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Kündigung stornieren?
Verfasst:
Do 13 Nov, 2008 15:34
von michaelw
Hat von euch jemand eine Ahung wie die Provider bei der Stornierung einer Kündigung verfahren?
Freut sich da jeder Provider und hebt die Kündigung selbst einen Tag vor Vertragsende noch auf oder heißts da eher tut uns leid aber vorbei ist vorbei.
Im Speziellen würde mich da das vorgehen von UPC Inode interessieren.
Verfasst:
Do 13 Nov, 2008 15:37
von Herculess
klar, da wird ne party geschmissen - eingeladen werden alle mitarbeiter ö-weit
SCNR
greets
Verfasst:
Do 13 Nov, 2008 15:43
von roro
Da wirst Du direkt mit UPC reden müssen.
Verfasst:
Fr 14 Nov, 2008 06:21
von Support_mmc
Hallo!
Kann dir hier nur nennen wie wir damit verfahren!
Natürlich freut es uns wenn ein Kunde seine Kündigung rückgängig macht - normalerweise sollte dies auch bis 1 Tag vor Abschaltung möglich sein.
ABER, wie immer der große unbekannte Faktor - Telekom Austria. Manchmal bekommen wir eine Bestätigung für Bestellungen/Kündigungen/etc. nach ein paar Stunden, manchmal nach ein paar Tagen, eben wenn es ein paar Tage dauert ist es unter Umständen schon zu spät und die Leitung wurde abgeklemmt.
Natürlich gibt es auch gegenteiliges, wo die Leitung noch 6 Monate nach der Kündigung funktioniert hat und erst dann abgeklemmt wurde weil ein Techniker eine Leitung benötigt hat.
Mein Tipp wäre spätestens 14 Tage vor Abschaltung die Kündigung rückgängig zu machen.
Verfasst:
Fr 14 Nov, 2008 12:55
von vulkanus
Wobei Inode schon vor einigen Jahren sehr genaue Kundenstatistiken führte, aus denen sich ablesen ließ, ob ein Kunde aus finanzieller Sicht ein guter oder ein schlechter ist. Es würde mich wundern wenn UPC nicht auch auf dieses Tool zurückgreift...
Wennst also oft die Hotline genervt hast wirst eher zur letzteren Gruppe gehören. Als Unternehmer würde ich mir dann gut überlegen, ob ich dein Kündigungsstorno akzeptiere oder nicht.
Verfasst:
Fr 14 Nov, 2008 16:33
von michaelw
Frage:
1.) Bei telefonischer Bestellung hat man doch auch 7 Tage Rücktrittsrecht da das ja auch unter Fernsabsatz fällt?
2.) In z.B. den Tele2 AGB hab ich folgenden Absatz gesehen:
Der Verbraucher kann von einem Fernabsatzvertrag zurücktreten. Die [b]Rücktrittsmöglichkeit besteht
jedoch nicht bei Dienstleistungen, deren Ausführung vereinbarungsgemäß innerhalb von 7 Werktagen ab
Vertragsschluss begonnen wird[/b].
Bedeutet das, das man trotzdem um die 7 Tage Rücktrittsmöglichkeit umfallen kann, wenn die irgendwelche Vorleistungen getroffen haben und z.B. bereits bei der Telekom einen Entbündelungstermin beantragt haben?
Verfasst:
Sa 15 Nov, 2008 22:09
von barbakuss
ja könnte sein, bzw. besteht die Möglichkeit dass du eine Aufwandsentschädigung zu leisten hast.
Verfasst:
Do 27 Nov, 2008 15:16
von baumi82
wenn ich das richtig verstanden habe hast du bei inode gekündigt und willst jetzt doch bei denen bleiben?
falls dem so ist:
ich hab letztes jahr bei inode schriftlich gekündigt und einen tag vor ablauf der einmonatigen kündigungsfrist im upc shop die kündigung wieder rückgängig gemacht (unfähigkeit der tele2 sei dank)
war eigentlich kein problem - die dame im shop hat mir nen stempel auf mein mitgebrachtes rücktrittsschreiben gegeben und den ganzen ablauf im system gestopppt.
ausfälle beim internet gab's zu keiner zeit.
mfg baumi