roro hat geschrieben:Du kannst es stornieren solange dein Anschluss noch nicht Aktiviert worden ist.
Das ist leider nicht richtig. Die Frist läuft bei Dienstleistungen ab dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und der Übermittlung der schriftlichen Bestätigung (auch per email) inkl. Information über das Rücktrittsrecht. Und das kann schon lange vor der Aktivierung sein.
Deine Aussage widerspricht eindeutig dem Fernabsatzgesetz, wenn dieses dem Vertrag zugrunde liegt (z.B. Bestellung über Internet und nicht im Laden).
Die Rücktrittsfrist bei Fernabsatz über Internet beträgt grundsätzlich 14 Tage. Da die Mehrheit der Kunden bei seriösen Angeboten üblicherweise nicht vom Rücktrittsrecht Gebrauch macht, sondern vielmehr an rascher Herstellung des Anschlusses interessiert ist, arbeiten die meisten Anbieter im voraus los, um keine Zeit zu verlieren (Wettbewerbsvorteil). Da in dieser Zeit aber Aufwand beim Anbieter entsteht, kann dieser diesen Aufwand bei Kündigung durch den Kunden innerhalb der Rücktrittsfrist geltend gemacht werden. Das hat er aber vor Vertragsabschluss gegenüber dem Kunden anzuführen, damit diese Regel ebenfalls Vertragsbestandteil wird.