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automatische verlängerung des vertrags bei inode?

BeitragVerfasst: Fr 07 Apr, 2006 15:31
von GiTBiN
hallo erstmal, soeben wollte ich mich bei der inode hotline informieren wie es aussieht wenn ich kündigen möchte. und was muss ich erfahren? mein inode xdsl anschluss ist um weitere 2 jahre einfach so verlängert worden!!! finde es absolut frech. hab jetzt mal ne email geschickt an inode. bin shcon auf die antwort gespannt wenn ich überhaupt eine krieg. hat von euch jemand solche erfahrungen gemacht?

BeitragVerfasst: Fr 07 Apr, 2006 15:37
von jutta
das wird wohl so in deinem vertrag und den agb stehen. und wenn du ein business-produkt hast, das du als unternehmer nuetzt, ist das auch ok. wenn du kein unternehmer bist, solltest du inode darauf aufmerksam machen, denn das koennen sie ja nicht wissen.

BeitragVerfasst: Fr 07 Apr, 2006 16:54
von GiTBiN
hallo jutta, aber kündigen kann man trotzdem oder bin ich jetzt wieder 2 jahre gebunden? dachte nach der bindefrist könne ich kündigen wann ich möchte. ist nen inode mitarbeiter anwesend?

BeitragVerfasst: Fr 07 Apr, 2006 16:58
von roro
Leider nein. Ist in Punkt 4.1 der AGBs (http://www6.inode.at/inode.at/agb/) geregelt.
Wichtig: Das gilt nur für Business-Produkte und nur für Verträge die mit Firmen abgeschlossen wurden.

BeitragVerfasst: Fr 07 Apr, 2006 17:05
von GiTBiN
bin keine firma. hab beim abschluss von dem vertrag auch keinen firmennamen angegeben oder so.
auserdem weiss das auch der berater mit dem ich den vertrag abgeschlossen hab.

BeitragVerfasst: Fr 07 Apr, 2006 17:15
von roro
Hast du den Vertrags als Privatperson abgeschlossen? Falls ja, dann können Sie nicht automatisch 2 Jahre verlängern sondern es gilt 4.3 der AGBs. Nach der Mindestvertragsdauer kannst du alle 6 Monate kündigen.

BeitragVerfasst: Fr 07 Apr, 2006 17:18
von jutta
> die mit Firmen abgeschlossen wurden.

achtung: firma != unternehmen.

zb ein kleiner handwerksbetrieb oder freiberufler hat meistens keine firma (eintragung im firmenbuch), ist aber sehr wohl unternehmer.

relevant ist hier die unterscheidung nach verbraucher und unternehmer im kschg, denn fuer konsumenten im sinne des kschg werden manche vertraglichen (agb-) regelungen ausgeschlossen.

§ 1 (1) Dieses Hauptstück gilt für Rechtsgeschäfte, an denen
1. einerseits jemand, für den das Geschäft zum Betrieb seines
Unternehmens gehört, (im folgenden kurz Unternehmer genannt) und
2. andererseits jemand, für den dies nicht zutrifft, (im folgenden
kurz Verbraucher genannt) beteiligt sind.
(2) Unternehmen im Sinn des Abs. 1 Z. 1 ist jede auf Dauer
angelegte Organisation selbständiger wirtschaftlicher Tätigkeit, mag
sie auch nicht auf Gewinn gerichtet sein. Juristische Personen des
öffentlichen Rechts gelten immer als Unternehmer.

quelle: www.ris.bka.gv.at

bei verbrauchern gilt die regel, dass der vertrag nach ablauf der mindestbindungsfrist nur um jeweils ein halbes jahr verlaengert werden darf (§ 15 kschg). die kuendigungsfristen und -termine sind dabei aber einzuhalten.