Starvirus hat geschrieben:Die Frage ist relativ leicht beantwortet. Hast du ein Gerät welches DVB-T oder C kann?
Wen ich die box zum Kumpel bringe dann nein habe ich nicht.
Starvirus hat geschrieben:Die Frage ist relativ leicht beantwortet. Hast du ein Gerät welches DVB-T oder C kann?
DavidXanatos hat geschrieben:Starvirus hat geschrieben:Die Frage ist relativ leicht beantwortet. Hast du ein Gerät welches DVB-T oder C kann?
Wen ich die box zum Kumpel bringe dann nein habe ich nicht.
Ist sie dir zugeordnet? Wenn ja = Gis Pflichtig. Die GIS sagt klar es ist denen egal wo du das Zeug bunkerst, wenn sie vorbeikommen und sie finden was, dann missachtest du das Gesetz. Sobald die einen Besitz-/Leihnachweis irgendwo finden kannst du nicht aus.
DavidXanatos hat geschrieben:Ist sie dir zugeordnet? Wenn ja = Gis Pflichtig. Die GIS sagt klar es ist denen egal wo du das Zeug bunkerst, wenn sie vorbeikommen und sie finden was, dann missachtest du das Gesetz. Sobald die einen Besitz-/Leihnachweis irgendwo finden kannst du nicht aus.
Sie können die nicht finden die wird bei irgend einem betanken untergebracht also nicht in meinem Haushalt, damit auch keine GIS Pflicht.
Die ist physisch nicht da.
Und legal ist die weder mein Eigentum (ist ja Eigentum von UPC) noch in meinem Besitz da an den Kumpel ĂĽbergeben.
Viennaboy hat geschrieben:Du kannst auch via UPC Mini noch Fernsehen ohne eine Box.
DavidXanatos hat geschrieben:Verstehst du die Definition von Besitz: http://de.wikipedia.org/wiki/Besitz
Wen ich die box einem Kumpel geben zum aufbewahren in seiner Wohnung dann ist diese de Jura in seinem Besitz, egal an wen UPC die box verliehen hat.
Es ist de jura dann auch keine falsch Angabe sondern juristisch exakt korrekt, wen ich angebe das ich diese box nicht mehr besitze, ich habe sie von UPC erhalten und gleich in den Besitz eines anderen weiter gegeben.
Viennaboy hat geschrieben:Kannst es ned zu UPC zurĂĽck bringen wegen einen "austausch" aber du nimmst die neue ned mit?
kleinem hat geschrieben:....
2) Ich glaube nicht das UPC oder A1 Kundendaten (also wer welches Produkt bezieht) (legal) an die GIS weitergeben darf.
....
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