unter Punkt 8 der AGB ist folgendes zu lesen (vielleicht zur Beachtung)
ein Auszug daraus:
8. Ãœbernahme des Vertrages
...................................In diesen Vertrag kann anstelle des bisherigen Kunden ein Dritter eintreten, sofern der Kunde
alle Verpflichtungen aus diesem - und das den Telefonanschluß betreffende - Vertragsverhältnis
auf den neuen Kunden überbindet und der neue Kunde für alle bis zum Wirksamwerden des
Vertragseintrittes offenen Entgelte und sonstige Ansprüche mithaftet....................
sollte vielleicht auch mal gesagt werden - was meint ihr?
mfg
LordSnow