Tele2UTA Complete Transfervolumen Probleme

Hier sind eure (nicht-technischen) Erfahrungen mit Providern (deren Produkten und Dienstleistungen) gefragt.
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Technisch orientierte Fragen bitte in den passenden Rubriken stellen!

Beitragvon completehilfe » Fr 17 Mär, 2006 21:51

Hey Leute, bleibt doch zumindest ein wenig On-Toppic.

mich66i hat geschrieben:ich habe selbst zb mit Inode 2 Monate lang gegengecheckt mit einem Tool der DT, die Differenz betrug nicht mal 5%.


Die Abweichung von der ich geschrieben habe ist größer. Ich sehe auf der Tele2UTA Complete Homepage momentan nur ca. 60% des von mir gemessenen Wertes.

mich66i hat geschrieben:jetzt schau ich gar nicht mehr mit eigenem Tool, ich komme nichtmal annähernd in die Gefahr, mein Datenpaket auszureizen, habe immer mindestens 40% Sicherheitspolster.


Dann kannst du ja gleich einen billigeren Tarif nehmen, bei dem du weniger zahlst im Monat. Hat IMHO keinen Sinn absichtlich so einen hohen Sicherheitspolster zu wählen.

wahnsinn2000 hat geschrieben:das war mein letzer beitrag hier


Schade, ganz ehrlich. Durch dich hat dieses Thema erst die Aufmerksamkeit bekommen die es verdient.

Neptunus hat geschrieben:Eine solche Bezichtigung nennt sich Verleumdung. FĂĽr diesen Tatbestand droht eine Strafe im doppelten StrafausmaĂź - vorausgesetzt ich erinnere mich richtig - wie fĂĽr die Tat, derer jemand beschuldigt wurde.


Nur zur Information, ich will mich in eure Diskussion nicht einmischen:

StGB / Verleumdung
§ 297. (1) Wer einen anderen dadurch der Gefahr einer behördlichen Verfolgung aussetzt, daß er ihn einer von Amts wegen zu verfolgenden mit Strafe bedrohten Handlung oder der Verletzung einer Amts- oder Standespflicht falsch verdächtigt, ist, wenn er weiß (§ 5 Abs. 3), daß die Verdächtigung falsch ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr, wenn die fälschlich angelastete Handlung aber mit einer ein Jahr übersteigenden Freiheitsstrafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.

(2) Nach Abs. 1 ist nicht zu bestrafen, wer freiwillig die Gefahr einer behördlichen Verfolgung beseitigt, bevor eine Behörde etwas zur Verfolgung des Verdächtigten unternommen hat
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Beitragvon wahnsinn2000 » Sa 18 Mär, 2006 00:39

Neptunus:

wenn du schon deutsche Rechtschreibung ansprichst
-jetzt langts aber wirklich-:

Lesen kann ich, dass ist zwar nicht viel was ich in der Schule gelernt habe, aber das geht grad noch.

Tschuldige, an dir scheinen grundlegende Vorgänge und Rechtsverletzungen und die leider teilweise Machtlosigkeit auf Seiten der Gesetzgebung -sprich Durchführung der klar definierten Gesetztestexte- die sich seit Jahren im Bereich Internet abspielen, voll vorbei gegangen zu sein.

Aber ich denke ich irre. Nicht ICH habe was zu befĂĽrchten.

Hast du etwa noch nicht mitbekommen was sich abspielt??

Nicht nur ein P2P-Betreiber wurde abgedreht, nicht nur ein Anbieter von "kostenlosen Vollversionen" wurde -dauert zwar lange aber es gelingt doch und daher hat auch hier der Gesetzgeber immer mehr Erfolge zu verbuchen- abgeschalten.

Naja, scheint ja alles nur "radikales Rechtsgut" zu sein.

Ende der Debatte meinerseits.
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Beitragvon wahnsinn2000 » Sa 18 Mär, 2006 00:45

comoletehilfe:
ich HAB einen billigen Provider!

ich hab Top Preis-Leistungsverhältnis (Qualität und Service will man ja auch verläßlich als hilfloser User wie ich es bin vom Provider geboten bekommen)
UND ich habe noch dazu einen ordentlichen Sicherheitspolster miteingebaut.
Naja, ich budgetiere halt liebend gerne auf "Bilanziererniveau" der beide Beine am Boden der Realität behält.

hast du das Service??

scheinbar nicht.

und wer ist jetzt "billiger" unterwegs??????
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Beitragvon ANOther » Sa 18 Mär, 2006 10:14

wahnsinn2000 hat geschrieben:ich HAB einen billigen Provider!

ich hab nen (fĂĽr mich) gĂĽnstigen
:-)
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Beitragvon jutta » Sa 18 Mär, 2006 10:32

completehilfe hat geschrieben:
mich66i hat geschrieben:..., habe immer mindestens 40% Sicherheitspolster.


Dann kannst du ja gleich einen billigeren Tarif nehmen, bei dem du weniger zahlst im Monat. Hat IMHO keinen Sinn absichtlich so einen hohen Sicherheitspolster zu wählen.

tarife mit weniger volumen gibt es bei vielen providern nicht oder sie sind nur unwesentlich billiger oder haben auch sonst eigenschaften, die man nicht will (zb weniger bandbreite). die fixkosten sind ja annaehernd gleich, solange man innerhalb einer produktkategorie bleibt und auch bei den variablen kosten spielt das volumen eine geringe rolle.
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Beitragvon mich66i » Sa 18 Mär, 2006 18:12

korrekt, fĂĽr mich ist er gĂĽnstig, vor allem im
Vergleich wie bereits eh schon erwähnt zu meinen ehemaligen T2utaADslzugang
ich hatte: 1024/256, 1,2 GB mit 34,90+ 15,98 fĂĽr
die TA-Leistung Telefonie, Overtraffic JEDE angefangenen 100MB 2,90 (jetzt sogar 3,80)

JETZT hab ich

3072/512, 20GB und ab 21 uhr bis 7 Uhr Ohne Traffic.

sehr schnell bin ich drauf gekommen dass 1,2 GB einfach nichts sind.

40% sind sicher viel, das ist aber eh nur dann wenn meine Gattin nichts mit ihren PC aufführt und ich wieder mal wie fast wöchentlich einiges über Internet reparieren muss;-))
für fax -diesen Dienst brauch ich einfach- hab ich eine lanlösung gefunden.

also nur der Peis alleine:
JETZT 49,- Euro, vorher 50,88

is nicht viel um aber siehe mal die Leistungsmerkmale. das hat Jutta wiedermal logischerweise erkannt;-)
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Beitragvon Unique » Fr 24 Mär, 2006 16:45

Hallo,
es geht doch eigentlich darum, ob man sich auf das was die Hotline-Menschen sagen verlassen kann oder nicht.
Ich meine, wenn die sagen das Downloadvolumen kann im Moment auch von UTA selber nicht überprüft werden und wird nicht verrechnet, dann muss denen doch auch klar sein dass es da bestimmt ein paar schwarze Schafe gibt, die das ausnutzen. Zu mir hat einer von denen am Telefon sogar mehr oder weniger angedeutet, dass falls ich etwas "größeres" downloaden wollte, jetzt die Zeit dazu ist. Natürlich kann ich das nicht beweisen, ich hab das Telefonat ja nicht aufgenommen. Aber mir kann niemand erzählen dass Tele2UTA davon ausgegangen ist dass sich alle brav an ihr Downloadlimit halten (und das "erahnen" können wann es denn ausgeschöpft sein dürfte).

Und wenn es heißt das Downloadvolumen wird nicht überprüft und nicht verrechnet dann können die danach nicht einfach welches verrechnen. Weil entweder haben die mich angelogen (und konnten es doch überprüfen), oder sie konnten es nicht überprüfen und dann frag ich mich auf welcher Basis die Überziehung berechnet wird.

Ganz ehrlich gesagt, was dann da heruntergeladen wird und was nicht, ist doch eigentlich zweitrangig. Ich bin mir sicher dass es genug Downloadmöglichkeiten im Internet gibt um auf 20 oder 60 oder 100 GB zu kommen. Für das ist ja der User selber verantwortlich, er muss dafür gradestehen wenn er erwischt wird.
Wir sind nicht dafür zuständig, diese Leute zu "verurteilen" oder darüber zu "richten", denke ich

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Beitragvon jutta » Fr 24 Mär, 2006 17:02

in fast allen vertraegen + agb wirst du den satz finden, dass muendliche zusagen unverbindlich sind. es ist natuerlich traurig, wenn die hotline sich nicht besser auskennt, aber im streitfall wird man sich nicht auf "die haben gesagt ..." berufen koennen.
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Beitragvon wahnsinn2000 » Fr 24 Mär, 2006 18:56

Unique:

glaubst du wirklich dass tele2uta ernsthaft die Vertragsfähigkeit beim Kunden anzweifellt (ausser die handelsüblichen Zahlungsabsicherungen wie zb Produkt NUR mit Abbucher usw, Creditlimit usw)???

genau deshalb hat t2uta klare Preise, dh. nach aufbrauchen des Datenpaketes ganz einfach jede angefangenen 100MB 3,80.

T2Uta wäre maketingtechnisch dämlich, würden die die User nach Überschreiten bis zb def. Creditlimit vorwarnen! das hat mit dem vielleicht bei anderen PRovidern längst üblichen Standardservice (verstehst du ? STANDARDSERVICE nicht vorschrift von RTR oder was auch immer) Traffik-Onlineabfrage -bei t2uta bekommst trafficauskunft sogar telefonisch- nichts zu tun. Wohl logisch.

JEDER PRovider MUSS davon ausgehen dass der User weiss was er tut, etschuldige, was denn wohl sonst?? Das Billigstprodukt hat der Kunde ja auch als schön und gut erkannt und unterschrieben.

und ausserdem hat t2uta sehr wohl auch bei Complete sehr viel dem Kunden mitgeteilt, Fehlinfos oder Falschauskünfte zählen nicht, dass habe ich ja schon xmal erwähnt, wenn eben der User merkt, dass Serviceline und Auskunft nicht zufriedenstellend ist, hat er einfach den falschen Provider gewählt.
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Beitragvon completehilfe » Sa 25 Mär, 2006 11:18

Unique hat geschrieben:Ich bin mir sicher dass es genug Downloadmöglichkeiten im Internet gibt um auf 20 oder 60 oder 100 GB zu kommen. Für das ist ja der User selber verantwortlich, er muss dafür gradestehen wenn er erwischt wird.


Ich war zum GlĂĽck aus ZeitgrĂĽnden weit davon entfernt die Leitung voll auszureizen, deswegen ist meine Streitsumme nicht allzu hoch. Aber es geht hier auch ums Prinzip.

jutta hat geschrieben:in fast allen vertraegen + agb wirst du den satz finden, dass muendliche zusagen unverbindlich sind.


Das ist richtig, diese Klausel wird aus b2b Verträgen, wo sie kein Problem darstellt, oft in die AGB übernommen. Allerdings steht diese AGB Klausel dann im Widerspruch zum KSchG, insbesondere Absatz 3:

-------------------------------------------------------------------------------------------------------
Umfang der Vertretungsmacht und mĂĽndliche Zusagen
§ 10. (1) Eine Vollmacht, die ein Unternehmer erteilt hat, erstreckt sich im Verkehr mit Verbrauchern auf alle Rechtshandlungen, die derartige Geschäfte gewöhnlich mit sich bringen; besondere gesetzliche Regeln über den Umfang der Vollmacht bleiben davon unberührt. Eine Beschränkung dieser Vollmacht ist dem Verbraucher gegenüber nur wirksam, wenn sie ihm bewußt war.
(2) War dem Verbraucher die Beschränkung der Vollmacht nur infolge grober Fahrlässigkeit nicht bewußt, so hat der Unternehmer - unbeschadet der Geltendmachung dieses Umstandes nach anderen Bestimmungen - das Recht, vom Vertrag zurückzutreten; der Rücktritt muß unverzüglich nach Kenntnis des Unternehmers von der Überschreitung durch den Vertreter und den Umständen, aus denen sich die grobe Fahrlässigkeit des Verbrauchers ergibt, erklärt werden.
(3) Die Rechtswirksamkeit formloser Erklärungen des Unternehmers oder seiner Vertreter kann zum Nachteil des Verbrauchers vertraglich nicht ausgeschlossen werden.
-------------------------------------------------------------------------------------------------------

Natürlich ist das immer eine Frage der Beweisbarkeit. Wenn man allerdings ein genaues Telefonprotokoll führt, das wie oben bereits erwähnt der freien Beweiswürdigung eines Richters unterliegt, und zusätzlich noch Aussagen von verschiedenen Nutzern vorliegen, die alle die gleiche Auskunft erhalten haben, wird es meiner Einschätzung nach ausgesprochen schwer für einen Betreiber seine Ansprüche bei Gericht durchzusetzen.

Es ist klar, das eine Hotline auch vereinzelt Fehler machen darf, keiner ist perfekt. Aber wenn ĂĽber MONATE hinweg bei mehreren Anrufen immer wieder die gleiche, falsche Auskunft erteilt wird, dann ist das auch rechtlich nicht in Ordnung!

Wenn das so wäre, dann wäre das ja die reinste Einladung zum Betrug wie folgendes Beispiel zeigt. Ein kleiner Provider, der sowieso bald zusperren will, könnte dann nämlich folgende Aktion starten: Er ruft alle seine Kunden an und wirbt mit einer "Dankeschön für Ihre Treue" Aktion, bei der Telefon und Internet für einen Monat vollkommen gratis sind. Nach diesem Monat schickt er allen Kunden eine Rechnung und beruft sich auf die AGB, wonach mündliche Nebenabreden unwirksam sind.

Genau deswegen gibt es § 10. (3) im KSchG.
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Beitragvon jutta » Sa 25 Mär, 2006 11:43

und wo siehst du bei einer telefonischen auskunft ueber ein feature auf der homepage eine "rechtshandlung", fuer die ein/e hotliner/in vom unternehmer vollmacht erhalten hat?
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Beitragvon completehilfe » Sa 25 Mär, 2006 16:32

jutta hat geschrieben:und wo siehst du bei einer telefonischen auskunft ueber ein feature auf der homepage eine "rechtshandlung", fuer die ein/e hotliner/in vom unternehmer vollmacht erhalten hat?


Die Auskunft ĂĽber das Feature "Datentransfervolumen-Abfrage" ist natĂĽrlich keine Rechtshandlung.

Eine "formlose Erklärung" von Tele2UTA, wonach man nichts für das überschrittene Datentransfervolumen bezahlen muss, solange die Abfrage nicht funktioniert, allerdings schon.

BTW: Es gibt einige Urteile des OGH bei denen AGB Klauseln für ungültig erklärt wurden, weil sie gegen das KSchG verstoßen haben. Siehe z.B.
http://www.konsument.at/konsument/vki_detail.asp?id=10595&cookie%5Ftest=1&vr%5Fobid=13262
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Beitragvon Unique » Mo 27 Mär, 2006 13:17

genau deshalb hat t2uta klare Preise, dh. nach aufbrauchen des Datenpaketes ganz einfach jede angefangenen 100MB 3,80.

Ja. Aber es geht ja um den Zeitraum, wo das mit dem Abfragen des Downloadvolumens nicht funktioniert hat, und zwar für Tele2UTA selber nicht funktioniert hat - ich spreche jetzt gar nicht von einer Abfragemöglichkeit für die Kunden, dadurch ist das ganze ja überhaupt nur herausgekommen, ansonsten hätte das ja kein Mensch mitbekommen!
in fast allen vertraegen + agb wirst du den satz finden, dass muendliche zusagen unverbindlich sind.

Das ist mir soweit auch klar. Nur welche Möglichkeiten habe ich denn sonst, außer bei der Hotline anzurufen? Mails sind nicht verbindlich, soweit ich weiß (außerdem dauert das meistens etwas länger bis man da, wenn überhaupt, eine Antwort bekommt), mündliche Aussagen der Hotline auch nicht...soll ich vielleicht den Geschäftsführer besuchen, mit einigen Zeugen an der Seite? Oder einen eingeschreibenen Brief schreiben, auf dessen Antwort (wenn überhaupt) ich dann tage- (im besten) oder wochenlang (im Normal-Fall) warten muss?

Es kann doch nicht sein dass ich mich peinlichst genau an alle Vertragsbedingungen halten muss, während der der andere Vertragspartner sich erlauben kann was er will und sich hinter unverbindlichen Aussagen verstecken kann, wenn ich noch Fragen habe oder mir etwas unklar ist.

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Beitragvon jutta » Mo 27 Mär, 2006 13:29

ich habe hier noch von keinem kunden/keiner kundin gelesen, der irrtuemlich das taffic-volumen ueberschritten hat, weil es ihm/ihr nicht moeglich war, das aktuelle volumen zu erfahren. nur von solchen, die wussten, dass sie ueber dem limit waren und froehlich weitersaugten.
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Beitragvon Unique » Fr 31 Mär, 2006 11:45

Inzwischen ist es ja offenbar kein Problem mehr, das Volumen abzufragen. Anscheinend gibts jetzt ja eine Abfrage.
Aber so Ende des letzten Jahres wars das schon, fĂĽr den Kunden sowieso und auch fĂĽr Tele2UTA selber - laut deren Auskunft.
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