Die RTR kann dann helfen, wenn betragsmäßig etwas schief gelaufen ist bei einer Rechnung, und die Sache noch dazu verzwickt ist.
zB ein Tarifwechsel der falsch verbucht wurde, oder auch Umstände bei denen eine gewisse "Mitschuld" des Kunden vorliegt.
Da würden mir zB Dinge wie Mehrwert-Nummern-Fallen, ungünstig passierte Datennutzung ohne dem entsprechend vorher abgeschlossenen Tarif, etc. einfallen.
Gehts rein um die Geschwindigkeit kann man eigentlich nur auf die Kulanz seines Betreibers hoffen. Und ja, das gibt es wirklich.
Ich hab seit einem halben Jahr die langsame Billig-Flat von Drei (inzwischen mit "bis zu" 10 Mbit, die ich im Prinzip aber immer voll ausnutzen kann).
Da mein Empfang ungünstig ist (kein eigener Sender im Ort) muss ich das Modem in den Dachboden zu einem Fenster stellen. So erreiche ich das Maximum meines Vertrags (10 Mbit). Bei einer Verwendung irgendwo im Haus - wie man es sich vorstellen würde - erreiche ich aber nur Geschwindigkeiten knapp unter 1 Mbit - oder das Modem fällt überhaupt auf EDGE/2G zurück wo man idealerweise 300 kbit/sec schaffen könnte.
Ich hab deshalb im Herbst wegen dem Netzausbau bei meinem Provider angefragt und eben erzählt, dass ich das Produkt voll nutzen kann, die zwangsweise Router-Aufstellung im Dachboden aber alles andere als optimal ist (Staub, Temperaturschwankungen, möglicherweise Feuchtigkeit, etc.).
Da hat man mir angeboten nach einem Monitoring meines Empfangs meinen Vertrag aus Kulanz sofort und unabhängig von einer Mindestvertragsdauer zu kündigen.
Nur zu blöd dass ich solche Verträge aber sowieso nur ohne Vertragsbindung abschließe, und mir das Angebot deshalb nicht weitergeholfen hat (kann ja sowieso immer kündigen wenn ich möchte)
Aber man sieht: Eine Kulanz-Kündigung bei kleinen Geschwindigkeiten (bei mir < 1 Mbit) geht sehr wohl
Mitspielen muss halt der Anbieter von dessen Leistung man enttäuscht ist
Vielleicht aber ist es im Festnetz-Bereich bei den großen Anbietern einfach generell nicht üblich bei schlechter Versorgung dem Kunden durch lockerung der Vertragsbedingungen entgegen zu kommen.