rosch hat geschrieben:gruber hat geschrieben:Wissen, ob etwas funkt, tut man immer erst, wenn mans ansteckt.
Ich hab mich halt auf den Verkäufer verlassen, der der Meinung war, dass es kein Problem wäre.
Ok. Das nächste mal lass ich mir das sschriftlich geben.
daaaa ist der hund begraben. ich verlasse mich nie auf die aussagen eines verkäufers, wenn das nicht schriftlich bestätigt ist, denn ein verkäufer muss in erster linie einmal verkaufen. die technische realisierbarkeit interessiert den wenig.
aber bei derartigen "versuchsanschlüssen" hättest du dir wenigstens eine sofortige stornofreie ausstiegsklausel geben lassen sollen, wenn du eh schon mit einem verkäufer kommuniziertest, denn wenns eh geht laut VK, ist die klausel ja hinfällig.
ich würde sagen, dass das deine eigenen verhandlungstaktischen fehler waren. alles andere sind wirklich kleinigkeiten und würden nur die bestehen, wäre dein unmut nicht so groß.
aus fehlern lernt man. nun, du bist einen vertrag eingegangen, den es zu erfüllen gilt. und ich denke, da steht nichts drinnen, dass deine xbox ans internet angeschlossen werden kann. wenn das nicht bestand deines vertrages ist, kannst du eine außerordentliche vertragsauflösung auch nicht geltend machen, da inode ja die vertragsbedingungen erfüllt.
alles nur imho latürnich
-roland-
Recht hast!
Man darf sich bei einem Anbieter wie Inode nicht auf mündliche Zusagen verlassen!
Bin halt eher seriöse Anbieter gewohnt.
Also Vorsicht beim Zusagen von Inode! - Immer alles schriftlich geben lassen!
Kann dann zwar Monate dauern, bis der Anschluss endlich ausverhandelt ist, dafür dann aber abgesichert.