>die dann auch einen Eintrag in deine Bonitätskartei vornehmen usw...
ACHTUNG HALBWISSEN: ich bezweifle stark, dass das so einfach möglich ist ... dafür wirds seiten des KSV sicher entsprechende auflagen oder richtlinien geben - abgesehen davon hast beim KSV sowieso das recht deine daten 1x jährlich abzufragen bzw. eventuelle falschinformationen zu klären ...
btw. ich hab irgendwie dunkel in erinnerung, dass gemäss RLG sowieso mal ordentliche (dem RLG entsprechende) zahlungsaufforderungen verschickt werden müssten ...