VIDEOÜBERWACHUNG in Privaträumen

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Achtung: falls es eine technische Frage oder Beitrag werden soll, dann ist hier die richtige Kategorie fürs "technische Offtopic".

Re: VIDEOÜBERWACHUNG in Privaträumen

Beitragvon Earny » Di 17 Apr, 2018 08:01

Zum Beispiel mit dem Installateur:
Das Gesetz scheint hier nur Pflichten zu kennen

A)Man muss die Daten x Jahre aufbewahren
B) Man muss die Daten nach x Jahren löschen.

Wenn der Installateur löschen muss.. dann darf er die Daten gar nicht mehr haben, wenn der Kunde nachfragt. Ein persönliches Verantwortungsbewusstsein hat da keinen Platz mehr.

damit schafft man ein rigides System, das zur Qualtätsverschlechterung führt und

das auch dem Mißbraucht Tür und Tor öffnet.

Kunde fragt scheinheilig beim Installateur , der gibt breitwillig Auskunft (Materialart, was man außen nicht sieht etc..) Kunde geht zum Anwalt dieser macht anzeigen nach Datenschutz.

Gibt der Installateur die Auskunft nicht, hat die Partei einen mordsschaden, wenn die Information nur mehr durch Aufgraben erhalten werden kann.


Lässt sich sicher noch ausweiten auf Zeitungen und Datenarchive; es gibt dann praktisch legale und illegale Archive. Die einen (staatliche) dürfen speichern, die anderen nicht, alles minutiös durchreguliert.
Gefährlich finde ich dass der Staat damit noch mehr Kontrolle über unser Gedächtnis bekommt.

Wer die Vergangenheit kontrolliert, kontrolliert die Zukunft. kennt das wer? Achja Literatur DARF ja nicht mehr gefragt werden bei der Zentral-Matura. So ein Zufall aber auch.... :diabolic:



Ich finde das demokratiepolitisch sehr bedenklich.
mit freundlichen Grüßen

Earny

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Re: VIDEOÜBERWACHUNG in Privaträumen

Beitragvon jjknw » Di 17 Apr, 2018 17:30

Die Diskussion bewegt sich vom ursprünglichen Thema "VIDEOÜBERWACHUNG in Privaträumen" anscheinend mehr in Richtung "Datenschutzgrundverordnung" (DSGVO).

Dazu meine Gedanken bzw. mein Verständnis: Bei der DSGVO geht's meiner Meinung nach primär um die "privaten, persönlichen" Daten von Menschen (Kunden, Angestellten,...).

Der Installateur könnte sein "Dilemma" relativ leicht lösen, indem er Auftrags- und Installationsdaten, Pläne, usw. nicht Kunden- bzw. Namens-bezogen (sprich: einer natürlichen Person zugeordnet) speichert, sondern z.B. Anlagen- bzw. Adress-bezogen. Das hätte auch schon in der Vergangenheit für den Installateur Vorteile gehabt, z.B. bei Eigentümer-/Besitzerwechsel...
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Re: VIDEOÜBERWACHUNG in Privaträumen

Beitragvon Earny » Di 17 Apr, 2018 19:09

Ja, ich bin selbst abgeschweift,... :oops:

Besitzer entfernen Adresse behalten. Der ganze Aufwand nur damit ich keine Strafe zahle; Defakto ist das alles Spuren verwischen. Gedächtnis löschen... Für was soll das gut sein? Über Facebook finde ich mehr über den Eigentümer heraus...

Wo soll das hinführen, Programm das die Daten sofort löscht wenn eine Frist abgelaufen?

Das ist doch alles den Aufwand nicht Wert im Vergleich zum möglichen Schaden.

Datenschutz betrifft IMHO die Veräußerung von Daten, jetzt noch die Löschung aus der Kundendatei kategorisch zu verlangen geht zu weit. Das ist sinnvoll für Strafbehörden, aber absolut übertrieben und sogar kontraproduktiv für einfache Dienstleister.
mit freundlichen Grüßen

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Re: VIDEOÜBERWACHUNG in Privaträumen

Beitragvon derFlo » Di 17 Apr, 2018 20:50

jjknw hat geschrieben:Der Installateur könnte sein "Dilemma" relativ leicht lösen, indem er Auftrags- und Installationsdaten, Pläne, usw. nicht Kunden- bzw. Namens-bezogen (sprich: einer natürlichen Person zugeordnet) speichert, sondern z.B. Anlagen- bzw. Adress-bezogen. Das hätte auch schon in der Vergangenheit für den Installateur Vorteile gehabt, z.B. bei Eigentümer-/Besitzerwechsel...


Jein. Anonymisierung/Pseudonymisierung setzt voraus, dass es nicht mehr mit zulässigen Mitteln möglich ist, die anonymisierten/pseudonymisierten Daten zurückzuführen. Das wäre hier unter Umständen nicht der Fall, wird dir aber auch niemand seriös beantworten können (weils noch keine Urteile gibt). Wär aber sicher sinnvoll. Abgesehen davon darf man von jedem mündigen Bürger voraussetzen, dass er selbst ein paar Zettelchen aufbewahren kann.

Earny hat geschrieben:Datenschutz betrifft IMHO die Veräußerung von Daten, jetzt noch die Löschung aus der Kundendatei kategorisch zu verlangen geht zu weit. Das ist sinnvoll für Strafbehörden, aber absolut übertrieben und sogar kontraproduktiv für einfache Dienstleister.


Nein. Datenschutz ist nicht nur Veräußerung sondern auch die Tatsache, dass nunmal nicht alles über jeden gespeichert werden darf. Das würde ich noch schlimmer finden. Und wie schon erwähnt: Wer sagt, dass man mit der Zustimmung des Betroffenen nicht auch länger speichern darf? Es soll nur verhindert werden, dass nicht einfach alles ewig gespeichert wird, ohne dass es der Betroffene weiß. Das macht sehrwohl Sinn.

Earny hat geschrieben:damit schafft man ein rigides System, das zur Qualtätsverschlechterung führt und


Nein. Missbrauch ist das ewige Speichern von Daten ohne Zustimmung oder Wissen.

Earny hat geschrieben:Wer die Vergangenheit kontrolliert, kontrolliert die Zukunft. kennt das wer? Achja Literatur DARF ja nicht mehr gefragt werden bei der Zentral-Matura. So ein Zufall aber auch.... :diabolic:


Ich verstehe ja deine Einwände, aber bitte befasse dich mal mit Datenschutz selbst. Hier geht es nicht um die Löschung von Wissen. Hier geht es ausschließlich um personenbezogene Daten, welche du noch einer gewissen Zeit löschen oder anonymisieren/pseudonymisieren musst. Das hat weder mit Zeitungen, noch mit Literatur oder der Zentralmatura zu tun (das Beispiel versteh ich mal gar nicht).


EDIT: Ihr wisst aber schon auch, dass man nach dem aktuellen Datenschutzgesetz auch nicht ewig speichern darf, oder?
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Re: VIDEOÜBERWACHUNG in Privaträumen

Beitragvon pc_net » Di 17 Apr, 2018 23:44

Nachdem das bisherige DSG aufgrund der marginalen strafhöhen eher zahnlos war, hat sich kaum wer darum geschert. Jetz fangen halt die Diskussionen an, die schon lange geführt hätten werden müssen ...


Die Technologie bzw. der Umgang (von diversen [globalen] Unternehmen) damit hat schon lange die bestehenden gar nicht so schlechten Regularien konterkariert ... mit der EU-DSGVO bekommt das auch auf der Strafebene endlich eine angemessene Dimension ...
No hace falta ser un genio para saber quién dijo eso.

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Re: VIDEOÜBERWACHUNG in Privaträumen

Beitragvon derFlo » Mi 18 Apr, 2018 06:13

pc_net hat geschrieben:Nachdem das bisherige DSG aufgrund der marginalen strafhöhen eher zahnlos war, hat sich kaum wer darum geschert. Jetz fangen halt die Diskussionen an, die schon lange geführt hätten werden müssen ...


Da stimm ich dir vollkommen zu - Datenschutz wird gerne mal vernachlässigt, aber wenn es wieder irgendwelche Datenskandale gibt, laufen alle im Kreis ;)
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Re: VIDEOÜBERWACHUNG in Privaträumen

Beitragvon Earny » Fr 20 Apr, 2018 17:45

derFlo hat geschrieben: aber wenn es wieder irgendwelche Datenskandale gibt, laufen alle im Kreis ;)

Ja! und der Skandal geht dann wie so oft vom kleinen Gewerbetreibenden aus der nur eine Kundendatei führt ohne die
Daten zu veräußern.

Das trifft wieder mal die falschen, und man tut dann sooo viel während Google, Facebook und Co täglich den Datenschutz mehrfach verletzen. Von den Großen wieder nächste Skandal ausgehen ob mit oder ohne Verordnung.
Gschaftlhuberei mit verschwindendem Nutzen. Da wird ja jetzt schon im Kreis gelaufen.
Verschwendung mit einem Wort. :diabolic:
mit freundlichen Grüßen

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Re: VIDEOÜBERWACHUNG in Privaträumen

Beitragvon derFlo » Sa 21 Apr, 2018 15:25

Earny hat geschrieben:Ja! und der Skandal geht dann wie so oft vom kleinen Gewerbetreibenden aus der nur eine Kundendatei führt ohne die
Daten zu veräußern.

Das trifft wieder mal die falschen, und man tut dann sooo viel während Google, Facebook und Co täglich den Datenschutz mehrfach verletzen. Von den Großen wieder nächste Skandal ausgehen ob mit oder ohne Verordnung.
Gschaftlhuberei mit verschwindendem Nutzen. Da wird ja jetzt schon im Kreis gelaufen.
Verschwendung mit einem Wort. :diabolic:


Hast du:
1. ein Beispiel dafür, wo ein kleiner Gewerbetreibender wegen eines Datenschutzvergehens belangt worden ist?
2. ein Beispiel dafür, wo Facebook Datenschutzgesetze verletzt? Da gibt es für alles, was die machen, explizite Zustimmungen der Betroffenen. Zusätzlich war auch das mit Cambridge Analytica kein wirkliches Vergehen, haben doch die Betroffenen zugestimmt (indem Sie einer Applikation auf Facebook alle Rechte gegeben haben), die Daten zu übermitteln...
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Re: VIDEOÜBERWACHUNG in Privaträumen

Beitragvon Earny » Di 24 Apr, 2018 18:19

derFlo hat geschrieben:Hast du:
1. ein Beispiel dafür, wo ein kleiner Gewerbetreibender wegen eines Datenschutzvergehens belangt worden ist?

Das war sarkastisch gemeint.....da gibts eben keins. siehe unten (wenn dann bei google und co..) Deswegen finde ich die DGSVO so überzogen
derFlo hat geschrieben:2. ein Beispiel dafür, wo Facebook Datenschutzgesetze verletzt? Da gibt es für alles, was die machen, explizite Zustimmungen der Betroffenen. Zusätzlich war auch das mit Cambridge Analytica kein wirkliches Vergehen, haben doch die Betroffenen zugestimmt (indem Sie einer Applikation auf Facebook alle Rechte gegeben haben), die Daten zu übermitteln...


Wenn das alles auch in Ordnung ist, wie Du meinst, dann brauchen wir die DGSVO in erst recht nicht.
mit freundlichen Grüßen

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Re: VIDEOÜBERWACHUNG in Privaträumen

Beitragvon lordpeng » Fr 04 Mai, 2018 11:30

derFlo hat geschrieben:Jein. Anonymisierung/Pseudonymisierung setzt voraus, dass es nicht mehr mit zulässigen Mitteln möglich ist, die anonymisierten/pseudonymisierten Daten zurückzuführen. Das wäre hier unter Umständen nicht der Fall, wird dir aber auch niemand seriös beantworten können (weils noch keine Urteile gibt). Wär aber sicher sinnvoll. Abgesehen davon darf man von jedem mündigen Bürger voraussetzen, dass er selbst ein paar Zettelchen aufbewahren kann.

anonymisierung ist per se NICHT umkehrbar, pseudonymisierung kann ebenfalls nicht umkehrbar sein

derFlo hat geschrieben:
Hast du:
2. ein Beispiel dafür, wo Facebook Datenschutzgesetze verletzt? Da gibt es für alles, was die machen, explizite Zustimmungen der Betroffenen. Zusätzlich war auch das mit Cambridge Analytica kein wirkliches Vergehen, haben doch die Betroffenen zugestimmt (indem Sie einer Applikation auf Facebook alle Rechte gegeben haben), die Daten zu übermitteln...


also dass FB massiv profiling betreibt, ist kein geheimnis, d.h. FB hat auch informationen über mich, die ich FB gar nie bekannt gegeben habe, was grundsätzlich schon ein recht grosses problem darstellt ...
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Re: VIDEOÜBERWACHUNG in Privaträumen

Beitragvon Earny » Fr 06 Jul, 2018 09:00

Während das kleine bis mittelständige Unternehmen sich nun bei allem und jeden überlegen muss ob nun bezüglich Datenschutz und e-commece rechtskonform oder nicht -es ist absolut inakzeptabel eine Verordnung (noch dazu unter Strafandrohung umzusetzen*) die noch so viele Fragezeichen hat- verletzen Facebook und Konsorten täglich Datenschutzprinzipien-

So einfache Fragen.. wie setze ich eine Videolifeüberwachung in einem Vorraum um, sodass den "Vorschriften" genüge getan ist, sind unheimlich kompliziert. Selbst viel Geld ausgeben für Rechtsberatung und IT-solutions ist keine Garantie, dass das rechtskonform ist.

Das ist eigentlich der große Schaden, der hier den Unternehmen, zugefügt wird.
Keinen cent gebe ich dafür aus, wenn selbst die Datenschutzbehörde letztlich nur die Empfehlung ausspricht, möglichst viel zu machen in Richtung Datenschutz um sicher zu gehen. Das heißt selbst die wissen nicht was wie wo und wann, kein Wunder.. bei so einer Verordnung. Einfach zu verlangen "möglichst" gut datenschutzkonform zu arbeiten (wo ist die Verhältnismäßigkeit des Aufwandes?, ohne den ist das ganze so real wie ein Brief ans Christkind.)



Das sicherste ist man macht nichts dergleichen und einen weiten Bogen um alles was mit Computer und Kundenbetreuung zu tun hat. Papierkarteien Tresor, Internetanschluss abbestellen... jetzt kann man endlich auch wieder sinnvoll arbeiten :angelgrin:


*) Die Entscheidung Österreichs vorerst von Strafen abzusehen bewerte ich dahingehend positiv; Die Diskussion in der Öffentlichkeit läuft da wieder schief, weil Ö angeprangert wird, die DSGVO aufzuweichen. Naja was in wichtigen Passagen so unklar geschrieben ist, ist ja inhaltlich gar nicht umsetzbar.. alles andere wäre Strafen ohne Herz und vor allem Hirn.
mit freundlichen Grüßen

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