eti: Einspruch gegen Kündigung per 30.9 ?

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eti: Einspruch gegen Kündigung per 30.9 ?

Beitragvon speed » Fr 23 Aug, 2002 13:56

sollt ma des ned machen , i mein es ist doch wichtig zu wissen wie lange ma noch das adsl nutzen können, brauch ja nen nachfolger :)

Sprich gilt die 2 monatige Kündigungsfrist wie "loki" gepostet hat ?

Danke !

speed

ps. was ist z.b. wenn es 10+ Leute gibt die alle angerufen haben bei der eti-Hotline und bestätigen das der Kundensupport bestätigt das adsl-flat rate noch lange geben wird - und das es komplett egal ist wieviel man saugt (wie ich gelesen habe waren das doch erheblich viele - die die gleichen "befürchtnisse" hatten das da was schief gehn könnte ..... - ab wann sind "mündliche" Versprechen bindend ?
speed
 

RE: eti: Einspruch gegen Kündigung per 30.9 ?

Beitragvon joe » Fr 23 Aug, 2002 14:39

Ich habe seit ca. 20 Juli 2002 das ETI DSL / Classic. Ich habe, bevor ich mich angemeldet habe (war so ca. Ende Juni) (weil ich davor das AON Complete hatte), sicher 20x bei der Hotline angerufen, und gefragt: Sind sie sicher, das nie ein Traffic Limit kommen wird ? Antwort: Nein, sie koennen auch noch in 5 Jahren Traffic machen, soviel Sie wollen; Unsere Produkte wird es IMMER geben !!!

Bei einem andren Anruf, war die Antwort: Es ist komplett egal, wieviel sie downloaden, ob es 50 GB oder 100 GB im Monat sind, spielt keine Rolle!

Soviel zu dem Thema! Ist ein Fetter Betrug, was die da machen, sonst nix !

http://futurezone.orf.at/futurezone.orf ... &tmp=91296

http://www.eti-forum.da.ru
joe
 

RE: eti: Einspruch gegen Kündigung per 30.9 ?

Beitragvon loki » Fr 23 Aug, 2002 15:06

>ab wann sind "mündliche" Versprechen bindend ?

Zunächst ist es einmal wichtig festzustellen, daß nicht nur der Schriftlaut des Bestellformulars Inhalt des Vertrages ist. Natürlich richtet sich die Vertragsinterpretation primär danach, aber anhand der äusserst agressiven Art und Weise, in der ETI die Vertragseigenschaft "no fair use limit" usw in Prospekten und auf ihrer Website herausgestellt hat wird man jedenfalls davon ausgehen können daß diese Teil des Vertrages geworden sind.

Für mündliche Versprechen, von der Bestellhotline usw, gilt die Erfüllungsgehilfenhaftung des §1313a ABGB sowie die Beweislastumkehr des §1298 ABGB. Dass derartige Qualifikationen des Vertrages Vertragsbestandteil werden, wird weder auf dem Bestellformular noch in den AGB noch in sonstiger Art und Weise ausgeschlossen. Folglich sind meiner Ansicht nach derartige Zusagen Vertragsbestandteil, haben für die Hauptleistung aufgrund der Kündigungsfristen aber praktisch keine Relevanz sehr wohl aber für Schadensersatzansprüche von geschädigten Kunden.

In Frage kommt jedenfalls die Irrtumsanfechtung des Vertrages, da dieser durch den anderen Vertragspartner veranlasst sein oder hätte diesem nach den Umständen offenbar auffallen müssen. Der Irrtum muß gerichtlich binnen 3 Jahren geltend gemacht werden, und führt meiner Ansicht nach unter oben genannten Umständen auf jeden Fall dazu, daß ETI gezahlte Beträge für die Herstellung von entbündelten Leitungen zurückzahlen muss, sofern diese von einer derartigen Kündigung bzw Nötigung zur Vertragsänderung betroffen sind.

Bei nicht-entbündelten Leitungen ist die Rückabwicklung durch die Leistungserbringung durch einen Dritten problematisch, allerdings wurde der Auftrag an die Telekom Austria zur Herstellung der Leistung (und ggf damit verbunden implizit die Kündigung von Aon Complete) ja durch die ETI auf Name und Rechnung des Kunden erteilt. Eine Irrtumsanfechtung gegenüber der Telekom Austria wird aber zu verneinen sein, da dieser weder von der TA veranlasst wurde noch dieser hätte auffallen müssen und schon gar nicht rechtzeitig aufgeklärt wurde. Daher kommt in diesem Fall allenfalls Schadensersatz nach §§1293ff ABGB in Frage, ETI grobe Fahrlässigkeit nachzuweisen wird wohl eher unproblematisch sein.
loki
 

RE: eti: Einspruch gegen Kündigung per 30.9 ?

Beitragvon jörg » Di 27 Aug, 2002 09:59

ich habe anfang juni 2002 bei der ETI angerufen. meine fragen lauteten
a) "ist unlimited wilklich unlimited und nicht fair use?"
b) "handelt es sich um eine 1,2 monate gültige aktion oder ist es ein ganz normales adsl-produkt dessen einstellung nicht geplant ist"

die antworten:
a) "sie können runterladen soviel sie wollen"
b) "keine angst, das angebot wird nicht eingestellt"

also ich fühle mich betrogen!!!!

Was können wir tun??
jörg
 


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