AG-Urteil (D): Zu langsames DSL rechtfertigt Kündigung
Verfasst: Fr 17 Apr, 2015 17:47
Anschluss eingestellt auf "bis zu 18Mbit/s", Kunde erreicht nur 5,4 bis 7,2Mbit/s.
Kunde kündigt außerordentlich, ISP akzeptierte die Kündigung nicht.
Amtsgericht München:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/ ... 11887.html
Spannend.
Kunde kündigt außerordentlich, ISP akzeptierte die Kündigung nicht.
Amtsgericht München:
Die Richter gaben dem Kunden Recht. In der Entscheidung verwies das Gericht auf
Paragraf 626 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), welches dem Kunden ein "Kündigungs-
recht aus wichtigem Grund" einräumt. Der Anbieter könne sich nicht auf die
"bis zu"-Klausel berufen. Diese sei in diesem Fall unwirksam. Zwar seien die
18 MBit/s nicht die generell geschuldete vertragliche Leistung, doch müsse
zumindest zeitweise ein zweistelliger Wert erreicht werden können.
http://www.heise.de/newsticker/meldung/ ... 11887.html
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