Auskunftspflicht von Providern im Rahmen von Ermittlungen
Verfasst: Mo 31 Okt, 2005 14:37
Hallo,
bisher war unklar, ob ein Provider im Falle eines Ermittlugnsverfahrens (zB wegen einer Urheberrechtsverletzung) die Stammdaten zu einer IP beauskunften muss.
Dies muss nun dem ermittelnden Gericht gegenüber geschehen - unabhängig davon ob eine statische oder dynamische IP an den Kunden des Providers vergeben wurde.
Nachzulesen hier:
http://www.ingmar.at/index/aktenvermerk ... rausgeben/
Und wer das Urteil des OGH im Original lesen will, findet es hier:
http://ris.bka.gv.at/taweb-cgi/taweb?x= ... 11Os57/05z):GZ
(dieses Forum scheint unfähig zu sein, diesen Link richtig zu interpretieren ...)
Hier ein besserer Link:
http://www.i4j.at/entscheidungen/ogh11_57_05z.pdf
lg,
Neptunus
---edit---
Naja, nun sehe ich gerade in den "Allgemeine Regeln zur Haftung und Auskunftspflicht des Internet Service Providers" (http://www.ispa.at/downloads/1937e3c02f ... es_ISP.pdf) der ISPA, dass diese Vorgangsweise den einzelnen Providern schon längst empfohlen wird.
Die ISPA geht sogar so weit, dass sie empfiehlt, jeder Behörde Auskunft über die Stammdaten eines Benutzers zu erteilen (und nicht nur einem ermittelnden Gericht, wie im o.g. Urteil die Rede ist)
Und noch weiter geht man: Man empfiehlt sogar, Stammdaten auch Verwertungsgesellschaften bekannt zu geben.
Man darf sich nun natürlich etwas dazu denken ...
Wenn diese Empfehlung nicht darauf abzielt, es einem Provider möglichst leicht zu machen, was dann?
bisher war unklar, ob ein Provider im Falle eines Ermittlugnsverfahrens (zB wegen einer Urheberrechtsverletzung) die Stammdaten zu einer IP beauskunften muss.
Dies muss nun dem ermittelnden Gericht gegenüber geschehen - unabhängig davon ob eine statische oder dynamische IP an den Kunden des Providers vergeben wurde.
Nachzulesen hier:
http://www.ingmar.at/index/aktenvermerk ... rausgeben/
Und wer das Urteil des OGH im Original lesen will, findet es hier:
http://ris.bka.gv.at/taweb-cgi/taweb?x= ... 11Os57/05z):GZ
(dieses Forum scheint unfähig zu sein, diesen Link richtig zu interpretieren ...)
Hier ein besserer Link:
http://www.i4j.at/entscheidungen/ogh11_57_05z.pdf
lg,
Neptunus
---edit---
Naja, nun sehe ich gerade in den "Allgemeine Regeln zur Haftung und Auskunftspflicht des Internet Service Providers" (http://www.ispa.at/downloads/1937e3c02f ... es_ISP.pdf) der ISPA, dass diese Vorgangsweise den einzelnen Providern schon längst empfohlen wird.
Die ISPA geht sogar so weit, dass sie empfiehlt, jeder Behörde Auskunft über die Stammdaten eines Benutzers zu erteilen (und nicht nur einem ermittelnden Gericht, wie im o.g. Urteil die Rede ist)
Und noch weiter geht man: Man empfiehlt sogar, Stammdaten auch Verwertungsgesellschaften bekannt zu geben.
Man darf sich nun natürlich etwas dazu denken ...
Wenn diese Empfehlung nicht darauf abzielt, es einem Provider möglichst leicht zu machen, was dann?