hilfe, hab mail bekommen

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hilfe, hab mail bekommen

Beitragvon wtf » Di 28 Dez, 2004 15:58

Sehr geehrter Kunde!



Wir senden Ihnen diese Nachricht im Auftrag der Paramount Pictures Corporation.

Laut Gesetz sind wir dazu verpflichtet, uns gemeldete Copyrightverletzungen sowie die unauthorisierte

Verbreitung von Copyright-geschĂĽtzten Filmen an unsere Kunden weiterzuleiten.

Folgende Daten wurden uns von Paramount Pictures Corporation ĂĽbermittelt:


Infringed Work: Machinist, The

Infringing FileName: The.Machinist_Screener_MicDubbed_RSVCD_[www.saugsektor.dl.am][SSC].rar

Infringing FileSize: 833258356

Protocol: BitTorrent

Infringers IP Address:
Infringer's User Name:

Infringer's DNS Name: line-a-107.dynamic-athome.inode.at

Initial Infringement Timestamp: 26 Dec 2004 23:44:36 GMT

Recent Infringement Timestamp: 27 Dec 2004 00:17:40 GMT


Nach sorgfältiger Prüfung dieser Daten hat sich herausgestellt, dass es sich

hierbei um Ihren Internetaccount handelt:


Wir weisen darauf hin, dass der Download und insbesondere die Bereitstellung

von urheberrechtlich geschützter Software oder Filmen gegen geltendes Recht verstößt.

Wir bitten Sie daher solche Aktivitäten in Zukunft zu unterlassen und die

betroffenen Filme von Ihrem Rechner zu entfernen.

Als ISP sind wir dazu verpflichtet unsere Kunden auf diesen Umstand aufmerksam zu

machen.

Verstöße dieser Art könnten die Einleitung rechtlicher Schritte durch den Inhaber

des Copyrights nach sich ziehen.



Mit freundlichen GrĂĽĂźen




ist das nur eine warnung oder werd ich von paramount abgemant???
wtf
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Beitragvon martin » Di 28 Dez, 2004 16:03

ich hab den namen des supportmitarbeiters mal rauseditiert, dies FYI.

das ist eine warnung von inode im namen von paramount. weitere konsequenzen dürfte das eigentlich keine haben - sofern du das in zukunft bleiben lässt ;)
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Beitragvon Unter Ulmen » Di 28 Dez, 2004 16:04

wer ist dein isp? edit: ok, inode

statische ip=wenn richterliche verfĂĽgung an isp zum herausrĂĽcken der daten erfolgt kann es zu schadenersatzforderungen etc.kommen

dynamische ip=hast zur zeit wohl noch glück aber legs nicht drauf an. dein isp kann dich aber lt.seinen agb´s kündigen wennst weiter so machst...

gründsäztlich kann ich nur sagen: MACH NICHTS ILLEGALES DANN KRIEGST AUCH KEINE PROBLEME ;)

UU
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Beitragvon stefanp » Di 28 Dez, 2004 16:12

martin hat geschrieben:sofern du das in zukunft bleiben lässt

bei der Weiterleitung wird ja vom ISP an MPAA/RIAA/whatever nur weitergeleitet "Der Kunde wurde verständigt".
Die Frage ist ob der Provider bei mehrfachen "Vergehen" von Kunden wirklich etwas unternimmt oder einfach nur jedes mal ne Mail "Kunde verständigt" etc rausschickt.
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Beitragvon hannes » Mi 29 Dez, 2004 12:25

Woher soll er wissen das:

The.Machinist_Screener_MicDubbed_RSVCD_[www.saugsektor.dl.am][SSC].rar


urheberrechtlich geschĂĽtzt ist .... ;)
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Beitragvon jutta » Mi 29 Dez, 2004 12:28

weils ein film oder ein ausschnitt daraus ist?
http://www.imdb.com/title/tt0361862/
jutta
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Beitragvon Neptunus » Mi 29 Dez, 2004 13:04

Hi wtf,

eine Abmahnung wie man es immer wieder aus der BRD hört, wirst du sicher nicht bekommen, da es sie in dieser Form in Österreich nicht gibt.

Was ich aber nicht verstehe ist, dass Inode hier in diesem Liebesbrief Unwahrheiten verbreitet. Man wirft den Download und die Zuverfügungstellung für die Öffentlichkeit in das selbe Fass, obwohl ein Download eines urheberrechtlich geschützten Werkes nur unter ganz besonderen Bedingungen gegen das UrhG verstößt.

lg,
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Beitragvon martin » Mi 29 Dez, 2004 13:14

@neptunus:

alles was man mit bittorrent herunterlädt, bietet man automatisch auch zum download an. dadurch wird er durch den download auch zum uploader.
martin
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Beitragvon Neptunus » Mi 29 Dez, 2004 15:54

Deswegen verstößt der Download an sich auch nicht gegen geltendes Recht. (Dass man bei Bittorrent automatisch alles Downloadende auch zum Upload anbietet ist mir schon klar --> Bei jedem Download von urhrechtl. geschütztem Material verstößt man wegen des herbeigeführten Anbots der Datei an die Öffentlichkeit gegen das UrhG)

Wenn man diesen Brief von Inode als Unwissender liest, könnte man aber fast auf den Gedanken kommen, dass der Download von urheberrechtl. gesch. Werken grundsätzlich gegen geltendes österreichisches Recht verstößt.

Das liegt sicher im Sinne der Industrie, die ihre Werke ja möglichst oft verkaufen will, und auch im Sinne der ISP's, da dadurch mehr Bandbreitenressourcen verfügbar werden, aber trotzdem bleibt es eine Fehlinformation.

lg,
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Beitragvon Xanatos » Mi 29 Dez, 2004 16:30

Was fĂĽr einen anschluss genau hast du adsl, oder xdsl?
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Beitragvon hannes » Mi 29 Dez, 2004 16:50

> weils ein film oder ein ausschnitt daraus ist?
> http://www.imdb.com/title/tt0361862/

Ja schon möglich,wohl nicht alle Filme, Filminhalten kennen, und schon gar nicht unterscheiden welche urheberrechtlich geschützt sind, oder ?


Hannes
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Beitragvon jutta » Mi 29 Dez, 2004 17:01

wenn sie nicht ausdruecklich als frei gekennzeichnet sind, sind sie jedenfalls urheberrechtlich geschuetzt (ausser sie waeren schon so alt, dass der schutz abgelaufen ist, das ist aber eher unwahrscheinlich)
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Beitragvon ReneW » Mi 29 Dez, 2004 17:04

JA, aber es gilt fĂĽr alles die Regel: Unwissenheit schĂĽtz vor Schaden nicht.
Gibt höchstens Strafminderung.

BTW sollte man schon wissen das Files dessen Namen Filmtitel enthalten, sehr gross sind (die Files) und in Tauschbörsen erhältlich sind mit hoher wahrscheinlichkeit in den Sektor Raubkopien fallen.

Falls du meinst woher die Filmfritzen das wissen obs illegal ist:
Die nutzen ja selbst die Programme um das Netz zu durchsuchen, bieten auch selbst an (angeblich laut Zeitung) und laden auch runter, um so die SĂĽnder zu finden. Einfacher gehts wohl net.

Die machen das ja laut Presseberichten auch net bei Einzelfällen. (Wie bei dyn IP ???)
Wär jetzt interessant zu wissen ob du nur dieses File runtergeladen hast oder schon mehrere.

edit: Sehe grade das File war 800 mb gross und ne halbe Stunde dafĂĽr gebraucht ?? Nette Leitung
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Beitragvon Neptunus » Mi 29 Dez, 2004 17:30

jutta hat geschrieben:wenn sie nicht ausdruecklich als frei gekennzeichnet sind, sind sie jedenfalls urheberrechtlich geschuetzt


NatĂĽrlich stimmt das so.

Dass ein Werk urheberrechtlich geschĂĽtzt ist, ist aber noch lange kein Grund, dass man sich eine Kopie davon zB zum privaten Gebrauch anfertigen kann (bzw. lassen kann).

vgl. zB. § 42 UrhG
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Beitragvon Neptunus » Mi 29 Dez, 2004 17:43

ReneW hat geschrieben:JA, aber es gilt fĂĽr alles die Regel: Unwissenheit schĂĽtz vor Schaden nicht.
Gibt höchstens Strafminderung.

BTW sollte man schon wissen das Files dessen Namen Filmtitel enthalten, sehr gross sind (die Files) und in Tauschbörsen erhältlich sind mit hoher wahrscheinlichkeit in den Sektor Raubkopien fallen.

Falls du meinst woher die Filmfritzen das wissen obs illegal ist:
Die nutzen ja selbst die Programme um das Netz zu durchsuchen, bieten auch selbst an (angeblich laut Zeitung) und laden auch runter, um so die SĂĽnder zu finden. Einfacher gehts wohl net.

Die machen das ja laut Presseberichten auch net bei Einzelfällen. (Wie bei dyn IP ???)
Wär jetzt interessant zu wissen ob du nur dieses File runtergeladen hast oder schon mehrere.

edit: Sehe grade das File war 800 mb gross und ne halbe Stunde dafĂĽr gebraucht ?? Nette Leitung


Interessant wäre ja, wenn ein Interessensvertreter der entsprechenden Unterhaltungsindustrie in Österreich endlich Mal jemanden wegen der P2P-Nutzung verklagen würde.

Bis jetzt wird nur groß und medienwirksam Schrecken verbreitet und so versucht, Unwissende einzuschüchtern (auch Teilweise durch das Verbreiten von Fehlinformationen, wenn man zB Berichte aus diesem Themenkreis in einschlägigen Tageszeitungen her nimmt).

Weiter als den beschuldigten Nutzern außergerichtliche Einigungen anzubieten ist man derzeit in Österreich noch nicht gegangen (zumindest vor 2 Wochen noch). Dort bietet man an, horrende Summen zu bezahlen um so einer Klage entgehen zu können. Andernfalls wird mit einer zivilrechtlichen Klage gedroht.

Eine solche Klage hat es bis jetzt noch nicht gegeben, obwohl nur wenige auf das Angebot auf eine auĂźergerichtliche Einigung eingegangen sind.

Es wäre nur wünschenswert, wenn endlich jemand wegen P2P-Nutzung verklagt würde, denn so würde endlich juristisch klar gestellt werden, was wirklich erlaub ist und was nicht.

Meine Vermutung ist aber, dass sich die Industrie in einer Klage die Unschuldsfeststellung eines Beschuldigten fürchtet. Die ganzen Antipirateriekamapnen in Österreich wären somit hinfällig und die Blamage für die Industrie wäre enorm hoch.

Oder warum sonst wagt man es nicht, eine Zivilklage gegen "Raubkopierer" einzureichen?

lg,
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