A1 wird mit 1. April 2012 einzelne Preise erhöhen.

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Re: A1 wird mit 1. April 2012 einzelne Preise erhöhen.

Beitragvon djrob » Fr 10 Feb, 2012 13:50

Schiwi hat geschrieben:
djrob hat geschrieben:
Schiwi hat geschrieben:
Kannst du das mal genauer erläutern?


gerne, schau mal hier:

http://www.orf.at/stories/2104161/2104168/

Noch Fragen?


Hast du meine Frage nicht verstanden? Was ist an den Preiserhöhungen fadenscheinig?


Hast du gelesen und verstanden, was im Beitrag steht, den ich dir verlinkt habe?
Alle sagten, das geht nicht, da kam einer, der das nicht wusste und es einfach machte.
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Re: A1 wird mit 1. April 2012 einzelne Preise erhöhen.

Beitragvon local.host » Fr 10 Feb, 2012 17:25

hast du auch (eigene) ARGUMENTE?

Schmiergelder zu zahlen hilft in aller Regel dem zahlenden Unternehmen weil es zB Regelungen und Lösungen bekommt die ein besseres Fortkommen ermöglichen ...
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Re: A1 wird mit 1. April 2012 einzelne Preise erhöhen.

Beitragvon Schiwi » Fr 10 Feb, 2012 18:45

djrob hat geschrieben:
Hast du gelesen und verstanden, was im Beitrag steht, den ich dir verlinkt habe?


Schmiergeld ist also ein "fadenscheiniger" Grund Preise zu erhöhen? :rotfl:

Wenn du sonst nichts hast um solche Aussagen zu tätigen dann lass es besser
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Re: A1 wird mit 1. April 2012 einzelne Preise erhöhen.

Beitragvon Matthi » Di 14 Feb, 2012 08:21

Ist das Schreiben von A1 rechtlich eigentlich OK?

Das Schreiben geht zurück an PF 555 1008 Wien.
D.h. im Unzustellbarkeitsfall bekommt die Telekom garnicht mit, dass das Schreiben nicht angekommen ist...

Die TA könnte da mit der Frist bis zum 01.04 vor Gericht sicher baden gehen....
UPC Fiber Power 50 Mb/s / 5 Mb/s :?
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Re: A1 wird mit 1. April 2012 einzelne Preise erhöhen.

Beitragvon cossie » Di 14 Feb, 2012 08:45

Hi,

hat sich vielleicht wer die restlichen Änderungen in den AGBs angeschaut?
Seltsamerweise beginnt auch ab 01.04.2012 die Vorratsdatenspeicherung in Österreich... vielleicht gibt es ja diesbezüglich auch neue Klauseln. Genauso gibt es vielleicht neue Klauseln bezüglich A.C.T.A ?

Ich werde es mir mal genauer ansehen...
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Re: A1 wird mit 1. April 2012 einzelne Preise erhöhen.

Beitragvon ANOther » Di 14 Feb, 2012 18:11

Matthi hat geschrieben:Ist das Schreiben von A1 rechtlich eigentlich OK?

Das Schreiben geht zurück an PF 555 1008 Wien.
D.h. im Unzustellbarkeitsfall bekommt die Telekom garnicht mit, dass das Schreiben nicht angekommen ist...

Die TA könnte da mit der Frist bis zum 01.04 vor Gericht sicher baden gehen....


steht der hinweis ev. auch auf deiner telefonrechnung?

btw
da der brief nicht eingeschrieben kommt, wird der sender ohnehin nicht über die zustellung (an wen eigentlich? an den haushalt? den prokuristen?) informiert, also kanns auch glich in den streifenkopierer...
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Re: A1 wird mit 1. April 2012 einzelne Preise erhöhen.

Beitragvon Storch32 » Di 14 Feb, 2012 19:16

Matthi hat geschrieben:Die TA könnte da mit der Frist bis zum 01.04 vor Gericht sicher baden gehen....


Die neuen AGB/LB/EB wurden am 1. Feber 2012 im Amtsblatt der Wiener Zeitung kundgemacht. Damit sind sie im wahrsten Sinne des Wortes amtlich. Siehe auch die A1 AGB Access Punkt 2 (bei den alten und neuen gleich)

cossie hat geschrieben:...Seltsamerweise beginnt auch ab 01.04.2012 die Vorratsdatenspeicherung in Österreich... vielleicht gibt es ja diesbezüglich auch neue Klauseln. Genauso gibt es vielleicht neue Klauseln bezüglich A.C.T.A ?


Vorratsdatenspeicherung: siehe http://cdn2.a1.net/final/de/media/pdf/A ... 120401.pdf Punkt 17.7.
17.7. Die Weitergabe von Kundendaten an Gerichte, Behörden und sonstige Dritte etwa
nach § 18 ECG erfolgt im Sinne des in der jeweils gültigen Fassung und unter
http://www.ispa.at abrufbar verlautbarten Positionspapieres „Beauskunftung“ des Verbandes
der österreichischen Internet-Anbieter (ISPA). A1 ist gemäß § 94 TKG
2003 verpflichtet, an der Überwachung von Nachrichten und der Auskunft über
Daten einer Nachrichtenübermittlung einschließlich der Auskunft über Vorratsdaten
nach den Bestimmungen der StPO im erforderlichen Ausmaß mitzuwirken.
Handelt A1 nach diesen Bestimmungen, dann erwachsen dem Kunden daraus keinerlei
Ansprüche gegen A1.


In den alten AGB Access Punkt 17 (6) hieß es nur:
(6) Die Weitergabe von Kundendaten nach § 18 ECG an Gerichte, Behörden und
sonstige Dritte erfolgt, im Sinne der in der jeweils gültigen Fassung und unter
http://www.ispa.at jederzeit abrufbar verlautbarten „allgemeinen Verhaltensregeln zur Auskunftspflicht
und Haftung der Internet Service Provider“ des Vereins Internet Service
Provider Austria (ISPA).


A.C.T.A. ?! Wie sollte denn jetzt schon was in den AGB stehen, wenn das "Ding" noch nicht einmal rechtskraft hat? :-? Den Anschluß sperren bzw. kündigen konnte A1 schon bisher, wenn man damit gegen das Urheberrecht oder andere Gesetze verstoßen hat.
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Re: A1 wird mit 1. April 2012 einzelne Preise erhöhen.

Beitragvon local.host » Di 14 Feb, 2012 19:20

vmtl. steht in den AGB sowas wie "gilt als zugestellt wenn an die bekannte Adresse bzw Form gesendet/zugestellt wird wie die Rechnungen".
wenn die Rechnungen per Mail kommen dann wäre also auch die Info per Mail ausreichend.

die VDS ist gesetzlich verankert, da können AGB nix daran ändern.
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Re: A1 wird mit 1. April 2012 einzelne Preise erhöhen.

Beitragvon Storch32 » Di 14 Feb, 2012 19:55

local.host hat geschrieben:vmtl. steht in den AGB sowas wie "gilt als zugestellt wenn an die bekannte Adresse bzw Form gesendet/zugestellt wird wie die Rechnungen".


Nein, das steht nicht drinnen. Nur das (alt & neu sind gleich, außer der Änderung von telekom auf A1):

2. Kundmachung der AGB

(1) Diese AGB samt den für die gegenständlichen Leistungen maßgeblichen Entgeltbestimmungen (EB) und Leistungsbeschreibungen (LB) werden in geeigneter Weise, etwa durch Aufliegen bei den Kundendienststellen der Telekom Austria, durch Veröffentlichung in der Wiener Zeitung oder durch Abrufbereitschaft für den Kunden im Internet unter http://www.telekom.at kundgemacht.
(2) Bei Vertragsabschluß und bei Änderungen dieser AGB samt den hierfür maßgeblichen Leistungsbeschreibungen und Entgeltbestimmungen übergibt oder übermittelt die Telekom Austria dem Kunden auf sein Verlangen für die ihn betreffende Leistung kostenlos ein Exemplar.


Und dies:

alt Punkt 3 (4):
(4) Änderungen der Vertragsinhalte, die nicht ausschließlich begünstigend sind, berechtigen den Kunden, bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung, den Vertrag kostenlos zu kündigen. Die Mitteilung gemäß § 25 Abs. 3 TKG 2003 über den wesentlichen Inhalt der Änderung wird einen Hinweis auf das kostenlose Kündigungsrecht und die Kündigungsfrist enthalten. Bei Anpassungen von Entgelten insbesondere gemäß einem vereinbarten Index ist eine außerordentliche Kündigung ausgeschlossen.


neu Punkt 3.3.:
3.3. Werden Kunden durch die Änderung(en) nicht ausschließlich begünstigt, so wird A1 diese Änderung(en) – soweit diese nicht nur für künftige Kunden gelten sollen - zwei Monate vor ihrem Inkrafttreten kundmachen. Der wesentliche Inhalt der den Kunden nicht ausschließlich begünstigende(n) Änderung(en) und der Hinweis auf § 25 Abs. 3 TKG 2003 wird dem Kunden in schriftlicher Form, etwa durch Aufdruck auf einer Rechnung, zumindest einen Monat vor Inkrafttreten mitgeteilt. Die Mitteilung über den wesentlichen Inhalt der Änderung wird einen Hinweis auf das kostenlose Kündigungsrecht und die Kündigungsfrist enthalten. Auf Ersuchen des Kunden wird der Volltext der aktuellen AGB übermittelt. Entgeltänderungen aufgrund eines vereinbarten Index berechtigten nicht zur außerordentlichen Kündigung.
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Re: A1 wird mit 1. April 2012 einzelne Preise erhöhen.

Beitragvon indigosoul » Mi 15 Feb, 2012 22:59

Wobei ich noch nicht ganz durchblicke:

Besteht jetzt ein ao. Kündigungsrecht für Kunden mit Kombipaket?
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Re: A1 wird mit 1. April 2012 einzelne Preise erhöhen.

Beitragvon local.host » Mi 15 Feb, 2012 23:04

AFAIK und IANAL: nein, besteht nicht.
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Re: A1 wird mit 1. April 2012 einzelne Preise erhöhen.

Beitragvon Storch32 » Mi 15 Feb, 2012 23:19

indigosoul hat geschrieben:Besteht jetzt ein ao. Kündigungsrecht für Kunden mit Kombipaket?


Eindeutig ja, weil zum 1.4. Indexanpassungen eingeführt werden, die u.a. für Kombiprodukte und selbst für die Internet Service Pauschale gelten.
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Re: A1 wird mit 1. April 2012 einzelne Preise erhöhen.

Beitragvon indigosoul » Mi 15 Feb, 2012 23:40

Storch32 hat geschrieben:
indigosoul hat geschrieben:Besteht jetzt ein ao. Kündigungsrecht für Kunden mit Kombipaket?


Eindeutig ja, weil zum 1.4. Indexanpassungen eingeführt werden, die u.a. für Kombiprodukte und selbst für die Internet Service Pauschale gelten.


Danke, so hab ich das auch in dem A1 Community Forum verstanden.
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Re: A1 wird mit 1. April 2012 einzelne Preise erhöhen.

Beitragvon Storch32 » Do 16 Feb, 2012 00:10

Gerne! :)

Ist ja im Grunde ganz einfach: Wenn sich die AGB und/oder LB (Leistung) und/oder EB (Preise) für den Kunden nachteilig ändern, kann er zum Zeitpunkt der Einführung ohne Nachteile kündigen.

Ab 1.4. müssen Neukunden und die Kunden, die nicht kündigten, halt auch die "Index-Kröte" schlucken. Die paar Euro pro Jahr werden wohl niemanden arm machen. Ja, mir wurde die aonSuperkombi seinerzeit auch für € 24,90/Monat für die gesamte Vertragslaufzeit verkauft-und jetzt das. Aber was soll´s?!

Nebenbei: Die A1 TV Kombi kann nur mehr bis 31.3. bestellt werden.
Siehe: http://cdn1.a1.net/final/de/media/pdf/E ... 042012.pdf
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Re: A1 wird mit 1. April 2012 einzelne Preise erhöhen.

Beitragvon Gorbag » Di 21 Feb, 2012 11:33

Im Brief, den ich nun auch vor einigen Tagen von A1 erhalten habe, steht bei den "Sonstigen Änderungen" unter anderem:

- Der Leistungsinhalt und die Kosten des A1 Umzugservice ändern sich

Unter den im Brief genannten Links konnte ich hierzu aber keine weiteren Informationen finden:
http://www.a1.net/preise-neu
http://cdn1.a1.net/final/de/media/pdf/A ... tgelte.pdf
http://www.a1.net/hilfe-support/agb

Bleibt der Umzugservice nach wie vor gratis oder werden nun Kosten dafür verrechnet? Wo sind (im Falle des Falles) diese Kosten beschrieben? :-?
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