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Rechnungsgutschrift Etel

BeitragVerfasst: Mo 17 Dez, 2007 12:47
von fagott1
Hallo ,

ich hatte am 30.11. einen Produktwechsel innerhalb von Etel,
jetzt habe ich für Dezember 2 Rechnungen bekommen.
Eine für das neue ADSL Talk und eine für das (ab 30.11 nicht mehr existente) Eunet Produkt.

Die Rechnungsabteilung hat gesagt :

Die Eunet - Rechnung für Dez. ist tatsächlich falsch ausgestellt,
wird aber trotzdem abgebucht. Ich erhalte dann eine Gutschrift von
denen über die gesamte Rechnungssumme.

Nach mehreren Anrufen bei der Etel hotline , scheint es tatsächlich so zu sein, dass die die Rechnung nicht stornieren wollen oder können.

Meine Frage wäre, wie verlässlich sind diese Gutschrift Zusagen, hat jemand Erfahrung damit ?

Wäre es eventuell vernünftig gleich eine Rückbuchung zu machen ?

Michael

BeitragVerfasst: Mo 17 Dez, 2007 12:50
von McMephistoXXL
Du hast ein Recht(!) auf eine betraglich und inhaltlich korrekte Rechnung wenn du dies verlangst.
Wenn du dem Provider vertraust und länger dabei bist, dann kannst du dies auch anders lösen, klar. Aber es ist so wie es ist - die Rechnung und demnach auch die Bezahlung muss per Default korrekt sein

BeitragVerfasst: Mo 17 Dez, 2007 12:55
von fagott1
Wie wäre die Vorgangsweise meinerseits ?

Einfach zurückbuchen und denen dann ein Fax schicken ?

BeitragVerfasst: Mo 17 Dez, 2007 12:57
von jutta
> Nach mehreren Anrufen bei der Etel hotline , scheint es tatsächlich so zu sein, dass die die Rechnung nicht stornieren wollen oder können.

1. rechnung / gutschrift und abbuchung / rueckbuchung sind 2 paar schuhe.

2. eine rechnung, die dem kunden bereits zugestellt wurde, darf man nicht mehr stornieren, sondern nur durch eine gutschrift in gleicher hoehe (oder ueber den differenzbetrag) korrigieren.

3. in einem unternehmen mit zigtausenden kundinnen und kunden werden regelmaessige transaktionen automatisiert gemacht und koennen kurzfristig schwer bis gar nicht gestoppt werden. daher kann man sie nur durch nachtraegliche gutschrift und rueckbuchung in ordnung bringen. diesbezueglich kannst du der telefonischen auskunft also vertrauen.

kontoauszuege wuerde ich natuerlich trotzdem im auge behalten, denn wo menschen arbeiten, kann auch was vergessen werden.

BeitragVerfasst: Mo 17 Dez, 2007 13:02
von wagsoul
Du kannst einen richtigen und schriftlichen Rechnungseinspruch machen.

Wenn du diesen gleichzeitig der RTR mit dem dafür vorgesehenen Formular meldest, dann darf dein Anbieter den strittigen Betrag nicht von deinem Konto abbuchen, ehe die Sache geklärt ist.

Ist ein Anbieter unfähig, diese gesetzliche Bestimmung zu beachten, lässt du den Betrag einfach rückbuchen und machst dir keine Sorgen um die Rückbuchungskosten, die dem Anbieter von der Bank verrechnet werden.

Einer telefonischen Auskunft würde ich aus Erfahrung grundsätzlich nicht beachten, bei so einem Unternehmen mit zigtausend Kunden oder mehr. (Ausnahme: Man hat schriftlich vereinbart, dass jedes Gespräch auf Band aufgezeichnet wird)

Der Schönheit halber könntest du nach der Rückbuchung, die ja immer den Gesamtbetrag beinhaltet, den nicht strittigen Betrag zu deinem Anbieter überweisen.

BeitragVerfasst: Mo 17 Dez, 2007 13:07
von fagott1
Regulierungsbehörde habe ich informiert.
Der Betrag ist eigentlich nicht strittig, es liegt ein e-mail von Etel vor,
das eindeutig aussagt, dass die komplette Rechnung zu unrecht ausgestellt ist und per
Gutschrift erstattet wird.

Ich beklage nur die Vorgangsweise der Gutschrifterstattung und daher mein posting.

BeitragVerfasst: Mo 17 Dez, 2007 13:24
von jutta
die vorgangsweise ist steuerrechtlich so vorgeschrieben. ausgestellte rechnungen, die rausgegangen sind, duerfen nicht mehr geaendert werden.

BeitragVerfasst: Mo 17 Dez, 2007 13:26
von fagott1
OK, verstehe.
Dann bin ich mal gespannt, wann die Gutschrift von denen kommt.
Hoffentlich innerhalb der MVD.

Danke für die Auskunft.

BeitragVerfasst: Mo 17 Dez, 2007 13:31
von wagsoul
Und genau deswegen gibts eine Sache die nennt sich "Storno".

Man kann sich ja mal informieren, ob es steuer- oder strafrechtlich vorgeschrieben ist, dass "irrtümlich" ausgestellte Rechnungen für gar nicht erbrachte Leistungen penibel genau einkassiert werden müssen.

So nach dem Motto: Naja, a Rechnung habn wir jetzt halt. Deswegen muss sie auch bezahlt werden.

Bei dem Gedanken müsste man sich fast überlegen, ob man selbst nebenerwerblich auch so ein irrtümlicher Rechnungsschreiben werden sollte. Denn steuerrechtlich ist so eine Rechnung ja ...

BeitragVerfasst: Mo 17 Dez, 2007 13:39
von jutta
einkassiert muessen sie nicht werden - hab ich ja eh geschrieben: rechnung und abbuchung sind 2 paar schuhe.

aber rein faktisch ist es oft schwierig bis unmoeglich, eine massentransaktion, bei der es ja nicht um 1 abbuchung, sondern um zigtausende geht, und die die bank mit gutem grund zu bestimmten zeiten durchfuehrt, wegen eines einzigen rechnungsfehlers zu stoppen.