Auflagen für den Elektronikhandel

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Achtung: falls es eine technische Frage oder Beitrag werden soll, dann ist hier die richtige Kategorie fürs "technische Offtopic".

Re: WHOIS Daten - Wie verbergen?

Beitragvon lordpeng » Mo 05 Okt, 2015 16:12

>Die ganzen EU Vorgaben bezüglich Kostenlosen Retour senden/ Rücknahme von alt Geräten/ Batterien,.....
kann ich nicht wirklich nachvollziehen, liegt vielleicht daran, altgeräteentsorgung bzw. verwertung funktioniert bei uns recht problemlos, lediglich defekte datenträger die nichtmehr gelöscht werden können sind etwas problematisch ...

was batterien betrifft die werden regelmässig von einem batterienhersteller in bausch und bogen abgeholt und fachgerecht entsorgt ...
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Auflagen für den Elektronikhandel

Beitragvon Viennaboy » Mo 05 Okt, 2015 16:17

Du musst das Grempel auf deine Kosten (per Post) aber auch zurücknehmen.
Genauso wie bei den Altgeräte. Wenn ich bei dir nen Drucker per Post kaufe und er hin ist musst schauen wie du ihm auf deine kosten entsorgen kannst. :shock:
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Re: WHOIS Daten - Wie verbergen?

Beitragvon lordpeng » Mo 05 Okt, 2015 16:21

>Du musst das Grempel auf deine Kosten (per Post) aber auch zurücknehmen.
>Genauso wie bei den Altgeräte. Wenn ich bei dir nen Drucker per Post kaufe und er
>hin ist musst schauen wie du ihm auf deine kosten entsorgen kannst.
das betrifft uns ned wirklich ...
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Re: WHOIS Daten - Wie verbergen?

Beitragvon derFlo » Di 06 Okt, 2015 11:26

Viennaboy hat geschrieben:Wenn ich bei dir nen Drucker per Post kaufe und er hin ist musst schauen wie du ihm auf deine kosten entsorgen kannst. :shock:


Also bevor ich das alles verpacke und zur Post bring, bin ich schneller beim örtlichen Altstoffsammelzentrum/Bauhof und kanns dort gratis entsorgen. War mir persönlich nicht bewusst, dass ich das auch einfach zum Händler bringen kann...
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Re: WHOIS Daten - Wie verbergen?

Beitragvon Viennaboy » Di 06 Okt, 2015 12:37

steht schon auf ein paar Webseiten drauf.
zb http://www.pmr-funkgeraete.de/
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Re: WHOIS Daten - Wie verbergen?

Beitragvon jutta » Di 06 Okt, 2015 14:04

hmm. wenn er innerhalb der gewährleistungsfrist hin wird, musst ihn sowieso zurück nehmen. wenn er erst später hin wird, wird die rückgabe häufig daran scheitern, dass der kunde längst vergessen hat, wo er das ding seinerzeit gekauft hat. oder auch daran, dass es den laden mittlerweile nicht mehr gibt. (ich hab noch einzelne sachen von deas, cw-soft und viele sachen von di-tech zu hause rumkugeln und von einem edv-laden in der nähe der favoritenstraße, dessen name mir inzwischen entfallen ist - irgendwas mit "grün-weiß".) beides gründe, das zeug dann doch bei der sondermüllsammelstelle der gemeinde abzuliefern. mein erster (nadel-)drucker wurde 1990 beim huma gekauft und funktioniert noch immer. seit wann gibts den huma schon nimmer? [1]

wenn der händler mein stammhändler ist, bei dem ich alles kaufe, dann wird er schon aus kulanz beim entsorgen behilflich sein, auch ohne gesetzliche verpflichtung. die erfahrung habe ich jedenfalls bei elektrohaushaltsgeräten gemacht.

die verpflichtung, batterien zurück zu nehmen, gibt es schon sehr lang, iirc seit den 1970er jahren. die wird man aber auch nicht zum elektronikfachhändler bringen oder schicken, weil in jedem supermarkt kartonboxen rumstehen, wo man sie reinwerfen kann.

die rücknahme- und entsorgungspflicht für kühl- und tiefkühlgeräte gibts auch schon seit dem vorigen jahrhundert. eine zeitlang erhielten die kunden zum neugekauften gerät eine entsorgungsplakette ausgehändigt.
http://wien.arbeiterkammer.at/interesse ... ckerl.html
hier gibts ein foto davon: http://www.umweltprofis.at/de/bezirksab ... zahlt.html

[1] http://derstandard.at/2000011808328/SES ... mering-neu lokalgeschichte, aber die obige frage wird nicht beantwortet. ich meinte nämlich nicht den huma-einkaufspark, sondern den supermarkt huma, den es damals dort gab.
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Re: Auflagen für den Elektronikhandel

Beitragvon lordpeng » Di 06 Okt, 2015 19:59

für den lokalen handel seh ich da kein problem der grossteil der kunden tut sichs sowieso nicht an, alte/defekte hardware zu verschicken, selbst wenns nix kostet ... die bringens eher zur örtlichen müllhalde oder halt zum händler ... so gesehen wird das sicherlich nicht so heiss gekocht, wie's gegessen wird ...

bei uns wird grundsätzlich alles entsorgt was die kunden an hardware haben, dabei handelt es sich zu 98 % um stammkunden die man sowieso regelmässig besucht, so gesehen ist da kein versand in irgendeiner form notwendig ...

bei funktionierenden datenträgern verlangen wir allerdings eine pauschale zur datenlöschung, weil nur gelöschte datenträger der entsorgung zugeführt werden ... wenn ein kunde diese pauschale nicht zahlen will, kriegt er seinen datenträger ungelöscht retour ...

datenträger die nicht gelöscht werden können, werden physikalisch zerstört ...
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Re: Auflagen für den Elektronikhandel

Beitragvon Roland M. » Di 06 Okt, 2015 23:31

Hallo!

lordpeng hat geschrieben:datenträger die nicht gelöscht werden können, werden physikalisch zerstört ...

10er-Bohrer, mit Ständerbohrmaschine durch Festplatte gejagt, hat auch so etwas Finales an sich! :D

Wobei man gar nicht Brutalität anwenden muß:
Es war einmal so irgendwann in den 90er-Jahren, als ich in der Grazer Filiale einer österreichweit tätigen internationalen Firma arbeitete. Irgendwann kam mit den üblichen Ersatzteilen ein schwerer Karton, Inhalt unbekannt keine Begleitpapiere. Also wieder nach Wien zurückgeschickt. Erstaunter Anruf, warum wir das zurück schicken, das wäre ja für unsere Filiale bestimmt. Na ja, wenn man keine Info bekommt...? Also gut, die firmeneigene Spedition befördert das schätzungsweise 35-40 kg schwere Ding zum dritten Mal, wieder nach Graz. Inhalt: ein "Data Eraser". Was ist das? Ganz einfach: ein kurzes Förderband, das Datenträger aller Art über einen starken Elektromagneten befördert. Disketten etwa springen da in der Mitte so lustig herum.

Nun gut, das Ding steht so herum, einmal wurde wirklich ein QIC-Band wiederbelebt, das sich nach UNIX-Gebrauch weigerte, unter Microsofts Diensten formatiert zu werden. Aber sonst, ein Staubfänger.

Dann kam die Gewitter-Saison und ein Kunde hatte einen kapitalen Blitzschaden. Eine Versicherung hatte er und bat daher, die Festplatte für einen Versicherungsvertreter noch aufzuheben, bat aber auch gleichzeitig, vor der endgültigen Entsorgung die Firmendaten sicher zu löschen.

Im Büro fragte mich der Kollege, ob das nicht ein Fall für unseren Data Eraser wäre? Na ja, noch nie eine Festplatte drüber gejagt... Also wird es Zeit, das auszuprobieren! ;) Und tatsächlich, die Festplatte führte zur Belustigung aller Anwesenden über dem Magneten einen schönen Regentanz auf! Wir kamen einstimmig zum Schluß, daß die Daten das wohl nicht überlebt haben können.

Dann lag die Festplatte fast drei Monate im Regal und verstaubte.
Eines Tages stand doch tatsächlich jemand in der Tür, ein Männchen vom Typ "klein, grün und giftig"! :D
Er wollte die Festplatte sehen.

Nach kurzem Überlegen ("Wo ist denn die überhaupt?") wurde sie ihm überreicht. So war das ja auch nicht gedacht, er wollte sie in Betrieb sehen. Nach kurzem Einwand, daß er ja der Sachverständige sei und sich nicht einmal angemeldet hätte, gab es einen kleinen Wortwechsel, schließlich gab mein Kollege nach - er hatte einfach keine Lust weiter zu diskutieren - und steckte die Platte in einen PC.

Beim Einschalten gab es dann für mich, in der zweiten Reihe sitzend, folgendes Bild:
Links mein Kollege in stoischer Ruhe, in der Mitte eine Festplatte, die allerlei laute, quietschende und holpernde Geräusche von sich gab, und rechts ein verstörter Versicherungsvertreter, der nur "J....Ja, ja, die ist wirklich kaputt!" hervorbrachte. Ich mußte dezent ins Nebenzimmer verschwinden, um nicht laut zu lachen.
Der Sachverständige war auch blitzschnell verschwunden, es wurde noch ein fröhlicher Nachmittag im Büro... :D


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Re: Auflagen für den Elektronikhandel

Beitragvon Gorbag » Mi 07 Okt, 2015 06:45

:D :ok:
Ich hasse Leute, die mitten im Satz
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Re: Auflagen für den Elektronikhandel

Beitragvon peter47 » Mi 07 Okt, 2015 08:31

Bei uns war der Versicherungssachverständiger ein schrulliger emeritierter Uniprofessor

Wir hatten PC-Installationen an über 100 Standorten in der Steiermark.

Bei uns gab es häufig Schäden bei Diskettenlaufwerken. Die Schadensbegutachtung lief zentral in Graz.

Um den Logistikaufwand zu minimieren gab es im Lager ein defektes Laufwerk und ein Stapel vorgedruckter Adressetiketten.

Wenn der Sachverständige ein Laufwerk sehen wollte, holte man das eine und versah es mit der Adresse des entsprechenden Standorts.... ;)
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Re: Auflagen für den Elektronikhandel

Beitragvon Viennaboy » Mi 07 Okt, 2015 12:04

zurück zum thema. Ich habe kein auto oder Führerschein und kann nix weg fahren. Die regelung das der alte schrott auf den versandweg zurück genommen werden muss
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Re: Auflagen für den Elektronikhandel

Beitragvon lordpeng » Mi 07 Okt, 2015 15:30

>zurück zum thema. Ich habe kein auto oder Führerschein und kann nix weg fahren.
wie soll ich's sagen, ohne dass es gleich bösartig rüber kommt ... das ist zwar blöd für dich, aber in wahrheit ist es dein problem, wenn du logistisch nicht dazu in der lage bist, das zu arrangieren ...

wenn man waren verkauft, dann muss man halt vom anfang bis zum ende kalkulieren ... und wenn man feststellt, dass hierfür kosten entstehen, die den erlös der verkauften produkte übersteigen, dann sollte man sich drüber gedanken machen, obs nicht besser wäre, den handel mit waren generell bleiben zu lassen ...
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Re: Auflagen für den Elektronikhandel

Beitragvon jutta » Do 08 Okt, 2015 09:19

oder so vorgehen wie ein italienischer hersteller von lederwaren (geldbörsen, ausweisetuis, handtaschen etc.): die verrechnen den normalen endverkaufspreis, wie er dem einzelhandel vorgeschlagen wird und schlagen dann, je nach land, unterschiedlich hohe versandspesen drauf. für eine relativ kleine geldbörse, die ich zunächst online kaufen wollte, da sie im laden um die ecke nicht lagernd war, betrugen die versandspesen 12,- euro (bei einem warenpreis von 32,50).

die hätte ich gezahlt, wenn es nicht daran gescheitert wäre, dass sie zur creditkarte einen (handy-) security-code wollten und zur bankomatkarte eine kartennummer, die erst bei den neuesten karten draufsteht und auf meiner noch nicht. ich ging daraufhin in der mittagspause mit einem ausdruck von meinem wunschmodell in den lederwarenladen ums eck und fragte, ob sie mir das ding besorgen können. die verkäuferin meinte, sie muss erst die chefin fragen, da bei diesem lieferanten normal eine bestimmte mindestanzahl bestellt werden muss und schrieb sich meine telefonnummer auf. und sie sagte, dass sie mir nicht den gleichen preis wie im onlineshop versprechen kann. ein paar stunden später kam der anruf, dass ich sie mir ende der woche abholen kann. und ich zahlte 32,50. ersparnis: 12 euro (eigentlich nur 10, weil ich 2 euro für die kaffeekassa dort gelassen habe.)

für kund_innen in albanien würden die versandspesen übrigens 27 euro ausmachen, wie ich beim rumprobieren mit dem shop herausgefunden habe.

zurück zum entsorgungsproblem: es gibt erstens firmen, die sich auf die entsorgung von altgeräten und defekten geräten spezialisiert haben und das zeug gegen entgelt abholen. es gibt aber zweitens auch initiativen, die spenden für it-recycling-projekte nach terminvereinbarung gratis abholen. im raum wien ist das zb der verein "socius" http://www.gutes-tun.at/sammlungen.php
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Re: Auflagen für den Elektronikhandel

Beitragvon lordpeng » Do 08 Okt, 2015 16:16

>die spenden für it-recycling-projekte nach terminvereinbarung gratis abholen.
>im raum wien ist das zb der verein "socius"
bei uns gibts sowas ähnliches, da bring ich immer die ausgemusterte hardware hin, die schauen entweder, ob sie's recyclen können oder ob sie die sachen an einen schrotthändler bzw. elektronikverwerter verkaufen können

das schafft arbeitsplätze für schwer vermittelbare leute
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