Die RTR im Original zu aonKombipaket
Verfasst: Di 27 Nov, 2007 20:30
Zu Ihrer Anfrage können wir Ihnen gerne Folgendes mitteilen:
Telekom Austria hat das gegenständliches Produkt „Kombipaket“ mit
15.11.2007 der Regulierungsbehörde angezeigt.
Bei der Analyse der Konditionen war festzustellen, dass diese aus
wettbewerbsrechtlicher Sicht bedenklich waren. Diese Bedenken waren im
Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass der Preisabstand zwischen
„Vorleistungsprodukten“ und „Endkundenprodukten“ in bestimmten Fällen zu
gering war.
Hierzu ist auszuführen, dass Telekom Austria aufgrund ihrer Marktstellung
bestimmten Verpflichtungen unterliegt, da sie nicht nur großer Anbieter von
Endkundenprodukten ist, sondern auch z.B. anderen Internet Service
Providern ihre Leitungen bzw. Dienste zur Verfügung stellen muss, damit
diese ihrerseits Endkundenprodukte anbieten können.
Ein gesetzlich vorgeschriebener Grundsatz besagt nun, dass Unternehmen, die
über Markmacht wie z.B. Telekom Austria verfügen, auf einen ausreichend
großen Unterschied bei den Preisen zwischen Vorleistungs- und
Endkundenprodukten zu achten haben. Es soll den Wettbewerbern von Telekom
Austria, die teilweise auf die Infrastruktur (Leitungen, etc) angewiesen
sind, auch möglich sein, erfolgreich zu wirtschaften und den Endkunden
preislich konkurrenzfähige Produkte anzubieten. Ohne diese gesetzlichen
Vorgaben wäre es Telekom Austria leicht möglich, die Konkurrenz vom Markt
zu verdrängen und sie könnte die so zusätzlich gewonnene Markmacht wieder
dazu nutzen, die Preise zum Nachteil der Kunden nach oben zu setzen. Die
Vergangenheit hat immer wieder gezeigt, dass Unternehmen, die keinem bzw.
zu wenig Wettbewerb ausgesetzt sind, zu wenig Anreize haben, Preise niedrig
zu halten.
Dieser notwendige Preisunterschied auf Vorleistungsebene und Endkundenebene
war beim Produkt „Kombiangebot“ vor allem bei existierenden Telekom
Austria-Kunden nicht gegeben, die schon bisher AON-Breitbandprodukte
nutzten und nunmehr auf das Kombipaket umsteigen wollten. Viele
Wettbewerber von Telekom Austria hätten auf Basis der von Telekom Austria
angebotenen Konditionen am Vorleistungsmarkt keine vergleichbaren Produkte
anbieten können und hätten unter Umständen in größerem Ausmaß Kunden
verloren.
Telekom Austria hat in dieser Situation die Wahl gehabt, die Preise für
bestehende Endkunden anzuheben oder die Preise für die Vorleistungsprodukte
zu senken. Sie hat sich für die erste Möglichkeit entschieden und das
Produkt „Kombipaket“ so gestaltet, dass zwischen Neukunden und Altkunden
unterschieden wird. Für bestehende Kunden (Altkunden) ist demnach jetzt ein
höheres monatliches Entgelt für das Kombipaket von EUR 25,90 vorgesehen.
Aus welchen Gründen diese Entscheidung so von Telekom Austria gefällt
wurde, kann von der RTR-GmbH nicht beantwortet werden und kann nur von
Telekom Austria selbst beauskunftet werden. In diesem Zusammenhang ist
darauf hinzuweisen, dass die Vorleistungsentgelte bezüglich Neukunden
erheblich abgesenkt wurden, sodass dort ein ausreichender Unterschied zu
den von Telekom Austria verrechneten EUR 19,90 zu besteht.
In diesem Zusammenhang wird auch immer wieder die Frage gestellt, ob es
überhaupt zulässig sei, zwischen „Altkunden“ und „Neukunden“ zu
unterscheiden. Dazu ist auszuführen, dass es keine gesetzliche Grundlage
gibt, die eine solche „Ungleichbehandlung“ grundsätzlich verbieten würde.
Telekom Austria hat diesbezüglich daher aus rechtlicher Sicht Freiheit bei
der Preisgestaltung.
Fragen, die über die rechtliche Zulässigkeit der Produktgestaltung
hinausgehen (wie z.B. Kundenzufriedenheit, Fairness, etc), können nur von
Telekom Austria selbst beantwortet werden.
Derzeit erhalten wir sehr viele Anfragen zu dieser Thematik. Sollte nicht
jede Frage im Detail beantwortet worden sein, bitten wir dafür um
Verständnis. Sie können sich gerne nochmals an uns wenden.
Mit freundlichen Grüßen
RTR-GmbH
--
Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH)
Austrian Regulatory Authority for Broadcasting and Telecommunications
Mariahilfer Straße 77-79, 1060 Wien, Austria
tel: +43 1 58058 - 0 | fax: +43 1 58058 9191
mailto:[email protected] | http://www.rtr.at/
FN/ Reg. No.: 208312t HG Wien/ Vienna CC
Telekom Austria hat das gegenständliches Produkt „Kombipaket“ mit
15.11.2007 der Regulierungsbehörde angezeigt.
Bei der Analyse der Konditionen war festzustellen, dass diese aus
wettbewerbsrechtlicher Sicht bedenklich waren. Diese Bedenken waren im
Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass der Preisabstand zwischen
„Vorleistungsprodukten“ und „Endkundenprodukten“ in bestimmten Fällen zu
gering war.
Hierzu ist auszuführen, dass Telekom Austria aufgrund ihrer Marktstellung
bestimmten Verpflichtungen unterliegt, da sie nicht nur großer Anbieter von
Endkundenprodukten ist, sondern auch z.B. anderen Internet Service
Providern ihre Leitungen bzw. Dienste zur Verfügung stellen muss, damit
diese ihrerseits Endkundenprodukte anbieten können.
Ein gesetzlich vorgeschriebener Grundsatz besagt nun, dass Unternehmen, die
über Markmacht wie z.B. Telekom Austria verfügen, auf einen ausreichend
großen Unterschied bei den Preisen zwischen Vorleistungs- und
Endkundenprodukten zu achten haben. Es soll den Wettbewerbern von Telekom
Austria, die teilweise auf die Infrastruktur (Leitungen, etc) angewiesen
sind, auch möglich sein, erfolgreich zu wirtschaften und den Endkunden
preislich konkurrenzfähige Produkte anzubieten. Ohne diese gesetzlichen
Vorgaben wäre es Telekom Austria leicht möglich, die Konkurrenz vom Markt
zu verdrängen und sie könnte die so zusätzlich gewonnene Markmacht wieder
dazu nutzen, die Preise zum Nachteil der Kunden nach oben zu setzen. Die
Vergangenheit hat immer wieder gezeigt, dass Unternehmen, die keinem bzw.
zu wenig Wettbewerb ausgesetzt sind, zu wenig Anreize haben, Preise niedrig
zu halten.
Dieser notwendige Preisunterschied auf Vorleistungsebene und Endkundenebene
war beim Produkt „Kombiangebot“ vor allem bei existierenden Telekom
Austria-Kunden nicht gegeben, die schon bisher AON-Breitbandprodukte
nutzten und nunmehr auf das Kombipaket umsteigen wollten. Viele
Wettbewerber von Telekom Austria hätten auf Basis der von Telekom Austria
angebotenen Konditionen am Vorleistungsmarkt keine vergleichbaren Produkte
anbieten können und hätten unter Umständen in größerem Ausmaß Kunden
verloren.
Telekom Austria hat in dieser Situation die Wahl gehabt, die Preise für
bestehende Endkunden anzuheben oder die Preise für die Vorleistungsprodukte
zu senken. Sie hat sich für die erste Möglichkeit entschieden und das
Produkt „Kombipaket“ so gestaltet, dass zwischen Neukunden und Altkunden
unterschieden wird. Für bestehende Kunden (Altkunden) ist demnach jetzt ein
höheres monatliches Entgelt für das Kombipaket von EUR 25,90 vorgesehen.
Aus welchen Gründen diese Entscheidung so von Telekom Austria gefällt
wurde, kann von der RTR-GmbH nicht beantwortet werden und kann nur von
Telekom Austria selbst beauskunftet werden. In diesem Zusammenhang ist
darauf hinzuweisen, dass die Vorleistungsentgelte bezüglich Neukunden
erheblich abgesenkt wurden, sodass dort ein ausreichender Unterschied zu
den von Telekom Austria verrechneten EUR 19,90 zu besteht.
In diesem Zusammenhang wird auch immer wieder die Frage gestellt, ob es
überhaupt zulässig sei, zwischen „Altkunden“ und „Neukunden“ zu
unterscheiden. Dazu ist auszuführen, dass es keine gesetzliche Grundlage
gibt, die eine solche „Ungleichbehandlung“ grundsätzlich verbieten würde.
Telekom Austria hat diesbezüglich daher aus rechtlicher Sicht Freiheit bei
der Preisgestaltung.
Fragen, die über die rechtliche Zulässigkeit der Produktgestaltung
hinausgehen (wie z.B. Kundenzufriedenheit, Fairness, etc), können nur von
Telekom Austria selbst beantwortet werden.
Derzeit erhalten wir sehr viele Anfragen zu dieser Thematik. Sollte nicht
jede Frage im Detail beantwortet worden sein, bitten wir dafür um
Verständnis. Sie können sich gerne nochmals an uns wenden.
Mit freundlichen Grüßen
RTR-GmbH
--
Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH)
Austrian Regulatory Authority for Broadcasting and Telecommunications
Mariahilfer Straße 77-79, 1060 Wien, Austria
tel: +43 1 58058 - 0 | fax: +43 1 58058 9191
mailto:[email protected] | http://www.rtr.at/
FN/ Reg. No.: 208312t HG Wien/ Vienna CC