so jetzt geb ich meinen "senf" auch dazu
1. Den titel dieses threads find ich schon ein bissl gewagt. Ich verstehe zwar, dass du dich ärgerst @ CCookie, aber manche formulierungen von dir "taugen" mir genausowenig wie die von ein paar anderen usern (nur meine meinung und nicht wirklich bös gemeint)
2. Ich wär zwar von einem eventuellen limit sicher nicht betroffen, da ich grad mal ein paar gb im monat verbrauch, aber mich haben CCookies thread hier und jene in anderen foren immerhin doch dazu bewogen mir mal meine AGBs zu meinem twinpack aus chello classic und digitv+ durchzulesen und diese mit den produktbeschreibungen auf der upc hp zu vergleichen, da es mich schon interessiert wofür ich hier genau zahle. Ganz schlau bin ich daraus jetzt auch nicht geworden, daher hab ich nach vergeblich versuchten anrufen bei der hotline, bei denen ich leider von einer freundlichen frauenstimme abgewürgt wurde mich mit einer anfrage an den VKI gewandt, da ja dieser erst im oktober das produkt chello classic zumindest teilweise unter die lupe genommen hat. Ich schätz also, dass die es wissen könnten.
3. Was ich mich frage ist warum in den AGBs unter Punkt IV. § 3 immer noch diese FUP drinnen steht, wenn das produkt chello classic unlimitiert ist. Sind bei derartigen änderungen des produkts nicht auch änderungen der AGB nötig wenn zuvor eine FUP enthalten war und das produkt nun unlimitiert sein soll? Würd mich auch dafür interessieren wie das produkt bei der rtr angezeigt wurde. Weiß vielleicht wer, ob man das online wo findet? Und was ich auch nicht ganz verstehe ist warum hinsichtlich des kündigungsrechts unter dem oben genannten Punkt IV. § 3 der § 25 TKG 2003 gelten soll. Ich bin zwar kein jurist, aber gelten wenn das TKG zum KSchG im eventuellen widerspruch stehen sollte nicht die bestimmungen des letzteren? Kann mich hier aber auch täuschen.
Wenn wer antworten hat lasse ich mir meine bedenken gern ausräumen