AGB Änderungen von upc - rechtliche Frage

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AGB Änderungen von upc - rechtliche Frage

Beitragvon michi_17 » Mi 10 Dez, 2008 17:03

Hallo Leute,

bin mir nicht sicher ob ich im richtigen Topic poste, bitte nicht hauen.
Ich habe mal eine rein rechtliche Frage.

Folgender Sachverhalt:

Die Änderungen der ABG der Firma UPC wurde ja schon im November angekündigt. Es ist offiziell bekannt, dass die Änderungen mit 1. Januar 2009 in Kraft treten. Die neuen Bedingungen stehen bereits online und sind zum Download verfügbar. Angenommen ich schließe heute einen Vertrag ab, mache ein Produktupgrade oder was auch immer. Besteht dann das ausserordentliche Kündigungsrecht (auf Grund der Änderung der AGB) immer noch, oder würde ich die mit 1.1.2009 in Kraft tretenden AGB's akzeptieren ?

Schönen Abend noch,
mfg
Michael
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Beitragvon reallumpi » Mi 10 Dez, 2008 18:03

Hi,

Die neuen AGB gelten für Bestandskunden per 1.1.2009, für Neukunden sind sie bereits Vertragsbestandteil.

cheers.
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Beitragvon michi_17 » Mi 10 Dez, 2008 18:08

Hi, danke für die rasche Antwort.

Heißt das wenn ich seit 2007 einen Vertrag habe, morgen ein Produktupgrade mache, dass ich übermorgen vom ausserordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen kann ??

Mfg
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Beitragvon medice » Mi 10 Dez, 2008 19:27

eher nicht, weil du mit den Produktupgrade einen neuen Vertrag bzw neue Vertragsbindung eingehst
aber man möge mich durhcaus verbessern ;)
Mfg
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Beitragvon michi_17 » Mi 10 Dez, 2008 20:24

verbessert ihn bitte wer !! *g*
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Beitragvon wagsoul » Mi 10 Dez, 2008 20:27

Wenn du übermorgen eh kündigen möchtest, wieso willst du dann noch schnell einen neuen Vertrag abschließen?

Den alten kannst du ja wegen der AGB-Änderung kündigen ...
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Beitragvon nash28 » Mi 10 Dez, 2008 22:19

michi_17 hat geschrieben:Hi, danke für die rasche Antwort.

Heißt das wenn ich seit 2007 einen Vertrag habe, morgen ein Produktupgrade mache, dass ich übermorgen vom ausserordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen kann ??

Mfg


Also wenn du seit 2007 den Vertrag hast, dann bist du sowieso schon außerhalb der MVD, wozu brauchst dann ein außerordentliches Kündigungsrecht, wenn du ganz normal mit 8 Wochen Frist kündigen kannst?

Und wenn du einen weiteren Vertrag abschließen willst bzw. den Vertrag verlängern/Tarif ändern, dann musst du IMHO sowieso die aktuell geltenden AGB´s akzeptieren.
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Beitragvon pc_net » Do 11 Dez, 2008 12:24

Also wenn du seit 2007 den Vertrag hast, dann bist du sowieso schon außerhalb der MVD, wozu brauchst dann ein außerordentliches Kündigungsrecht, wenn du ganz normal mit 8 Wochen Frist kündigen kannst?


zB. weil man jetzt mitte dezember feststellt, dass man keine 8 wochen warten will ;)
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Beitragvon Futzmaster » Do 11 Dez, 2008 16:26

reallumpi hat geschrieben:Hi,
Die neuen AGB gelten für Bestandskunden per 1.1.2009, für Neukunden sind sie bereits Vertragsbestandteil.
cheers.


Weiß jemand zufällig ab wann die neuen AGBs bei Neukunden eingeführt wurden?
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Beitragvon michi_17 » Do 11 Dez, 2008 17:01

ich finde das ja alles sehr skuril wenn ich erhlich bin.
hab heute mal aus interesse bei upc angerufen und gefragt, ob die änderungen der AGB denn auch die business kunden von inode betreffen. denn inode = upc.
die bei upc konnten mir wieder mal nicht helfen und haben mich zur business line von inode weiterverbunden. die wiederum sagten mir, dass die änderungen nur privatkunden betreffen. worauf ich den mann am telefon fragte wie er das erklären könne, bzw ob inode in dem fall eigne AGB's hat. diese frage beantwortete er mit nein. na was jetzt ? inode benützt die selben AGB wie UPC, aber wenn UPC die ändert, soll es Inode Kunden nicht betreffen? klingt für mich sehr komisch.
mfg
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Beitragvon nash28 » Sa 13 Dez, 2008 00:34

Ich glaub, du hast da was falsch verstanden, ich verstehe das so, dass Inode zwar dieselben AGBs wie UPC hat, aber dass die Änderungen der AGBs eben nur die Privatkunden von Inode/UPC und nicht die Business-Kunden betrifft.
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Beitragvon medice » Sa 13 Dez, 2008 08:48

die AGB hat diverse Punkte von denen einige nur bestimmte Kunden betreffen, und Änderungen von Punkten verleien dir nur dann ein Kündigungsrecht wenn du davon betroffen bist. Es gibt da meiner Erinnerung nach z.B. nen Passus für Domain-Produkte, sollte da ne Änderung gemacht werden, würden die meisten xdsl-Privatkunden sicherlich kein Kündigungsrecht haben ;)
Mfg
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Beitragvon michi_17 » Sa 13 Dez, 2008 09:56

ich kann mir das rechtlich ehrlich gesagt nicht vorstellen.
ich hab auch ein privatprodukt von upc und die entgelterhöhungen der zahlscheine betreffen mich auch nicht, da ich mit abbucher die rechnung bezahle.
werd mich da mal umhören wie das rechtlich ausschaut.
der logik nach müsste jegliche änderung der AGB, die nicht bestandteil meines Vertrags waren, ein kündigungsrecht mit sich bringen. egal ob mich das betrifft oder nicht.
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Beitragvon pc_net » So 14 Dez, 2008 14:53

das problem mit zahlschein/abbuchungsauftrag trifft dich schon, da du ja jederzeit zw. den beiden varianten wechseln kannst, OHNE dass sich am vertrag was ändert ...

außerdem wurden auch die gebühren bei nicht-erfolgreicher abbuchung geändert ...
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