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Vorzeitige Kündigung bei Hostprofis

BeitragVerfasst: Mo 08 Nov, 2010 22:56
von [ DJtheSOUND ]
Hallo,

Ich habe seit mehreren Jahren einen xDSL-Anschluss bei der Fa. Hostprofis und habe Anfang dieses Jahres leider meine Kündigungsfrist übersehen und erst 1 Monat nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit von 24 Monten gekündigt, womit sich laut dem Anbieter der Vetrag um weitere 24 Monate verlängert hat.

Meine Kündigung habe ich am 16.06.2010 eingeleitet, demzufolge habe ich bis 01.05.2012 meinen Vertrag, lt. Kundeninterface von Hostprofis. Eine aktive Kündigung liegt sicherheitshalber bereits vor und wurde von Hostprofis auch bestätigt.

Soweit so gut...

Da es mich aufgrund der mittlerweile sehr hohen Kosten bei der Fa. Hostprofis ärgert, dass ich noch 2 Jahre dabei bin, habe ich mir soeben nochmal die AGB durchgelesen und dabei folgendes gefunden:

Verbraucherkündigung: Ist der AG für den gegenständlichen Vertrag (oder Produkt-Teil) als Verbraucher zu qualifizieren, so kann er alle diese Produkte (Ausnahme: Domain !) unter Einhaltung einer zweimonatigen Frist zum Ablauf des ersten Jahres, nachher zum Ablauf jeweils eines halben Jahres kündigen. - Da bei Internet- Domain-Registrierungen die jeweilige Registrierungsstelle weltweit Jahresgebühren verrechnet, können Domains nur mit Ablauf Jahresfrist unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 1 Monat zum Monatsletzten aufgekündigt werden. Sollte der AG während der Laufzeit (24 Monate) bei einem Aktionsprodukt eine Kündigung durchführen, wird der Preisvorteil welcher durch die Aktion im Vergleich zu einem Standard-Produkt entstanden ist, verrechnet.


Wenn ich dies richtig verstehen, kann ich doch eigentlich innerhalb eines halben Jahres kündigen, da ich schon mehrere Jahre dort Kunde bin und somit der Teil "nachher zum Ablauf jeweils eines halben Jahres kündigen gilt. Weiters denke ich doch richtig, dass dies somit mit 16.12.2010 möglich sein sollte, da dies dann ein halbes Jahr wäre.

Was sagen dir Profis hier zu dem Fall?

Grund für meine Kündigung sind größtenteils die horrenden Kosten, welche von der Fa. Hostprofis verlange werden. Immerhin bezahle ich für xDSL 16.384/1.024 EP saftige 44,90 EUR, die selbe Leistung (und noch gratis Telefon zusätzlich) bekomme ich bei UPC, bei welcher ich an einem zweiten Wohnsitz Kunde bin.

Ich freue mich auf Ihre Meinung und wie ich am besten vorgehe, um aus dem Vertrag rauszukommen!

Beste Grüsse,
Euer Jürgen


Anhang:
Allgemeine Geschäftsbedingungen [AGB's] - Verträge ab 09/09 [KLICK]
Allgemeine Geschäftsbedingungen [AGB's] - Verträge bis 08/09 [KLICK]

Re: Vorzeitige Kündigung bei Hostprofis

BeitragVerfasst: Di 09 Nov, 2010 07:05
von WaJoWi
Ich sehe das auch so (wenn du Konsument bist). Wenn ich mich nicht irre, würde eine weitere 24-Monatsbindung auch dem Konsumentenschutzgesetz widersprechen (da sind max. 6 Monate erlaubt). Ausnahme: du hast freiwillig eine Vertragsverlängerung zugestimmt und dafür irgendwelche "Boni" erhalten.

Re: Vorzeitige Kündigung bei Hostprofis

BeitragVerfasst: Di 09 Nov, 2010 13:18
von [ DJtheSOUND ]
Hi,

Danke für deine Meinung...

Es sieht so aus, dass die Leitung vor einigen Jahren als "Einzelunternehmer" (Heimbüro) gemietet wurde. Mittlerweile wird die Leitung nurmehr privat genutzt, da ich ein externes Büro gemietet habe und durch die UPC als Provider habe.

Nun frage ich mich, ob ich dennoch Verbraucher bin?

Nach diesem Textchen sollte das ja so sein:

a) Einzelunternehmer
gemäß § 1 UGB sind natürliche und juristische Personen (zum Beispiel Verein) oder Mitunternehmer einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die ein Unternehmen betreiben.


Habe ich eine realistische Chance bzw. kann es zu einer Abschlagzahlung wegen vorzeitiger Kündigung kommen?

Liebe Grüsse,
Jürgen

Re: Vorzeitige Kündigung bei Hostprofis

BeitragVerfasst: Di 09 Nov, 2010 18:30
von WaJoWi
Naja, ich bin da auch nicht wirklich rechtskundig. Aber IMHO gilt hier der Vertrag. Wenn der Vertrag zwischen Unternehmen abgeschlossen wurde, gilt wohl das Konsumentenschutzgesetz nicht. Dabei ist es unerheblich wie das Produkt genutzt wird. Ich würde eine Rechtsberatung in Anspruch nehmen und dann kannst du ja entscheiden was du tust...

Re: Vorzeitige Kündigung bei Hostprofis

BeitragVerfasst: Di 09 Nov, 2010 19:17
von wagsoul
Wenn es das Unternehmen aber mittlerweile nicht mehr gibt, sollte es denn Vertrag dann nicht auch nicht mehr geben? ;)

Re: Vorzeitige Kündigung bei Hostprofis

BeitragVerfasst: Di 09 Nov, 2010 19:35
von [ DJtheSOUND ]
Hallo,

naja das Unternehmen gibt es, aber eben an einer anderen Büroadresse. Die Leitung wurde vorher Privat/Gewerblich genutzt und seit mehr als einem Jahr (also vor der Vertragsverlängerung) nurmehr privat. Eigentlich habe ich mir um die Änderung auch keine Gedanken gemacht, so gesehen leider...

Soll ich mit meinem Anliegen mal beim VKI vorbei schauen? Denn ich möchte erst nach einem rechtlich wasserdichten Argument bei meinem Provider Wind machen...

Re: Vorzeitige Kündigung bei Hostprofis

BeitragVerfasst: Di 09 Nov, 2010 22:42
von local.host
WaJoWi hat geschrieben:Wenn ich mich nicht irre, würde eine weitere 24-Monatsbindung auch dem Konsumentenschutzgesetz widersprechen (da sind max. 6 Monate erlaubt).


Fette Markierung von mir; kannst du das bitte mit Fakten untermauern?

Re: Vorzeitige Kündigung bei Hostprofis

BeitragVerfasst: Mi 10 Nov, 2010 07:24
von WaJoWi
local.host hat geschrieben:
WaJoWi hat geschrieben:Wenn ich mich nicht irre, würde eine weitere 24-Monatsbindung auch dem Konsumentenschutzgesetz widersprechen (da sind max. 6 Monate erlaubt).


Fette Markierung von mir; kannst du das bitte mit Fakten untermauern?


Im Konsumentenschutzgesetz finden man den §15 der folgendes aussagt:
(1) Verträge, durch die sich der Unternehmer zur wiederholten Lieferung beweglicher körperlicher Sachen einschließlich Energie oder zu wiederholten Werkleistungen und der Verbraucher zu wiederholten Geldzahlungen verpflichten und die für eine unbestimmte oder eine ein Jahr übersteigende Zeit geschlossen worden sind, kann der Verbraucher unter Einhaltung einer zweimonatigen Frist zum Ablauf des ersten Jahres, nachher zum Ablauf jeweils eines halben Jahres kündigen.

(2) Ist die Gesamtheit der zu liefernden Sachen eine nach ihrer Art unteilbare Leistung, deren Umfang und Preis schon bei der Vertragsschließung bestimmt sind, so kann der erste Kündigungstermin bis zum Ablauf des zweiten Jahres hinausgeschoben werden. In solchen Verträgen kann die Kündigungsfrist auf höchstens sechs Monate verlängert werden.

(3) Erfordert die Erfüllung eines bestimmten, im Abs. 1 genannten Vertrages oder von solchen Verträgen mit einer Gruppe von bereits bestimmten einzelnen Verbrauchern erhebliche Aufwendungen des Unternehmers und hat er dies dem Verbraucher spätestens bei der Vertragsschließung bekanntgegeben, so können den Umständen angemessene, von den Abs. 1 und 2 abweichende Kündigungstermine und Kündigungsfristen vereinbart werden.

(4) Eine Kündigung des Verbrauchers, die nicht fristgerecht ausgesprochen worden ist, wird zum nächsten nach Ablauf der Kündigungsfrist liegenden Kündigungstermin wirksam.

Re: Vorzeitige Kündigung bei Hostprofis

BeitragVerfasst: Mi 10 Nov, 2010 13:05
von pc_net
wenn der vertrag als unternehmer abgeschlossen wurde, dann gelten die vertragsbedingungen bis zum ende des vertrages oder einer beidseitigen abänderung einzelner bedingungen ... da das unternehmen nicht liquidiert wurde ist der vertrag weiter zu erfüllen ...

nur durch änderung der unternehmensadresse und einfaches nutzen eines durch das unternehmen abgeschlossenen vertrages entstehen noch keine rechtlichen unterscheidungen ... der vertrag besteht immer noch als unternehmen ...

somit gilt für dich, dass der vertrag wie ursprünglich abgeschlossen zu erfüllen ist ... da gibts keine ausreden, ich bin ja konsument weil meine firma jetzt wo anders wohnt und ich es versäumt habe mich um meine firmenverträge zu kümmern ...

Re: Vorzeitige Kündigung bei Hostprofis

BeitragVerfasst: Mi 10 Nov, 2010 13:16
von [ DJtheSOUND ]
pc_net hat geschrieben:somit gilt für dich, dass der vertrag wie ursprünglich abgeschlossen zu erfüllen ist ... da gibts keine ausreden, ich bin ja konsument weil meine firma jetzt wo anders wohnt und ich es versäumt habe mich um meine firmenverträge zu kümmern ...


Habe von dir nichts anderes erwartet... ;)

Re: Vorzeitige Kündigung bei Hostprofis

BeitragVerfasst: Mi 10 Nov, 2010 14:36
von Stefan Hedenig
Blöderweise dürfte er sogar recht haben.

Wenn der Vertrag auf "Firma Hans Huber" oder "Firma Huber IT-Services" läuft bist du als Kunde ein Unternehmer im Sinne des UGB, womit für dich die 2 Jahre Verlängerung gelten.

Wenn der Vertrag auf "Herr Hans Huber" läuft kann man darüber wohl streiten...

Re: Vorzeitige Kündigung bei Hostprofis

BeitragVerfasst: Mi 10 Nov, 2010 17:57
von [ DJtheSOUND ]
Nunja, genau genommen lautet der Vetrag auf einen Einzelunternehmen...

z.B. so...

FIRMEN-PSEUDO-NAME
Vorname Nachnahme
Strasse Nr.
PLZ Ort

Also ist dies ja eigentlich auch eine einzelne Person, auf die der Vertrag läuft, nicht?

Re: Vorzeitige Kündigung bei Hostprofis

BeitragVerfasst: Mi 10 Nov, 2010 18:04
von Stefan Hedenig
Dann würde ich sagen du hast pech, da der Vertrag offensichtlich auf einen Unternehmer laut UGB rennt.. insofern wird dir auch der VKI nicht helfen können da du kein Konsument (zumindest in dieser speziellen Geschäftsbeziehung) bist.

Re: Vorzeitige Kündigung bei Hostprofis

BeitragVerfasst: Mi 10 Nov, 2010 19:22
von [ DJtheSOUND ]
Hmm... blöde Sache :x

Aber danke für die Diskussion, die guten Infos und Ratschläge. :ok:

Re: Vorzeitige Kündigung bei Hostprofis

BeitragVerfasst: Mi 10 Nov, 2010 20:04
von ANOther
btw
wenn sich am vertrag bzw dem ausstieg aus dem selbigen schon nichts mehr ändern lässt, solltest du vlt einen reminder setzen, damit du dann, nach ablauf der frist, nicht ohne internetz dastehst...