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TA Kündigung wegen nicht erfüllter Leistung
Verfasst:
Fr 27 Aug, 2010 10:39
von Lythronix
Hallo,
mich nervt TA seit dem ersten Tag ziemlich (Nur 1mbit beim Fernsehen und die dumme Meidabox...... naja)
Auf jeden Fall möchte ich so schnell wie möglich weg, mein Vertrag läuft aber noch bis Jänner oder Feber.
Bei der Installation hat mich der "Techniker" gefragt ob ich das Telefon überhaupt brauchen würde , da er ansonsten die Kabel kurzschließen würde und dadruch das Internet schneller ginge.
Gesagt getan und er meinte noch das bleibt unter uns.
Jetzt meine Frage, kann man unter diesen Umständen vl. eine Kündigung argumentieren, da die bestellte und bezahlte Leistung (Internet, Fernsehen und Telefon) nicht erbracht wird?
Danke und lg,
Silvio
Re: TA Kündigung wegen nicht erfüllter Leistung
Verfasst:
Fr 27 Aug, 2010 10:55
von jutta
wenn du freiwillig das telefon nicht verwendest, liegt das nicht am vertragspartner. der hat es dir ja angeboten und war/ist bereit es zu liefern. und wenn du heute bei der stoerung anrufst und sagst, dass dein telefon nicht funktioniert, wird der "kurzschluss" oder was immer das war, repariert werden.
weg kannst du ohnehin jederzeit. du musst nur die ausstehenden entgelte bis vertragsende bezahlen.
Re: TA Kündigung wegen nicht erfüllter Leistung
Verfasst:
Fr 27 Aug, 2010 11:14
von Lythronix
Ach wie ich die TA hasse, hab am Anfang schon mehrmals versucht, dass sie mir die Bandbreite erhöhen. (Was ja möglich ist) Aber die sind einfach zu dumm.
Ich versteh nicht warum es keinen Konsumentenschutz oder sonstiges gibt, wenn man mit der erbrachten Leistung unzufrieden ist.
Ich weiß TA AGB 265kbit Down........
Trotzdem find ich das nicht ok, wenn ich für 8mbit zahle und nur 3 bzw. 1 bekomme.
Was kann man machen, damit die TA einen von selbst kündigt? gg
Re: TA Kündigung wegen nicht erfüllter Leistung
Verfasst:
Fr 27 Aug, 2010 11:30
von Lythronix
Wie kann ich das verstehen?
"Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab 13. Juli 2010. Die AGB Komm vom
16. Juli 2007 werden ab diesem Datum nicht mehr angewendet."
War das eine AGB Änderung?
Re: TA Kündigung wegen nicht erfüllter Leistung
Verfasst:
Fr 27 Aug, 2010 12:07
von jutta
> Trotzdem find ich das nicht ok, wenn ich für 8mbit zahle und nur 3 bzw. 1 bekomme.
wenn dein vertrag auf 8 mbit lautet und du weniger bekommst, kannst du ohnehin preisminderung oder wandlung (dh in der praxis kuendigung) geltend machen. wenn dein vertrag auf "bis zu 8 mbit" lautet, dann kriegst du genau das, was du bezahlst.
> Was kann man machen, damit die TA einen von selbst kündigt? gg
rechnung nicht bezahlen, dich sonst irgendwie vertragwidrig verhalten. das kann aber ggf teurer werden als die ausstehenden entgelte zu bezahlen oder dich mit ihnen auf eine vorzeitige beendigung mit abschlagszahlung zu einigen.
> War das eine AGB Änderung?
vergleiche doch einfach die texte. wenn du den alten nicht mehr hast, lass ihn dir zuschicken.
ich vermute aber, dass die neuen AGB nur publiziert wurden, weil sich der name des vertragspartners geaendert hat.
Re: TA Kündigung wegen nicht erfüllter Leistung
Verfasst:
Fr 27 Aug, 2010 12:48
von Lythronix
jutta hat geschrieben:> wenn dein vertrag auf 8 mbit lautet und du weniger bekommst, kannst du ohnehin preisminderung oder wandlung (dh in der praxis kuendigung) geltend machen. wenn dein vertrag auf "bis zu 8 mbit" lautet, dann kriegst du genau das, was du bezahlst.
Wie funktioniert das? TA hat ja in der Leistungsbeschreibung stehen, dass sie mindestens 265/64kbit liefern müssen und das tun sie ja.
Re: TA Kündigung wegen nicht erfüllter Leistung
Verfasst:
Fr 27 Aug, 2010 13:32
von siegi
Lythronix hat geschrieben:Jetzt meine Frage, kann man unter diesen Umständen vl. eine Kündigung argumentieren, da die bestellte und bezahlte Leistung (Internet, Fernsehen und Telefon) nicht erbracht wird?
Danke und lg,
Silvio
Schon ein bißchen frech, dass du dich über etwas aufregst was auf deinen Wunsch durchgeführt wurde.
Ausserordentlich Kündigen kannst du nicht, da der Vertrag ordnungsgemäß erfüllt wird. Wandeln geht auch nicht, weil kein Mangel vorliegt den die TA nicht behebt bzw. nicht zu beheben versucht (Es liegt gar keiner vor bei dir). Vertrag wegen Geschäftsirrtum etc. auflösen kannst du auch nicht, weil auch dieser nicht vorliegt. Da hätte man dir beim Verkaufsgespräch direkt sagen müssen "Sie haben immer 8MBit zum surfen etc.", hier hängt es dann aber auch davon ab ob dir der Richter glaubt und wegen in Summe 5x 29 Euro wirst du nicht vor Gericht gehen.
Willst du mehr Inet-Speed? ==> Kündige AON-TV
Alternative zu AON-TV:
(*) Freie Medienboxen / Anbieter
(*) DVB-T
(*) SAT, Kabel
(*) (Rapidshare & Co.)
Lythronix hat geschrieben:jutta hat geschrieben:> wenn dein vertrag auf 8 mbit lautet und du weniger bekommst, kannst du ohnehin preisminderung oder wandlung (dh in der praxis kuendigung) geltend machen. wenn dein vertrag auf "bis zu 8 mbit" lautet, dann kriegst du genau das, was du bezahlst.
Wie funktioniert das? TA hat ja in der Leistungsbeschreibung stehen, dass sie mindestens 265/64kbit liefern müssen und das tun sie ja.
Wenn du genau liest, dann hat jutta dir grad aufgezeigt warum du auf dem Holzweg bist. Im ersten Satz spricht sie von auf 8 MBit und im zweiten auf "bis zu 8 MBit". Dein Vertrag lautet auf "bis zu 8 MBit".
lg
Siegi
Re: TA Kündigung wegen nicht erfüllter Leistung
Verfasst:
Fr 27 Aug, 2010 13:57
von Lythronix
Ja war klar dass das nicht so einfach gehen würde.
Aber was soll das Kündigen von Aon TV bringen? Ich hab mit ausgeschaltener Mediabox 3mbit und mit TV 1mbit.
Mit den 3mbit bin ich ja auch nicht glücklich gg.
Re: TA Kündigung wegen nicht erfüllter Leistung
Verfasst:
Fr 27 Aug, 2010 14:15
von jutta
ganz ohne internet waerst du also gluecklicher? oder was genau hast du dir nach der kuendigung vorgestellt?
Re: TA Kündigung wegen nicht erfüllter Leistung
Verfasst:
Fr 27 Aug, 2010 15:00
von Lythronix
Natürlich nicht, dachte da eher an Fibre Power oder Blitzznet.
Aber danke für eure Hilfe
Re: TA Kündigung wegen nicht erfüllter Leistung
Verfasst:
Fr 27 Aug, 2010 15:09
von WaJoWi
Lythronix hat geschrieben:dachte da eher an Fibre Power oder Blitzznet.
Wenn das bei dir verfügbar ist, solltest du ja auch eine Vertragsänderung mit der TA durchbringen. Die haben ja auch ein Blitzznet-Produkt im Portfolio. In dem Fall bekommst du eine neue Technik beim alten Vertragspartner und musst nicht kündigen.
Re: TA Kündigung wegen nicht erfüllter Leistung
Verfasst:
Fr 27 Aug, 2010 15:15
von Lythronix
WaJoWi hat geschrieben:Lythronix hat geschrieben:dachte da eher an Fibre Power oder Blitzznet.
Die haben ja auch ein Blitzznet-Produkt im Portfolio.
Schlechte Lösung, TA bietet für 40€ 10mbit und Teletronic 50mbit.
Ich werd wohl warten müssen bis das ganze ausläuft.
Re: TA Kündigung wegen nicht erfüllter Leistung
Verfasst:
Fr 27 Aug, 2010 15:28
von siegi
Lythronix hat geschrieben:Ja war klar dass das nicht so einfach gehen würde.
Aber was soll das Kündigen von Aon TV bringen? Ich hab mit ausgeschaltener Mediabox 3mbit und mit TV 1mbit.
Mit den 3mbit bin ich ja auch nicht glücklich gg.
Bin ich noch falsch informiert, dachte das die flexible Bandbreite nicht die gesamte Bandbreite freigibt.
http://www.aontv.org/wiki/AonTV_-_flexible_BandbreiteLythronix hat geschrieben:dachte da eher an Fibre Power oder Blitzznet.
Klingt für mich jetzt so, als wären die beiden Produkte erst seit Kurzem bei Dir verfügbar und du suchst jetzt nach Gründen deinen alten I-Net Anschluss loszuwerden.
Re: TA Kündigung wegen nicht erfüllter Leistung
Verfasst:
Fr 27 Aug, 2010 15:37
von Lythronix
siegi hat geschrieben:Klingt für mich jetzt so, als wären die beiden Produkte erst seit Kurzem bei Dir verfügbar und du suchst jetzt nach Gründen deinen alten I-Net Anschluss loszuwerden.
Ja genau, ich dachte Anfang des Jahres es wär ein gutes Angebot 8mbit TV Telefon für 25€ aber nachdem ich dann nur 3 bzw 1mbit hatte verging es mir schnell.
Ich lade sehr viel aus dem Internet und da ist es schon deutlich zu spüren wenn man keine 8mbit hat.
Re: TA Kündigung wegen nicht erfüllter Leistung
Verfasst:
Fr 27 Aug, 2010 18:00
von wernerkl
da musst wohl abwarten, im endeffekt gibst du für deine ungeduld jemand anders die schuld der seinen vertrag lt. agb einhällt! du bist aber schon unterzeichnungsberechtigt, oder muss das noch jemand für dich erl.?