Krieger_79 hat geschrieben:...
kann man nun auf die von mir freigegebenen pladden aus dem internet zugreifen per IP oder wie is das???
...
lies dir den abschnitt mit den privaten ip-adressen in meinem vorigen posting durch, dort hab ich's doch beschrieben...
wenn du öffentliche ip-adressen verwendest, und die datei- und druckerfreigabe mit dem interface[1] mit der öffentlichen ip verbunden ist: ja.
wenn du einen privaten (und somit nicht routbaren) adressraum verwendest: nein.
wenn man als gateway eine windows-maschine verwenden, und vergisst, die bindung vom interface[1] mit der öffentlichen ip zu nehmen, dann wiederum: ja
ein privater adressraum (es gibt pro class einen) ist nicht routbar (nichts "fremdnetziges" kommt rein, nichts kommt raus). um ins internet zu kommen, braucht man einen gateway, der auf beiden hochzeiten tanzt (einmal im eigenen netz), und einmal im internet. wenn du natürlich jetzt vergisst, die bindung zum interface[1] mit der öffentlichen ip zu lösen (immer unter der vorraussetzung, dass es beim gateway um einen windows-rechner handelt - z.b. über einem lokalen proxy, ics oder gleichwertiger software), dann wird die datei- und druckerfreigabe trotzdem nach aussen angeboten (bzw. auch die sicherheitslücken, die lovsan und co. als angriffspunkt benötigen).
[1] netzwerkkarte/dem modem/dem ta
hinter einem nicht-windows-router bist davor geschĂĽtzt, da dieser anfragen an port 135, 137 bis 139 nicht nach innen weiterleitet, da er mit netbios nix anfangen kann