Hab mir jetzt ne Info von der AK geholt. Wenn ein Unternehmen bei der Werbung div. Leistungen anbietet, so sind diese auch einzuhalten.
-> Widerspruch zu deinem Posting
Wird die Leistung nicht erbracht, oder nur teilweise erbracht, so hat der Konsument nur die Leistung zu bezahlen, die er (Zusatz: nicht selbst verschuldet hat) konsumieren (oder in Anspruch) nehmen kann.
Leicht, ganz leicht: Breitband, definitiert mit min. 384 kbit/s.
Das Breitbandportal des Wirtschaftsministeriums definiert einen Breitbandzugang, wenn als Downloadrate mindestens 128 kbit/s vorliegen (entspricht etwa der Verwendung im xDSL-Marketing).
Breitbandtechnik liegt vor, wenn eine physikalische Down-Load-Bandbreite von 250 kbit/Sekunde gegeben ist und ein ständiger Internetzugang gegen ein zeitunabhängiges, laufendes Grundentgelt vereinbart ist.
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