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Inode AGB für Altkunden
Verfasst:
Mo 11 Feb, 2008 13:19
von User Tron
Hallo,
1.) Frage hat Inode die AGB letztes Jahr für im Juni Bestandskunden geändert?
2.) Wenn nein könnte ich nicht durch Wechsel auf Onlinerechnung auch auf die neuen AGB wechseln?
Verfasst:
Mo 11 Feb, 2008 13:44
von pc_net
Die AGB wurden auch für die Bestandskunden geändert.
http://xDSL.at/viewtopic.php?t=37987&hi ... =inode+agb
http://xDSL.at/viewtopic.php?t=37867&hi ... =inode+agb
Du solltest eine entsprechende Verständigung bekommen haben
Verfasst:
Mo 11 Feb, 2008 13:58
von User Tron
Also ich habe xDSL Privat Medium und habe seit 3 Jahren keine Änderung gemacht. Inode meint dass für mich noch die alten AGB gelten. Mal schauen ob ich etwas Schriftliches finde (muß aber ehrlich sagen könnt' mich nicht erinnern). Gibt's hier Altkunden die nach neuen AGB gekündigt haben?
Verfasst:
Mo 11 Feb, 2008 17:47
von roro
2. Dinge.
1.) Hast Du als Endverbraucher laut KSchG oder als Firma bestellt (Es wurden nämlcih nur die Endverbraucher umgestellt).
2.) An sich solltest Du für ca. einem Jahr ein Schreiben mit den AGB-Änderungen bekommen haben. Falls nicht, so gelten für Dich die alten AGB.
Verfasst:
Mo 11 Feb, 2008 19:43
von Koelner
Hi there !
Gibt's hier Altkunden die nach neuen AGB gekündigt haben?
Ich selbst und 15 ~13 Vereinsmitglieder die von inode wegwechselten, wir waren alles Altkunden.
Verfasst:
Mo 11 Feb, 2008 23:40
von danny
Mann, was soll das gefährliche Halbwissen hier wieder.
Ich dachte in der Inode AGB Diskussion vor einem Jahr wurde mehrfach geklärt, dass die neuen AGB ab 1.6.2007 auch für Bestandskunden gelten sollen und das man nicht von einer ominösen verstandigungs E-Mail abhängt?
Verfasst:
Di 12 Feb, 2008 09:24
von roro
Ich dachte in der Inode AGB Diskussion vor einem Jahr wurde mehrfach geklärt, dass die neuen AGB ab 1.6.2007 auch für Bestandskunden gelten sollen und das man nicht von einer ominösen verstandigungs E-Mail abhängt?
Das ist nicht richtig. Für mich als Firmenkunde gelten für die alten Verträge die alten AGBs.
Außerdem geht es nicht um eine Email, sondern die meisten Bestandskunden haben im vorigen Jahr ein Schreiben mit den AGB-Änderungen bekommen.
Verfasst:
Di 12 Feb, 2008 10:12
von Gorbag
roro hat geschrieben:Das ist nicht richtig. Für mich als Firmenkunde gelten für die alten Verträge die alten AGBs.
Außerdem geht es nicht um eine Email, sondern die meisten Bestandskunden haben im vorigen Jahr ein Schreiben mit den AGB-Änderungen bekommen.
Was ist mit denjenigen Kunden, die hier nicht unter den Terminus "meisten" fallen, aber trotzdem "Privatkunden" sind?
Verfasst:
Di 12 Feb, 2008 10:25
von jutta
wer nicht informiert wurde, hatte keine moeglichkeit, die neuen agb zeitgerecht zu pruefen und gegebenenfalls vom ao kuendigungsrecht gebrauch zu machen. falls es solche faelle gibt, muessten diese personen imo die moeglichkeit haben, zu den gleichen bedingungen zu kuendigen oder ihren vertrag zu aendern wie im vorjahr.
Verfasst:
Di 12 Feb, 2008 11:11
von User Tron
roro hat geschrieben:2. Dinge.
1.) Hast Du als Endverbraucher laut KSchG oder als Firma bestellt (Es wurden nämlcih nur die Endverbraucher umgestellt).
Endverbraucher
roro hat geschrieben:2.) An sich solltest Du für ca. einem Jahr ein Schreiben mit den AGB-Änderungen bekommen haben. Falls nicht, so gelten für Dich die alten AGB.
Das fürchte ich auch. Gibt es irgendeinen Grund, dass die neuen AGB auch für mich gelten müssen? Mangelnde Gesetzmäßigkeit, öffentliche Kundmachung oder ähnliches?
Verfasst:
Di 12 Feb, 2008 11:28
von Gorbag
User Tron hat geschrieben:Das fürchte ich auch.
Geht es dir hier um die Kündigungsfrist (6 Monate nach den alten AGB) oder um etwas anderes, wonach die alten AGB ein Nachteil für dich sind?
Verfasst:
Di 12 Feb, 2008 11:30
von User Tron
Gorbag hat geschrieben:User Tron hat geschrieben:Das fürchte ich auch.
Geht es dir hier um die Kündigungsfrist (6 Monate nach den alten AGB) oder um etwas anderes, wonach die alten AGB ein Nachteil für dich sind?
Ja, es geht um die 6 Monate Kündigungsfrist.
Verfasst:
Di 12 Feb, 2008 12:29
von coolhp
Ruf einfach bei der Business Hotline an und frage wie lange deine Kündigungsfrist ist.
Geben sie dir ohne Probleme.
Verfasst:
Di 12 Feb, 2008 12:39
von User Tron
coolhp hat geschrieben:Ruf einfach bei der Business Hotline an und frage wie lange deine Kündigungsfrist ist.
Geben sie dir ohne Probleme.
Ich habe bereits gekündigt! Die Frage ist jetzt sind die 6 Monate rechtens oder nicht.
Verfasst:
Di 12 Feb, 2008 13:53
von coolhp
Dann frag einfach mal nach is ja kein Problem