Seite 1 von 3

UPC erwirkt einstweilige Verfügung gegen Telekom Austria

BeitragVerfasst: Sa 17 Nov, 2007 03:36
von muhman
15.11.2007

TA betreibt irreführende Werbung

Bei „Surfst nix, zahlst nix“ fallen entgegen der Bewerbung mindestens 15,98 Euro Grundentgelt und 10,- Euro Mindestumsatz an

Der österreichweit tätige Multimedianetzbetreiber hatte die Telekom Austria (TA) aufgrund irreführender Werbung für den Tarif aonSpeed Easy geklagt. Nun hat das Handelsgericht Wien eine einstweilige Verfügung gegen die TA erlassen, die es der TA untersagt, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs ihre Internetzugänge mit den Worten „Surfst nix, zahlst nix“ oder in sinngleicher Weise anzukündigen und/oder zu bewerben, wenn dem Kunden in jedem Fall Kosten verrechnet werden.

Die wahren Kosten werden verschwiegen

Das Handelsgericht Wien hält in der Begründung des Beschlusses unter anderem fest: Das Herausstellen der Aussage „Surfst nix, zahlst nix“ erweckt den falschen Eindruck, für Perioden, in denen kein Internetzugang erfolgt, werde überhaupt kein Entgelt verrechnet. Dass zusätzlich zum Mindestumsatz noch dazu ein Grundentgelt für die Festnetztelefonie anfällt, ist der Werbeaussage überhaupt nicht zu entnehmen, wodurch die Werbeaussage zur unvollständigen Angabe mit Irreführungseignung wird.

Bei genauer Betrachtung des Tarifes stellt man fest, dass auch bei Nichtnutzung Kosten anfallen: und zwar neben dem monatlichen Grundentgelt für den Telefonanschluss (POTS) in der Höhe von 15,98 Euro auch ein Mindestumsatz in der Höhe von 10,- Euro pro Monat. Das ergibt entgegen dem Werbeslogan „Surfst nix, zahlst nix“ immerhin fixe monatliche Kosten in der Höhe von 25,98 Euro!

//edited by jutta: bei pressetext-aussendungen bitte immer die quelle angeben! http://www.pressetext.at/pte.mc?pte=071115043
(pts/15.11.2007/15:14)

siehe
pressetext leitet der Grundsatz, dass Information frei sein muß. Wir räumen daher mit diesen Nutzungsbedingungen, die wir allen unseren Vertragsbeziehungen zugrunde legen, Journalisten und Meinungsbildnern bis auf Widerruf das Recht ein, Nachrichten von pte in ihrer und für ihre Arbeit entgeltfrei zu verwenden, dies unter Berücksichtigung der Quellenangabe "pte" bzw. "pressetext" und einem verpflichtenden Link auf unsere Webseite.

http://www.pressetext.at/produkte/Nutzu ... ngungen.mc

und auch wenns nicht verpflichtend ist, sollte man die quelle angeben, schon um zu zeigen, dass es kein aprilscherz ist.

BeitragVerfasst: Sa 17 Nov, 2007 08:20
von domx
naja drum gibts ja auch jetzt das Kombipacket um 19,90 :-)

BeitragVerfasst: Sa 17 Nov, 2007 10:47
von wolke
Werbung als solche sollte generell kritischer betrachtet werden!

Nachdem ja alle nur was verkaufen wollen, kann man kein einziges Angebot beim Wort nehmen. Das sich die Betreiber dann noch gegenseitig die Anwälte auf den Hals hetzen ist reine Augenwischerei, weil jemand zwei Wochen länger was verdienen kann als der jeweils andere!

Hat schon jemand Aussagen wie das schnellste Internet..., das beste Angebot..., surfen zum Nulltarif..., Tiefpreisgarantie... usw. wirklich auf´s Wort geprüft? Wenn das je so gehandhabt würde, müsste jegliche Werbung verboten werden! ;)

BeitragVerfasst: Sa 17 Nov, 2007 11:15
von hellbringer
wolke hat geschrieben:Hat schon jemand Aussagen wie das schnellste Internet..., das beste Angebot..., surfen zum Nulltarif..., Tiefpreisgarantie... usw. wirklich auf´s Wort geprüft? Wenn das je so gehandhabt würde, müsste jegliche Werbung verboten werden! ;)


Oder damals die UPC-Werbung mit dem "unlimitierten Surfen" und man dann gekündigt wurde, wenn man mehr als 10GB Traffic hatte.

BeitragVerfasst: Sa 17 Nov, 2007 14:41
von xray123
>TA betreibt irreführende Werbung
>Bei „Surfst nix, zahlst nix“ fallen entgegen der Bewerbung mindestens 15,98 Euro Grundentgelt und 10,- Euro Mindestumsatz an

diese einstweilige war abzusehen - dazu brauchts keinen studienabschluss in jus.
da hat bei der ta jemand (marketing und/oder rechtsabteilung) vorher offensichtlich geschlafen.
wenns g'scheit wären, würdens jetzt den mindestumsatz einfach streichen. und dazusagen, dass man einen ta-festnetzanschluss bracht. damit wär das produkt wohl saniert und die user happy.

allerdings wär upc gut beraten, selber innovative produkte für neu- und bestandskunden anzubieten.
mit klagen allein werdens gegen das aonkombipaket und tele2 nicht ankommen. dazu ist auch ihr service nicht (mehr) gut genug.

BeitragVerfasst: Sa 17 Nov, 2007 15:07
von ANOther
da hat bei der ta jemand (marketing und/oder rechtsabteilung) vorher offensichtlich geschlafen.

oder seine hausaufgaben gemacht...
...denn das produkt ist im gespräch...

die einstweilige wurde nicht von einem kunden erwirkt, sondern von einem mitbewerber, also braucht man (scheints) juristische unterstützung, um das "ab" und das "*" falsch zu verstehen...
dieser "erfolg" ist jetzt auf der homepage des erwirkenden unternehmens zu sehen, dort, wo andere unternehmen andere errungenschaften präsentieren, wie zb. neue produkte, neue preise... aber - wenn man keine ideen hat, scheints, setzt man eben seine rechtsabteilung auf die an, die die ideen haben...

BeitragVerfasst: Sa 17 Nov, 2007 16:05
von xray123
ANOther hat geschrieben:da hat bei der ta jemand (marketing und/oder rechtsabteilung) vorher offensichtlich geschlafen.

oder seine hausaufgaben gemacht...
...denn das produkt ist im gespräch...


wieder mal ein verfechter von any adverstising is good advertising, i see.
hüft oba nix, wenns es nimma anbiet'n derfn :D

die einstweilige wurde nicht von einem kunden erwirkt, sondern von einem mitbewerber, also braucht man (scheints) juristische unterstützung, um das "ab" und das "*" falsch zu verstehen...


naeh, nur ein verständnis für die österr rechtslage - stichwort "aktive klagslegitimation".
-> (einzelner) kunde kann nicht wg uwg-verstoss klagen.
mitbewerber schon. konsumentenschützer können glaub ich auch, wenn ichs rechtig erinnere.
und findige rechtsanwälte, welche "wettbewerbsschutzverbände" gründen. die resultate findst dann ab und zu in der sonntagskrone, schwarz umrandet als "vergleich" getitelt.

dieser "erfolg" ist jetzt auf der homepage des erwirkenden unternehmens zu sehen, dort, wo andere unternehmen andere errungenschaften präsentieren, wie zb. neue produkte, neue preise... aber - wenn man keine ideen hat, scheints, setzt man eben seine rechtsabteilung auf die an, die die ideen haben...


da geb ich dir recht.

BeitragVerfasst: Sa 17 Nov, 2007 16:28
von jutta
xray123 hat geschrieben:wieder mal ein verfechter von any adverstising is good advertising, i see.
hüft oba nix, wenns es nimma anbiet'n derfn :D ...


wieso? sie duerfen das produkt ja anbieten, sie muessen nur die werbung dafuer aendern. http://www.pressetext.at/pte.mc?pte=071 ... se=telekom

ausserdem ist das eine ev und noch keine endgueltige entscheidung. wenn die entscheidung im ordentlichen verfahren "umgedreht" wird, kann die obsiegende partei schadenersatz incl. entgangenem gewinn fordern. (sowas hab ich schon einmal erlebt, leider ist die beklagte partei dazwischen in konkurs gegangen.)

BeitragVerfasst: Sa 17 Nov, 2007 16:45
von ANOther
naeh, nur ein verständnis für die österr rechtslage - stichwort "aktive klagslegitimation".
-> (einzelner) kunde kann nicht wg uwg-verstoss klagen.
mitbewerber schon. konsumentenschützer können glaub ich auch

ein/zwei/viele einzelne kunden würden allerdings eher die ak/wwi aufsuchen...

BeitragVerfasst: Sa 17 Nov, 2007 17:55
von xray123
ANOther hat geschrieben:
... konsumentenschützer können glaub ich auch

ein/zwei/viele einzelne kunden würden allerdings eher die ak/wwi aufsuchen...



tuns wohl auch - zumindest solangs die aus dem us-film bekannte "sammelklage" bei uns noch nicht gibt - siehe

vom 12.11.07 (kleine auswahl)
http://help.orf.at/?story=6836
http://www.telekom-presse.at/channel_mo ... 30572.html :
AK kritisiert "Surfst nix - zahlst nix"-Tarif
Die Arbeiterkammer bezichtigt die Telekom Austria der irreführenden Werbung bei ihrem Produkt aonSpeed Easy. Versteckte Kosten trieben die Rechnung in die Höhe.
http://www.arbeiterkammer.com/www-387-IP-37437.html: Surfst nix , zahlst nix – Stimmt nix!
... Konsumenten berichten uns, dass sie für jeden Tag, an dem sie den Computer benutzten, zahlen mussten.


upc hat den Erfolg für UPC Austria! (originalzitat) am 15.11. nachmittags via apa-bezahldienst ots verbreitet - s. http://www.ots.at/presseaussendung.php? ... 15_OTS0302

tja, im wahren leben zählen die kleinen erfolge, oder so ähnlich.

BeitragVerfasst: Sa 17 Nov, 2007 18:16
von xray123
jutta hat geschrieben:.. sie muessen nur die werbung dafuer aendern.


ich finds auf den aon seiten nimmer angeboten.
na ja, "surfst nix, zahlst trotzdem 10 euro und brauchst a no an festnetzanschluss von uns" kommt halt nicht wirklich gut.

andererseits: ein unternehmen, dass sich dieses urgrauslige logo und die marke jet2web (falls sich noch wer erinnert) hat einreden lassen, und (auch) als "telekom austria ta ag"* firmiert ist zu vielem fähig 8-)

*alternativ war "fixnet" im gespräch, hör ich.
war manchen fixe(r)n und w.... dann aber doch zu steil.

BeitragVerfasst: Sa 17 Nov, 2007 20:28
von jutta
xray123 hat geschrieben:ich finds auf den aon seiten nimmer angeboten.

du brauchst auch brillen 8-)

aon speed easy

BeitragVerfasst: Sa 17 Nov, 2007 20:44
von timurinamanu
und wer klagt upc?

-> wir sind die guten

und alle anderen sind schlecht oder wie?
dh irreführende Werbung !!! oder nicht?

BeitragVerfasst: Sa 17 Nov, 2007 21:47
von snake22
timurinamanu hat geschrieben:und wer klagt upc?

-> wir sind die guten

und alle anderen sind schlecht oder wie?
dh irreführende Werbung !!! oder nicht?


Und was ist mit "Red Bull verleiht Flügel"? :rofl:

BeitragVerfasst: So 18 Nov, 2007 00:06
von xray123
snake22 hat geschrieben:Und was ist mit "Red Bull verleiht Flügel"? :rofl:


bösendorfer verleiht auch flügel.

(c) andreas vitasek

:rotfl: