Matthi hat geschrieben:Die TA könnte da mit der Frist bis zum 01.04 vor Gericht sicher baden gehen....
Die neuen AGB/LB/EB wurden am 1. Feber 2012 im Amtsblatt der Wiener Zeitung kundgemacht. Damit sind sie im wahrsten Sinne des Wortes amtlich. Siehe auch die A1 AGB Access Punkt 2 (bei den alten und neuen gleich)
cossie hat geschrieben:...Seltsamerweise beginnt auch ab 01.04.2012 die Vorratsdatenspeicherung in Österreich... vielleicht gibt es ja diesbezüglich auch neue Klauseln. Genauso gibt es vielleicht neue Klauseln bezüglich A.C.T.A ?
Vorratsdatenspeicherung: siehe
http://cdn2.a1.net/final/de/media/pdf/A ... 120401.pdf Punkt 17.7.
17.7. Die Weitergabe von Kundendaten an Gerichte, Behörden und sonstige Dritte etwa
nach § 18 ECG erfolgt im Sinne des in der jeweils gültigen Fassung und unter
http://www.ispa.at abrufbar verlautbarten Positionspapieres „Beauskunftung“ des Verbandes
der österreichischen Internet-Anbieter (ISPA). A1 ist gemäß § 94 TKG
2003 verpflichtet, an der Überwachung von Nachrichten und der Auskunft über
Daten einer Nachrichtenübermittlung einschließlich der Auskunft über Vorratsdaten
nach den Bestimmungen der StPO im erforderlichen Ausmaß mitzuwirken.
Handelt A1 nach diesen Bestimmungen, dann erwachsen dem Kunden daraus keinerlei
Ansprüche gegen A1.
In den alten AGB Access Punkt 17 (6) hieß es nur:
(6) Die Weitergabe von Kundendaten nach § 18 ECG an Gerichte, Behörden und
sonstige Dritte erfolgt, im Sinne der in der jeweils gültigen Fassung und unter
http://www.ispa.at jederzeit abrufbar verlautbarten „allgemeinen Verhaltensregeln zur Auskunftspflicht
und Haftung der Internet Service Provider“ des Vereins Internet Service
Provider Austria (ISPA).
A.C.T.A. ?! Wie sollte denn jetzt schon was in den AGB stehen, wenn das "Ding" noch nicht einmal rechtskraft hat?
Den Anschluß sperren bzw. kündigen konnte A1 schon bisher, wenn man damit gegen das Urheberrecht oder andere Gesetze verstoßen hat.