jutta hat geschrieben:> Wenn man von aondigital nicht aufzeichnen darf bzw. nicht digital aufzeichnen darf dann kann man das Produkt sowieso vergessen!
woher auch immer die information stammt, in dem von radditz zitierten abschnitt der agb ist das aufzeichnen zu privaten zwecken nicht verboten, sondern nur das veroeffentlichen und verbreiten. (heisst auf deutsch: du darfst die kopien nicht verteilen.) die agb geben also nur den relevanten teil des urheberrechtsgesetzes wieder.
"sowie
jegliche
Bearbeitung und/oder Verwertung der Inhalte in körperlicher oder unkörperlicher Form
ist untersagt.
Eine Umgehung der zum Schutz von Urheber- und sonstigen Rechten (etwa auf der Set-
Top-Box) angebrachten technischen Maßnahmen ist nicht gestattet und ist nicht nur eine
Vertragsverletzung, sondern darüber hinaus strafbar. "
Damit ist das Produkt für mich gestorben! Ich bestehe darauf eine Sendung (bzw. mehrere gleichzeitig) aufzeichnen und archivieren zu dürfen und zu können.
Die derzeit existierenden Bestimmungen wurden u.A. mit dem Argument durchgesetzt dass man "eh nur die illegale kommerzielle Verwertung bekämpfen will" und dass daher "eh nicht so heiß gegessen wie gekocht wird" mit diese Argumenten werden auch gutwillige Volksvetreter beim Beschluss von Gesetzen über den Tisch gezogen!
1.)gestern willkommenes Verkaufsargument > siehe Show view und VPS
2.)heute noch toleriert und gesetzlich erzeugte Grauzone weil eigentlich illegal und strafbar
3.) Morgen wirds dann wirklich exekutiert weil es doch ILLEGAL ist.