!!! WARNUNG vor INODE !!!

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Beitragvon Magic D. » Do 08 Jul, 2004 16:52

hardliner hat geschrieben:Der amre Kerl!
Jetzt muss er sich sch 12 Jahre binden.
Wie heißt es: "Bis dass der Tod euch scheidet"!
Gruß
H.


Hi Headliner,

auch das stimmt nicht so ganz, Inode schreckt auch vor dem Tod nicht zurück siehe AGB.

--------------------------------------------------------------------------
§ 19 Tod des Auftraggebers

Der oder die Rechtsnachfolger des Auftraggebers sind verpflichtet den Tod des Auftraggebers unverzüglich Inode anzuzeigen. Sollte nicht binnen zwei Wochen nach dem Inode vom Tod des Auftraggebers in Kenntnis gesetzt wurde, ein Dritter den Eintritt in das Vertragsverhältnis beantragen, endet das Vertragsverhältnis mit dem Tod des Auftraggebers. Für Entgelte, welche ab dem Tod des Auftraggebers bis zur Kenntnis des Todes durch Inode angefallen sind, haften unbeschadet anderer Bestimmungen Nachlass und Erben.
--------------------------------------------------------------------------

na alles was recht ist, die wird man nichtmal los wenn man tod ist. :conspiration:
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das ist würdig und recht
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Beitragvon TwIce » Do 08 Jul, 2004 16:55

@krieger_79: wenn beim vertrieb direkt bestellst, bekommt das angebot üblicherweise per email, da sind die AGB dann als anhang dabei (habs auch so bekommen). bei bestellung übern onlineshop hast nen link direkt dabei, der deutlich auf die AGB hinweist...

und bezüglich "bis das der tod uns scheidet"... die zitierte formulierung ist eine standard-klausel, die man in irgendeiner form fast in jeden AGB findet :D, und die explizit folgendes aussagt:

wenn du abkratzt, ended der vertrag mit dem moment, wo dein herz aufhört zu schlagen. wenn deine erben das inode zu spät sagen, ists ihr problem, und können für die nachgebühren haftbar gemacht werden
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Beitragvon hardliner » Do 08 Jul, 2004 17:12

Magic D. hat geschrieben:
hardliner hat geschrieben:Der amre Kerl!
Jetzt muss er sich sch 12 Jahre binden.
Wie heißt es: "Bis dass der Tod euch scheidet"!
Gruß
H.


Hi Headliner,

auch das stimmt nicht so ganz, Inode schreckt auch vor dem Tod nicht zurück siehe AGB.

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§ 19 Tod des Auftraggebers

Der oder die Rechtsnachfolger des Auftraggebers sind verpflichtet den Tod des Auftraggebers unverzüglich Inode anzuzeigen. Sollte nicht binnen zwei Wochen nach dem Inode vom Tod des Auftraggebers in Kenntnis gesetzt wurde, ein Dritter den Eintritt in das Vertragsverhältnis beantragen, endet das Vertragsverhältnis mit dem Tod des Auftraggebers. Für Entgelte, welche ab dem Tod des Auftraggebers bis zur Kenntnis des Todes durch Inode angefallen sind, haften unbeschadet anderer Bestimmungen Nachlass und Erben.
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na alles was recht ist, die wird man nichtmal los wenn man tod ist. :conspiration:

Das ist ganz einfach "rechtswidrig".
Mit dem Tod des Vertragsnehmers erlischt auch das Vetragsverhältnis.
Dass hat INODE den "Aufgedrehten".
Ist so wie bei der Rundfunkgebühr.
Bis die Erben ausfindig gemacht sind, und auch das Erbe antreten, können locker einige Monate vergehen. INODE merkt sowieso, daß der Kunde abgekratzt ist, da der Einzug infolge der "Todesfallsperre" von der Bank abgewiesen wird.
Dieser Passus ist wieder so ein Bauernfang von INODE, wie so viele andere Bestimmungen in den AGBs.
Gruß
H.
Zuletzt geändert von hardliner am Do 08 Jul, 2004 17:18, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitragvon TwIce » Do 08 Jul, 2004 17:17

hier ist nichts rechtwidrig, nur lesen sollte man können :rotfl:

ich habs bissl weiter oben in dick geschrieben, wie diese klausel zu verstehen ist, und auch GEMEINT wurde.
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Beitragvon hardliner » Do 08 Jul, 2004 17:21

TwIce hat geschrieben:hier ist nichts rechtwidrig, nur lesen sollte man können :rotfl:

ich habs bissl weiter oben in dick geschrieben, wie diese klausel zu verstehen ist, und auch GEMEINT wurde.

Erben, die das Erbe nicht antreten, können nicht für Ausgaben und Schulden haftbar gemacht werden, die "nach" dem Todesfall eintreten. Stichtag für die Verlassenschaft ist der Zeitpunkt des Todesfalles.
INODE gehts hier nur um das letzte Quentchen an Kohle herauszuquetschen in völliger Pietätlosigkeit gegenüber den trauernden Hinterbliebenen.
Pfui! Das ist ganz einfach Menschenverachtend.
Gruß
H.
Zuletzt geändert von hardliner am Do 08 Jul, 2004 17:23, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitragvon Magic D. » Do 08 Jul, 2004 17:22

TwIce hat geschrieben:wenn deine erben das inode zu spät sagen, ists ihr problem, und können für die nachgebühren haftbar gemacht werden


Sei ma nicht bös, aber wenn ein Angehöriger stirbt, hab ich andere Sorgen als an Inode zu denken. :sonicht:
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Beitragvon hardliner » Do 08 Jul, 2004 17:24

Magic D. hat geschrieben:
TwIce hat geschrieben:wenn deine erben das inode zu spät sagen, ists ihr problem, und können für die nachgebühren haftbar gemacht werden


Sei ma nicht bös, aber wenn ein Angehöriger stirbt, hab ich andere Sorgen als an Inode zu denken. :sonicht:

Genauso denke ich auch. INODE soll sich "über die Häuser hauen"!
Die saugen Dir die Kohle noch aus dem Sarg ab!
Gruß
H.
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Beitragvon Magic D. » Do 08 Jul, 2004 17:25

hardliner hat geschrieben:Genauso denke ich auch. INODE soll sich "über die Häuser hauen"!
Die saugen Dir die Kohle noch aus dem Sarg ab!
Gruß
H.



:lolshield:
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Beitragvon jutta » Do 08 Jul, 2004 17:31

hardliner hat geschrieben:Mit dem Tod des Vertragsnehmers erlischt auch das Vetragsverhältnis.


das gilt so pauschal jedenfalls nicht, bzw nur fuer hoechstpersoenliche vertraege. bei allen anderen koennen die parteien vereinbaren, dass der vertrag auf die rechtsnachfolger uebergeht.

manchmal ist auch im gesetz vorgesehen, zb § 14 mrg: wenn die eintrittsberechtigten personen nicht innerhalb vom 14 tagen erklaeren, dass sie kein interesse haben, treten sie automatisch in den mietvertrag ein und haften damit nicht nur fuer die laufenden kosten sondern auch fuer alle alten schulden aus dem mietverhaeltnis.

ist hier ziemlich OT, aber zu den ersten sachen, die angehoerige nach einem todesfall tun muessen, ist rauszufinden, welche zeitungsabos, versicherungen etc der/die verstorbene hatte, strom, gas, telefon, radio usw abmelden, vermieter verstaendigen ....
Zuletzt geändert von jutta am Do 08 Jul, 2004 17:35, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitragvon schnurz » Do 08 Jul, 2004 17:31

hardliner hat geschrieben:Erben, die das Erbe nicht antreten, können nicht für Ausgaben und Schulden haftbar gemacht werden, die "nach" dem Todesfall eintreten.
Gruß
H.


Erben die das Erbe nicht antreten sind aber auch keine Erben. Und in den AGB ist nicht von der Verlassenschaft sondern von den Erben die Rede.

Auf der anderen Seite erlischt bei einem Mietvertrag einer Mietwohnung mit dem Tod des Mieters auch nicht gleichzeitig das Mietverhältnis, oder?

lg
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Beitragvon hardliner » Do 08 Jul, 2004 17:39

schnurz hat geschrieben:
hardliner hat geschrieben:Erben, die das Erbe nicht antreten, können nicht für Ausgaben und Schulden haftbar gemacht werden, die "nach" dem Todesfall eintreten.
Gruß
H.


Erben die das Erbe nicht antreten sind aber auch keine Erben. Und in den AGB ist nicht von der Verlassenschaft sondern von den Erben die Rede.

Auf der anderen Seite erlischt bei einem Mietvertrag einer Mietwohnung mit dem Tod des Mieters auch nicht gleichzeitig das Mietverhältnis, oder?

lg
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Bei einem Mietverhätlnis können nur bestimmte Personen (die in diesem Haushalt gemeinsam leben, z.B. Kinder, Ehepartner usw) in den Mietvertrag eintreten. Für alle anderen heißt es "leider nein"!
Wie schon erwähnt, merkt INODE es sowieso dass der Kunde gestorben ist, da das Konto gesperrt wird. Dann noch trotzdem Kohle einzutreiben, ist menschenverachtend.
Gruß
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Beitragvon TwIce » Do 08 Jul, 2004 18:42

ja hardliner, ab dem zeitpunkt merken sie das sicher... und bei einer JAHRESZAHLUNG spätestens ein jahr später...

troll dich mal woanders hin, du stehst hier argumentativ auf zu dünnem eis.
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Beitragvon hellbringer » Do 08 Jul, 2004 18:56

bernes hat geschrieben:Wenn du umziehst zahlst du bei ADSL die Ãœbersiedlungskosten und bei XDSL die Einrichtungskosten und keine Abschlagszahlung dies ist eine Behauptung von falschen Tatsachen.

mfg bernes :ok:


wie siehts aus wenn man in eine gegend zieht wo's kein ADSL gibt?
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Beitragvon TwIce » Do 08 Jul, 2004 19:01

naja, dann wirds wohl auf ne abschlagszahlung hinauslaufen, wenns keinen nachmieter für das ADSL gibt... oder man nimmt ne einwahl?
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Beitragvon R1 » Do 08 Jul, 2004 20:53

hardliner hat geschrieben:
Stimmt!
Nirgends steht, dass sich der Vertrag um die ursprüngliche Bundefrist verlängert.
Gruß
H.


aber bei ycn steht das schon, oder hab ich falsch gelesen?
ich überlege nämlich auch nen umstieg wegen der 12 monate
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