hardliner hat geschrieben:Der amre Kerl!
Jetzt muss er sich sch 12 Jahre binden.
Wie heißt es: "Bis dass der Tod euch scheidet"!
Gruß
H.
Hi Headliner,
auch das stimmt nicht so ganz, Inode schreckt auch vor dem Tod nicht zurück siehe AGB.
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§ 19 Tod des Auftraggebers
Der oder die Rechtsnachfolger des Auftraggebers sind verpflichtet den Tod des Auftraggebers unverzüglich Inode anzuzeigen. Sollte nicht binnen zwei Wochen nach dem Inode vom Tod des Auftraggebers in Kenntnis gesetzt wurde, ein Dritter den Eintritt in das Vertragsverhältnis beantragen, endet das Vertragsverhältnis mit dem Tod des Auftraggebers. Für Entgelte, welche ab dem Tod des Auftraggebers bis zur Kenntnis des Todes durch Inode angefallen sind, haften unbeschadet anderer Bestimmungen Nachlass und Erben.
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na alles was recht ist, die wird man nichtmal los wenn man tod ist.