Pröll spielt auf Zeit - hier seine Strategie:
Auch wenn diese Wegelagerer-Abgabe von der EU als rechtswidrig erklärt wird, bedarf es eines NÖ-Landtagsbeschlusses zur rechtswirksamen Aufhebung in NÖ!
Pröll will im Falle einer Verurteilung durch die EU (EUGH) die Abgabe weiter einheben bis es zu einer Verurteilung in einem Vertragsverletzungsverfahren kommt, und das kann mehrere Jahre dauern.
Bis dahin zahlt sich der Kunde krumm und blöde und die Kohle ist im Korruptionssumpf der schwarzen Giebelkreuzmafia restlos versickert.
Dann muss erst auf Rückzahlung der unrechtmäßig eingehobenen Beträge beim EUGH geklagt werden, und wie das ausgeht weiss jeder aus der Causa "Getränkesteuer"!
Das ist auch der Grund für die Befristung auf 4 Jahre!
H.