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Beitragvon LordSnow » Do 12 Jun, 2003 01:05

unter Punkt 8 der AGB ist folgendes zu lesen (vielleicht zur Beachtung) ;-)
ein Auszug daraus:

8. Ãœbernahme des Vertrages

...................................In diesen Vertrag kann anstelle des bisherigen Kunden ein Dritter eintreten, sofern der Kunde
alle Verpflichtungen aus diesem - und das den Telefonanschluß betreffende - Vertragsverhältnis
auf den neuen Kunden überbindet und der neue Kunde für alle bis zum Wirksamwerden des
Vertragseintrittes offenen Entgelte und sonstige Ansprüche mithaftet....................

sollte vielleicht auch mal gesagt werden - was meint ihr?

mfg

LordSnow
LordSnow
 

RE: Bei übernahme aon-complete AGB beachten!

Beitragvon alpen » Do 12 Jun, 2003 11:43

Naja super sache aber da gibts eines jeder hat des anderen adresse
Also denke ich wer nicht will das der neue eigentümer kommt und dem Altschuldner die fresse einschlägt(auf gut Deutsch) wird das nicht versuchen

Ich will eh keines aber wer das bei mir machen würde
würde bekantschaft mit 190cm,100kg,und seinen Holländischen Kollegen machen.
Dan würde ein sehr netter Schwarzer kommen und den A***h am A***h entjungfreulichen mit einem Negerteil das mindestens 30*7 ausmacht.

Also ist dieses Spiel für beide Seiten gefährlich.
Aber

No Risk No Fun
alpen
 


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