RTR hat geschrieben:in § 23 Abs. 2 TKG 2003 ist festgelegt, dass für die Übertragung einer
Rufnummer (Portierung) kein abschreckendes Entgelt verlangt werden darf. Im
Gegensatz zur mobilen RufnummernĂĽbetragung (vgl.
NummernĂĽbertragungsverordnung 2012, http://www.rtr.at/de/tk/NUEV_2012) ist
fĂĽr die Portierung im Festnetz kein Entgelt explizit festgelegt.
Für mich sind die (zusätzlichen) 99,80 EUR abschreckend. Daher werde ich wohl die Rufnummernportierung zu UPC bleiben lassen: Der jetzige Festnetzanbieter behält einen Kunden. Und UPC wird eben mit mir keinen Festnetzumsatz machen - was UPC wohl ziemlich sch...egal sind wird.