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AGBs inkl. Interpretationsmöglichkeiten?

BeitragVerfasst: Fr 12 Nov, 2010 16:33
von musicpete
liebe teilnehmer,

als erstes bedanke ich mich für die zahlreichen infos und tipps, die ich anonym hier in den letzten monaten mitnehmen konnte.

da ich zum derzeitigen problem keine aktuellen infos finden konnte, ein eigener thread dazu.

folgender auszug aus den AGBs eines providers enthält augenscheinlich spielraum zur unterschiedlichen interpretation meinerseits bzw. auf seiten des anbieters:

(auszug aus den frei zugänglichen AGBs auf der webseite des providers)
Sperre
XYZ ist berechtigt, die Erbringung von Leistungen ganz oder teilweise zu verweigern (Sperre), wenn
· der Kunde mit Zahlungsverpflichtungen mehr als zwei Wochen in Verzug ist und der Kunde unter Setzung einer Nachfrist und unter
Androhung der Sperre erfolglos gemahnt wurde oder
· der Kunde Gesetze oder wesentliche vertragliche Pflichten, insbesondere auch solche, die der Sicherung der Funktionsfähigkeit des
Dienstes (z.B. Virenversand) oder dem Schutz Dritter dienen oder den vereinbarten Leistungsumfang betreffen, verletzt oder
· keine Haftungserklärung eines gesetzlichen Vertreters/Sachwalters im Falle des Verlusts oder der Beeinträchtigung der Rechts- und
Geschäftsfähigkeit vorliegt oder
· die offenen Entgelte den Betrag der Sicherheitsleistung überschreiten und der Kunde mit der Zahlung mehr als zwei Wochen in Verzug ist,
obwohl er unter Setzung einer Nachfrist und unter Androhung der Sperre erfolglos gemahnt wurde.
Die mit der Sperre verbundenen Kosten, einschließlich jene der Wiedereinschaltung, sind vom Kunden zu ersetzen. Eine Sperre entbindet nicht von der Pflicht des Kunden zur Zahlung der laufenden Entgelte.


ich verstehe diesen teil so, dass eine sperre bei verzögerter zahlung erst dann erfolgt, wenn ich vom provider eine nachfrist bzw. mahnung erhalten habe. - eine allfällige gebühr für die sperre/wiedereinschaltung ist ggf. zu leisten.

in welchem teil könnte man herauslesen, dass dies anders ist und eine vorwarnung bzw. information nicht notwendig ist?

vielen dank für eure meinungen dazu.

Re: AGBs inkl. Interpretationsmöglichkeiten?

BeitragVerfasst: Fr 12 Nov, 2010 17:17
von local.host
Eine Information wird wohl immer erfolgen; sofortige bzw. zeitnahe Sperre zB bei Störung anderer Teilnehmer (Viren, Spam, usw.)

Übrigens müssen die Provider die AGB bei der RTR anzeigen und die RTR muss das OK geben bzw. diese nichtuntersagen.

Re: AGBs inkl. Interpretationsmöglichkeiten?

BeitragVerfasst: Fr 12 Nov, 2010 17:23
von musicpete
local.host hat geschrieben:Eine Information wird wohl immer erfolgen; sofortige bzw. zeitnahe Sperre zB bei Störung anderer Teilnehmer (Viren, Spam, usw.)

Übrigens müssen die Provider die AGB bei der RTR anzeigen und die RTR muss das OK geben bzw. diese nichtuntersagen.

es geht nur um den fall bei nicht fristgerechter zahlung - konkret hat sich die bankverbindung geändert, weshalb der einzug seitens des providers vom falschen konto versucht wurde und nicht erfolgreich war.

es gab weder info noch mahnung sondern gleich die sperre des accounts.
auf anfrage meinte ein mitarbeiter des providers, dass sie weder zur information noch zur mahnung verpflichtet sind bevor die sperre vollzogen wird.

Re: AGBs inkl. Interpretationsmöglichkeiten?

BeitragVerfasst: Fr 12 Nov, 2010 17:46
von winini
musicpete hat geschrieben:es gab weder info noch mahnung sondern gleich die sperre des accounts.
auf anfrage meinte ein mitarbeiter des providers, dass sie weder zur information noch zur mahnung verpflichtet sind bevor die sperre vollzogen wird.

da irrt der Hotliner wohl :)
musicpete hat geschrieben:es geht nur um den fall bei nicht fristgerechter zahlung - konkret hat sich die bankverbindung geändert, weshalb der einzug seitens des providers vom falschen konto versucht wurde und nicht erfolgreich war.

Wenn du die Änderung der Bankverbindung nicht rechtzeitig bekanntgegeben hast, musst du dem Provider die Kosten für den gescheiterten Einzugsversuch ersetzen.

Re: AGBs inkl. Interpretationsmöglichkeiten?

BeitragVerfasst: Fr 12 Nov, 2010 21:19
von musicpete
winini hat geschrieben:
musicpete hat geschrieben:es gab weder info noch mahnung sondern gleich die sperre des accounts.
auf anfrage meinte ein mitarbeiter des providers, dass sie weder zur information noch zur mahnung verpflichtet sind bevor die sperre vollzogen wird.

da irrt der Hotliner wohl :)
musicpete hat geschrieben:es geht nur um den fall bei nicht fristgerechter zahlung - konkret hat sich die bankverbindung geändert, weshalb der einzug seitens des providers vom falschen konto versucht wurde und nicht erfolgreich war.

Wenn du die Änderung der Bankverbindung nicht rechtzeitig bekanntgegeben hast, musst du dem Provider die Kosten für den gescheiterten Einzugsversuch ersetzen.


das mit der gebühr war mir ja klar. :)

die kündigung und der wechsel des providers steht ja ohnehin schon fest. - bis feber noch vertraglich gebunden.
könnte ich aus dem umstand, dass die agb's nicht eingehalten worden sind eine vorzeitige kündigung erreichen?
gibts sonst möglichkeiten dies für mich zu nutzen?

Re: AGBs inkl. Interpretationsmöglichkeiten?

BeitragVerfasst: Fr 12 Nov, 2010 22:47
von winini
Nö, nicht wirklich.
Natürlich musst du für die Dauer der ungerechtfertigten Sperre entschädigt werden,
aber das wars dann auch.
Wenn du dir vorstellst,
dass du andersrum für die Nichtbekanntgabe der Kontoänderung fristlos gekündigt worden wärst,
dann hätte dich das normalerweise auch nicht gefreut.
Unter den konkreten Umständen natürlich schon :lol:
Mit Entschädigung ist auch nur die anteilige Internetgebühr gemeint,
darüber hinausgehende Schadenersatzforderungen sind sehr schwierig,
für einen privat genutzten Internetzugang praktisch unmöglich.

Re: AGBs inkl. Interpretationsmöglichkeiten?

BeitragVerfasst: Sa 13 Nov, 2010 08:28
von ANOther
die "entschädigung" ist nun allerdings IMHO auch eine sache, die man sich erstreiten müsste, denn

x wurde der kunde tatsächlich nicht verständigt? wurde eine mail vom anbieter abgesetzt, die
xx in einem spamordner landeten?
xx an eine nicht mehr existierende/abgerufene mailbox zugestellt werden?

x wie hoch ist die "garantierte serviceverfügbarkeit"? wenn diese 95% beträgt ist das eine lange, lange (durchgehende) zeit...


und da eine kündigung zum ende der bindefrist bereits ausgesprochen ist, dürfte "verhandeln" auch etwas schwer sein...

Re: AGBs inkl. Interpretationsmöglichkeiten?

BeitragVerfasst: Sa 13 Nov, 2010 08:50
von lordpeng
also ich kenn jemanden (eine firma) deren internet anschluss schon mehrmals AFAIK ohne benachrichtigung gesperrt wurde - vom support gabs dann die dezente info 'es gibt ein verrechnungsproblem, weshalb der kunde abgedreht wurde' ...

Re: AGBs inkl. Interpretationsmöglichkeiten?

BeitragVerfasst: Sa 13 Nov, 2010 10:29
von musicpete
ANOther hat geschrieben:die "entschädigung" ist nun allerdings IMHO auch eine sache, die man sich erstreiten müsste, denn

x wurde der kunde tatsächlich nicht verständigt? wurde eine mail vom anbieter abgesetzt, die
xx in einem spamordner landeten?
xx an eine nicht mehr existierende/abgerufene mailbox zugestellt werden?

x wie hoch ist die "garantierte serviceverfügbarkeit"? wenn diese 95% beträgt ist das eine lange, lange (durchgehende) zeit...


und da eine kündigung zum ende der bindefrist bereits ausgesprochen ist, dürfte "verhandeln" auch etwas schwer sein...


verständigt wurde ich weder per brief, telefonisch oder per mail. - mail natürlich an die providereigene mailbox.
hier gibts nicht mal einen spamfolder, somit ist auch der fehlerfall ausgeschlossen.

bezogen auf den hinweis im 2. post: wäre eine beschwerde bei der RTR sinnvoll, da der provider ja gg. die eigenen AGBs wissentlich (zumindest scheinen die mitarbeiter diese selbst nicht zu kennen) verstößt? - ist schließlich grundlage des bestehenden vertrages zwischen dem provider und mir.

zur verfügbarkeit (auszug aus dem SLA auf der providerhomepage):
XYZ garantiert für seine Datennetze und Serversysteme eine statistische Verfügbarkeit (innerhalb eines Jahres, jeweils vom aktuellen Zeitpunkt aus zurückgerechnet) von 99%.
:rotfl:
... schon alleine deshalb wäre aufgrund der täglichen ausfälle grund für beschwerde vorhanden.

kündigung ist noch nicht formal eingereicht, wurde im letzten mail aber aufgrund der sperre angekündigt.

also ich kenn jemanden (eine firma) deren internet anschluss schon mehrmals AFAIK ohne benachrichtigung gesperrt wurde - vom support gabs dann die dezente info 'es gibt ein verrechnungsproblem, weshalb der kunde abgedreht wurde' ...

ich hab ja in einem mail vom provider den schönen satz "wir müssen sie nicht informieren vor der sperre - unser system sperrt automatisch" vorliegen.
dieser zeigt klar, dass gg. die AGBs gehandelt wird, auch wenns das böse system automatisch macht. ;)