martin hat geschrieben:[ ] du kennst das neue urheberrechtsgesetz vom 1.7.2003
Habe es mir eben mal flüchtig angesehen. Sieht nicht gut aus fürs illegale Filesharing. Die Provider müssen im Fall des Falles die Identitäten der betreffenden User preisgeben. Soviel zum Thema Datenschutz
Hier die Passage:
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Unterlassungsanspruch und Auskunftspflicht
In § 81 wurde mit Absatz 1a ein Unterlassungsanspruch des in seinen Rechten Verletzten gegen denjenigen Vermittler (Provider), dessen sich der Verletzer bedient, installiert. Hinsichtlich der Haftungsvoraussetzungen wird dort auf die §§ 13 bis 17 ECG (E-Commerce-Gesetz) verwiesen. Darüber hinaus wird der Vermittler durch § 87b Abs 3 auch verpflichtet, dem in seinen Rechten Verletzten Auskunft über die Identität des Verletzers zu geben. Der gleichzeitige Verweis auf § 81 Absatz 1a stellt klar, dass für eine tatsächliche Verpflichtung zur Auskunftserteilung auch hier die spezifischen Voraussetzungen des ECG vorliegen müssen.
Quelle:
http://www.medien-recht.com/UrhG-Novelle_2003.htm
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Was mich auch noch stört ist die Tatsache, dass der Beschluss für dieses neue Datenschutzgesetz einstimmig von allen 4 Parlamentsparteien abgesegnet wurde!
Und es sind sogar noch einige weitere Verschärfungen geplant...
Irren ist menschlich. Aber wenn man richtigen Mist bauen will, braucht man einen Computer! (Dan Rather)
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