im Fernabsatz abgegebenen Vertragserklä- rung (z.B. Bestellung per Post oder Fax über Be-stellformular oder Anmeldung über das Internet) binnen 7 Werktagen zurück treten. Der Samstag zählt nicht als Werktag. Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag der Lieferung der bestellten Ware bzw im Fall der Erbringung von Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsschlusses. Die Rücktrittserklärung ist rechtzeitig, wenn sie innerhalb der Frist abgesendet wurde. Kein Rücktrittsrecht besteht gemäß § 5f KSchG in bestimmten Fällen, insbesondere bei Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt wurden sowie bei ge-öffneter Software. Sofern bei Dienstleistungen der Beginn der Ausführung dem Verbraucher gegenüber binnen 7 Werktagen vereinbart wurde, besteht ebenfalls kein Rück- tritts-recht. Inode wird in der betreffenden Vereinbarung auf den Ausschluss des Rücktrittsrechts hinweisen.
4.9. Tritt der Verbraucher nach den §§ 3 oder 5e KSchG vom Vertrag zurück, so hat er die Kosten der Rücksendung zu tragen. Zug um Zug gegen Rücksendung der gelieferten Ware hat Inode die vom Verbraucher geleisteten Zahlungen zu erstatten sowie hat der Verbraucher Inode ein angemessenes Entgelt für die Benützung, einschließlich einer Entschädigung für eine damit verbundene Minderung des gemeinen Wertes der Leistung, zu zahlen.
4.10. In Dauerschuldverhältnisse kann an Stelle des bisherigen Auftraggebers ein Dritter eintreten. Der Eintritt wird mit der schrift- lichen Zustimmung von Inode wirksam. Für Entgeltforderungen und Schadenersatzforderungen, die bis zum Eintritt entstan- den sind, haftet neben dem bisherigen Auftraggeber auch der neue Auftraggeber als Gesamtschuldner. Der neue Auftrag- geber hat Inode hinsichtlich allfälliger, aus Anlass des Eintrittes erhobener Schadenersatzansprüche des bisherigen Auftrag- gebers oder dessen Rechtsnachfolgers schadlos zu halten. Auf Wunsch des Eintrittswerbers gibt Inode bestehende Rück- stände bekannt. Beim Eintritt des neuen Auftraggebers bestehende Guthaben des bisherigen Auftraggebers können von Inode mit schuldbefreiender Wirkung auch an den neuen Auftraggeber ausbezahlt werden. Übernimmt ein Dritter einen Anschluss, ohne dass ihn hiezu Inode ihr Einverständnis erklärt hat, so haftet er ab Übernahme neben dem Auftraggeber als Gesamtschuldner für alle Entgeltforderungen und Schadenersatzansprüche.

welche AGB stimmen.
Habe bereits mit Inode telefoniert, und die sagen, dass die AGB's vom Angebot aktuell sind.

Was stimmt jetzt ?


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Beitragvon jutta » Mo 27 Sep, 2004 18:14

lahe hat geschrieben:Was stimmt jetzt ?


gute frage :-?
die von mir zitierten sind afaicr am 9. august 2004 in kraft getreten.

vielleicht koennen die inode-mitarbeiter/innen untereinander klaeren, welche die aktuelle fassung ist und dann den rest der welt aufklaeren :)
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Beitragvon obsolet » Mo 27 Sep, 2004 18:19

Das würde mich auch brennend interessieren.

MeineFreundin ist grad dabei einen Anschluss zu bestellen - bei der Hotline hieß es es sind nach einem Jahr 6 Monate - aber sie bekam genau dieselben AGB zugeschickt aus denen eindeutig eine 12 monatige Verlängerung hervorgeht.

Chaos pur :scream:
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Beitragvon lahe » Mo 27 Sep, 2004 18:35

im Mailtext des Angebots stand, dass eine Verkürzung von 6 auf 3 Monate nicht möglich wäre.

Erst nach Einsicht der im Mail angehängten AGB's sah ich, dass es sich um andere AGB's handelte die ich bei Vertragsabschluss hatte, und die Kündigungsfrist nach Ablauf der 12 Monate 12 Monate beträgt.

Daraufhin erfolgte der Anruf bei Inode.

Zitat Mitarbeiter:

leider hatte ich die alten AGB's im Kopf

Ja, was stimmt jetzt ? :-?
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Beitragvon erdie » Mo 27 Sep, 2004 18:37

lahe hat geschrieben:Ja, was stimmt jetzt ? :-?


http://www6.inode.at/unternehmen/agb.html
...
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Beitragvon lahe » Mo 27 Sep, 2004 18:45

erdie hat geschrieben:
lahe hat geschrieben:Ja, was stimmt jetzt ? :-?


http://www6.inode.at/unternehmen/agb.html


@inode: welche sind die aktuell gültigen AGB's

die von erdi, oder meine zitierten ?
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Beitragvon Unter Ulmen » Mo 27 Sep, 2004 18:54

:scream:
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Beitragvon erdie » Mo 27 Sep, 2004 18:55

lahe hat geschrieben:
erdie hat geschrieben:
lahe hat geschrieben:Ja, was stimmt jetzt ? :-?


http://www6.inode.at/unternehmen/agb.html


@inode: welche sind die aktuell gültigen AGB's

die von erdi, oder meine zitierten ?


es sind nicht meine AGB, es sind die, die offiziell auf der inode HP verlinkt sind und hier:

http://e-post.inode.at/cgi-bin/dnewsweb ... 5671&utag=

angekündigt
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Beitragvon pc_net » Mo 27 Sep, 2004 19:01

4.3. Verbraucher können Verträge, die auf unbestimmte Zeit oder für einen fixen Zeitraum von über einem Jahr abgeschlossen werden, durch schriftliche Kündigung oder online im dafür eingerichteten Kundenbereich unter www.inode.at unter Einhaltung einer zweimonatigen Kündigungsfrist zum Ablauf des ersten Jahres, danach zum Ablauf eines Halbjahres aufkündigen. Verbraucher werden auf ihr Kündigungsrecht und die im Fall der Nichtausübung allenfalls eintretenden Rechtsfolgen (Verlängerung der Vertragsbindung) ausdrücklich und rechtzeitig hingewiesen werden.


hm ... wo ist das? :-? ... ist dieses feature überhaupt schon implementiert? :-? :-?
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Beitragvon Gorbag » Mo 27 Sep, 2004 19:49

@lahe: Du hast doch bestimmt schriftlich (!) die AGB bekommen, wie du damals deinen Vertrag unterschrieben hast, oder?

Nur diese gelten. Ganz egal, ob es in der Zwischenzeit andere AGB (auf der Homepage oder sonst wo) gibt.
Einzige Ausnahme: Inode hat irgendwann danach neue AGB herausgegeben, diese dir schriftlich zugestellt und es steht ein Passus wie "Diese AGB setzen alle vorhergehende AGB außer Kraft, es sei denn, der Konsument widerspricht schriftlich" drinnen.

Alles klar? Wenn irgendetwas an meinen Ausführungen oben nicht stimmen sollte, dann müsste sich aber in der Rechtssprechung in den letzten zwei Jahren extrem viel geändert haben, ohne dass ich es mitbekommen habe, was ich jedoch bezweifle ;)
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Beitragvon lahe » Mo 27 Sep, 2004 20:01

Gorbag hat geschrieben:@lahe: Du hast doch bestimmt schriftlich (!) die AGB bekommen, wie du damals deinen Vertrag unterschrieben hast, oder?


Es geht ja nicht um meine AGB's (siehe Posting 2) sondern die AGB's die ich Heute per Mail mit einem Angebot erhalten habe.

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