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Inode Leitung aktiv...
Verfasst:
Mo 18 Jun, 2007 06:37
von mlduke1975
Hallo Comm!
Ich habe von einem Bekannten gehört, dass es möglich sei, nachdem man bei Inode offiziell gekündigt hat noch monatelang mit denselben Account zu surfen.
Bleibt die XDSL Leitung nach einer Kündigung aktiv? Braucht man nur einen geeignet konfigurierten Router und kann für lau surfen?
Wird der Account nicht stillgelegt?
mfg
Verfasst:
Mo 18 Jun, 2007 06:40
von Gorbag
Solange die Leitung im Wählamt nicht abgeklemmt bzw. umgesteckt wird, bleibt theoretisch die physikalische Verbindung aufrecht. Ob die Einwahl mit den Einwahldaten allerdings in dem Fall noch geht, kann ich dir nicht beantworten.
Du musst aber bedenken, dass du Schwierigkeiten bekommen könntest, wenn du nach der Kündigung noch weiter online gehst und Inode dich dabei erwischt.
Verfasst:
Mo 18 Jun, 2007 16:30
von Slavi
Ich frage mich immer wieder warum man sowas in einem Forum postet wo ein Provider mitlesen tut.
im Umtslink Forum hat auch einer gefragt wie man den "3" bescheißen kann um nach einem Monat ein neues Mobile zu bekommen ?
Ich muss sagen gut wen einem sowas auffällt das es geht aber muss man doch ned extra breittreten in einem Forum
Verfasst:
Mo 18 Jun, 2007 16:58
von jutta
1. mit einem router gehts schon rein technisch nicht. du brauchst ein modem.
2. normalerweise wird das account gesperrt, wenn der anschluss gekuendigt wird. manchmal vergessen sie drauf (selbst schon erlebt).
3. sobald dir jemand draufkommt, musst du die zu unrecht bezogene leistung natuerlich bezahlen.
Verfasst:
Mo 18 Jun, 2007 17:14
von Bender
> 3. sobald dir jemand draufkommt, musst du die zu unrecht
> bezogene leistung natuerlich bezahlen.
Wer sagt so? — Der ISP wird sich hüten, eine solche Leistung als ’zu Unrecht bezogen’ einzufordern, wenn die Beendigung des Vertragsverhältnises von Seiten des ISP bestätigt worden ist. (Man könnte, andernfalls im Gegenzug, dem ISP unterstellen, er habe den Dienst nicht zeitgerecht eingestellt, um aus dem gekündigten Vertrag ’zu Unrecht’ weitere Entgelte zu lukrieren.)
Verfasst:
Mo 18 Jun, 2007 17:17
von jutta
> Wer sagt so?
das abgb.
Verfasst:
Mo 18 Jun, 2007 17:20
von Bender
>> Wer sagt so?
>das abgb.
Help me along, pet!
Verfasst:
Mo 18 Jun, 2007 17:35
von jutta
§ 1431. Wenn jemanden aus einem Irrthume, wäre es auch ein
Rechtsirrthum, eine Sache oder eine Handlung geleistet worden, wozu
er gegen den Leistenden kein Recht hat; so kann in der Regel im
ersten Falle die Sache zurückgefordert, im zweyten aber ein dem
verschafften Nutzen angemessener Lohn verlangt werden.
www.ris.bka.gv.at
und die erklaerung dazu unter
http://de.wikipedia.org/wiki/Condictio_indebiti und
http://de.wikipedia.org/wiki/Condictio
Verfasst:
Mo 18 Jun, 2007 17:45
von ANOther
Man könnte, andernfalls im Gegenzug, dem ISP unterstellen, er habe den Dienst nicht zeitgerecht eingestellt, um aus dem gekündigten Vertrag ’zu Unrecht’ weitere Entgelte zu lukrieren
verklag den billa deswegen... ich war heut da, der ließ auch an haufen zeug rumliegen. ich hab den verdacht, auch der will geld haben...
[letzte woche beim spar is mir was ähnliches passiert...]
Verfasst:
Mo 18 Jun, 2007 17:50
von Slavi
ha der war gut
Aber die Zugangsdaten werden sicher gelöscht die Leitung ist weiter Aktiv sovern nicht umgemeldet.
Somit kann man natürlich die Daten seiner Mutter, Freundin, etc.. verwenden
geht aber auch nicht lange gut
Zumal das ja Illegal ist den Die Leitung gehört dir ja nimmer du benützt Sie aber weiter
Verfasst:
Mo 18 Jun, 2007 18:18
von Bender
@jutta
ABGB-§ d’accord. Danke! – Kommentare wie Judikate in solcher Sache beziehen sich jedoch zuvörderst auf Geldgeschäfte, bei welchen (fast) ausnahmslos zu Gunsten der im Irrtum befindlichen Seite entschieden wurde. Das beidseitig erklärte/bestätigte Ende eines Vertragsverhältnisses ist dabei, anders als bei Dienstleistungen, nicht das entscheidende Argument.
Darüber hinaus fragt es sich, ob im Leistungsbereich die ’Bezahlung einer Nichtschuld’ zu 100 % des Anbieterwunsches durchzusetzen ist.
Verfasst:
Mo 18 Jun, 2007 18:29
von jutta
> (fast) ausnahmslos zu Gunsten der im Irrtum befindlichen Seite zu entscheiden ist.
eben. und im oben genannten fall leistet der provider irrtuemlich.
> beziehen sich jedoch zuvörderst auf Geldgeschäfte
weil es dabei besonders leicht zu irrtuemlichen leistungen kommt, die normalerweise ja auch ganz ohne klage und gericht wieder bereinigt werden. ich habe hier im buero jede woche ein paar faelle, wo uns jemand einen betrag irrtuemlich doppelt ueberweist. wird geprueft und zurueckueberwiesen. fertig. bei koerperlichen sachen faellts meistens sofort auf, dass man sie nicht bestellt hat oder dass sie doppelt geliefert wurden. daher gibts dazu recht wenige faelle.
Verfasst:
Mo 18 Jun, 2007 18:50
von Bender
>>eben. und im oben genannten fall leistet der provider irrtuemlich
Was im Einzelfall gerichtlich zu würdigen wäre, sollte sich die Angelegenheit tatsächlich zuspitzen.
>> beziehen sich jedoch zuvörderst auf Geldgeschäfte
>weil es dabei besonders leicht zu irrtuemlichen leistungen kommt, die normalerweise ja auch ganz ohne klage und gericht wieder bereinigt werden.
Ist mir aus persönlicher Erfahrung mehr als klar: Hatte einige Male unerwartete Zahlungen auf meinem Girokonto, welche mir jedoch, ohne vertragliche Deckung und meine Zustimmung, vom Geldinstitut sofort wieder abgebucht wurden. — Aber das war nicht Kern des Teilthreads.
BTW zu Pt 1:
UPC Telekabel Wien greift den ’Irrtümern’ und deren allfälliger Einlösung in der Weise vor, als es bereits bei Kündigung des Vertrags mitteilt, dass die physische Einstellung des Dienstes erst (weit) jenseits des Kontraktendes erfolgen wird.
/edit
UPC Telekabel Wien greift den ’Irrtümern’ und deren allfälliger Einlösung in der Weise vor, als es bereits bei Kündigung des Vertrags mitteilt, dass die physische Einstellung des Dienstes erst (weit) jenseits des Kontraktendes erfolgen wird. — In meinem Fall 9 [neun] Wochen.
Verfasst:
Mo 18 Jun, 2007 18:52
von wicked_one
Solang dus mit deinem Gewissen vereinbaren kannst, machs.
Verfasst:
Di 19 Jun, 2007 06:58
von Gorbag
wicked_one hat geschrieben:Solang dus mit deinem Gewissen vereinbaren kannst, machs.
Und leg dir gleich bisserl Geld zur Seite für die fällige Nachzahlung (+ eventuellem Rechtstreit), wenn sie dich dabei erwischen