Habe heute erneutes Telefonat mit Herrn Tratz (Rechtsabteilung) gehabt.
Wichtig: das Gespräch wurde sehr freundlich geführt, zeitweilig habe ich sogar den Eindruck gehabt, dass er "auf meiner Seite" steht!
Folgende Aussage wurde getrofffen:
Als Grund für die Beschränkung auf den Anmeldeanschluß beruft sich die TA auf den Passus "Einzelplatznutzung"!
Das ist offizelle Redensart, sprich die Rechtfertigung der TA!!
Es geht also rein um den Satz aus der LB: "Der Zugang ist einzelner Zugang zu nutzen".
So, jetzt bräuchte man also "nur noch" ein anderes Produkt, das als Lösung
für z.B. die Nutzung am Laptop (mobil - von mehreren Anschlüssen) angeboten wird; am besten noch, wo das irgendwo schriftlich steht (damit können sie in ganz Österreich......)
Und wenn dann noch in der LB steht, dass nur Einzelplatznutzung erlaubt ist dürften sie einen gewissen Erklärungsnotstand haben.
Und Einzelplatznutzung steht praktisch bei allem Produkten dabei, die nicht fürs Netzwerk (Bussiness.....) vorgesehen sind.
Das wäre dann ein klarer Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht, gegen die guten Sitten oder was sonst noch.
Irgendwie so, als würde ich eine Auto mit "...damit können sie auf allen Strassen Österreichs fahren....." bewerben (es zu diesem Zweck verkaufen) und im "Handbuch" steht dran drinnen "nur Feldwegbenutzung".
Hier noch ein interessanter Dialogabschnitt:
TA: ...einstweilen wird das so gehandhabt....
I: (hellhörig) wieso einstweilen? Tut sich da was???
TA: (würg) na ja, momentan vertreten die in Wien halt den Standpunkt Einzelplatz......
I: einstweilen!!! sprich, daran kann sich doch was ändern
TA: naja, wenn man die Auslegung (Einzel...) ernsthaft anfechten könnte, wäre es möglich, dass sich da was ändert.
.......
I: Also, wenn bei einem anderen Produkt Einzelplatznutzung angeführt wird, reicht das als "Beweis"
TA: ganz so ist es nicht, das würde nur heißen, dass es dort prinzipiell auch so ist, aber die TA das zu Zeit nicht wahrnimmt.
I: Motto: pulse wird halt (gnädigerweise) nicht eingeschränkt der Umstand könnte aber jederzeit eintreten.
TA: Ich kenne die Bedingungen zu Pulse nicht, aber wenn da E... drinnen steht müßte man es genau so auffassen
I: das heißt wenn mir jemand pulse als "Laptoplösung" anbietet betrügt er mich ja eigentlich
TA: na ja, wenn er erwähnt, dass der "Betrieb von mehreren Anschlüssen" nur kulanterweise möglich ist, ist das nicht so!
I: wenn also in den LBs die "Gnadenhandlung" nicht drinnen steht wäre das so ein Fall.
TA: nur dann, wenn auch dezitiert drinnen steht, dass man das von mehreren Anschlüssen aus benutzen kann!
I: aber wenn das nicht in den LBs sondern auf irgend einem "Werbezettel" steht?
TA: dann auch, wenn dieser von der TA stammt. Gibts leicht so einen Zettel?
I: kann ich leider zur Zeit nicht sagen; aber es wird sicher so angeboten (Verkäufer)
TA: also ganz offen, so lange es nichts schriftliches gibt dürfte da ein gewisser Beweisnotstand vorliegen.....
Na ja, jetzt bin ich also auf der Suche nach "Beweisen", denn damit dürfte es echt Chancen geben!
Vielleicht hat jemand was in der Richtung!
Wie gesagt (in anderem Thread) die "Werbung" gratis aus ganz Österreich wäre so wie so der Hammer!
Manfred